Geht professionelles Immobilienmanagement nicht bequemer, effizienter und transparenter als bisher? Klar geht das – mit upmin. Wir haben für Sie Lösungen entwickelt, die Ihnen jede Menge Zeit und Kosten sparen. Wir kümmern uns für Sie, wenn es um Ihr Sondereigentum, Ihr Mietshaus oder Probleme mit dem Wirtschaftsplan für die WEG gibt.
Wirtschaftsplan ist laut WEG Verwalteraufgabe – aber wer prüft das?
Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums muss den Wirtschaftsplan gemäß WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erstellen und den Eigentümern der Immobilie vorlegen. Der Wirtschaftsplan umfasst laut WEG alle Einnahmen und Ausgaben, die die Wohnungseigentümergemeinschaft für das Kalenderjahr zu erwarten hat. Der Wirtschaftsplan muss von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden – ebenso wie die Hausgeldzahlungen, mit denen die Ausgaben und Rücklagen für das Gemeinschaftseigentum gedeckt werden.
Ähnlich wie die Jahresabrechnung für die WEG sollten Sie auch den Wirtschaftsplan als WEG auf Gültigkeit prüfen. Denn, ist der Wirtschaftsplan von der WEG erst einmal beschlossen, ergeben sich für Sie Zahlungsverpflichtungen, die der Verwalter ggf. auch gerichtlich durchsetzen kann. Aber leichter gesagt als getan. Denn wie prüft man einen Wirtschaftsplan als WEG? Wer hat die Zeit und das Wissen dafür, die Schätzungen des Verwalters und den zu erwartenden Finanzbedarf zu prüfen?
upmin prüft den Wirtschaftsplan für Ihre WEG!
Es ist eine große Entlastung, wenn sich ein Experte um die Prüfung des Wirtschaftsplans Ihrer WEG kümmert. Sie haben die Gewissheit, dass mindestens nach dem Zwei-Augen-Prinzip gearbeitet wird und somit Fehler schnell aufgedeckt werden. Gleichzeitig haben Sie die Zeit, sich um andere Dinge zu kümmern – oder einfach mal entspannt zurückzulehnen.
- Wir beschaffen alle erforderlichen Unterlagen, Belege, Wohngeldzahlungen, Mahnakten und Vertragsdokumente für die Prüfung des WEG Wirtschaftsplans.
- Wir führen die Prüfung durch, bewerten die Ergebnisse und erstellen einen Prüfbericht.
Ähnlich wie die Jahresabrechnung können Sie den Wirtschaftsplan des Verwalters anfechten, wenn dieser beispielsweise deutliche Abweichungen gegenüber vorherigen Wirtschaftsplänen aufweist und diese unbegründet sind. Aber: Eine Anfechtung des Wirtschaftsplans befreit die WEG nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung. Diese kann erst durch ein gerichtliches Urteil aufgehoben werden.
Haben wir eine erhebliche Abweichung des Wirtschaftsplans von den zu erwartbaren Kosten festgestellt, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit dem Verwalter, sodass Sie sich als Eigentümer um nichts kümmern müssen.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass bis zu 60% des Hausgeldes umlagefähig sind? Wir erstellen für Sie die Nebenkostenabrechnung und legen alle möglichen Kosten für Sie auf Ihre Mieter um.
Was können wir noch für Sie tun?
upmin bietet Ihnen eine umfassende SE- und Mietverwaltung zum Festpreis, die Ihnen im Rahmen des Immobilienmanagements viel Zeit und Arbeit erspart. So können wir für Sie auch sämtliche Kommunikation mit Mietern, Verwaltern, Handwerkern und anderen Dienstleistern übernehmen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten koordinieren und Sie in vielen weiteren Aufgaben entlasten.
Unser Service zeichnet sich durch Transparenz, Effizienz und Qualität aus. Möchten Sie erfahren, wie wir das machen? Lassen Sie sich kostenlos beraten und lernen Sie upmin kennen!