Sinken im Winter die Temperaturen auf null Grad, ist es wieder so weit – sobald es schneit, müssen Wege vor der Wohnung freigeräumt werden. Welche Betriebskosten von Straßenreinigung und Winterdienst Sie auf Ihre Mieter umlegen können, erfahren Sie hier.
Ist der Winterdienst teil der Betriebskostenverordnung?
Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, dass sich Ihre Mieter auf schnee- oder eisbedeckten Wegen vor dem Haus nicht verletzen. Im Zweifelsfall haften Sie sogar dafür. Es ist daher Ihre Pflicht, die an das Grundstück angrenzenden Bürgersteige und Gehwege eis- und schneefrei zu halten. Viele Kommunen verhängen sogar ein Bußgeld für Eigentümer, die Ihre Aufgabe vernachlässigen. Die Vorgaben für Ihre Gemeinde finden Sie in der Winterdienstverordnung.
Übernimmt die Stadt den Winterdienst nicht, müssen Sie diesen organisieren. Sie können den Winterdienst selbst übernehmen und früh morgens zum Haus fahren und Schnee schippen oder Salz streuen. Oder Sie beauftragen eine externe Firma, Ihren Hausmeister oder Ihre Mieter mit der Aufgabe – für Sie die deutlich bequemeren Alternativen.
Wenn Sie Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft sind, dann wird der Winterdienst gemeinschaftlich organisiert. Die Kosten für einen externen Dienstleister beispielsweise werden dann unter den Eigentümern aufgeteilt. Der Winterdienst gehört in der Regel zum Aufgabenportfolio eines Facility Managements.
So ist der Winterdienst in der Betriebskostenverordnung geregelt
Die gute Nachricht: Die meisten Kosten können Sie auf Ihre Mieter umlegen. In §2 der Betriebskostenverordnung wird der Winterdienst zwar nicht namentlich erwähnt, jedoch implizit mit abgedeckt: Er fällt unter den Sammelbegriff „Straßenreinigung“ in Ziffer 8.
Nach $ 556 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit § 242 BGB, dürfen Sie jedoch nur wirtschaftlich sinnvolle und notwendige Kosten auf den Mieter abwälzen.
Sie wollen nichts falsch machen und sich am liebsten gar nicht mit den juristischen Fallstricken beschäftigen? Dann überlassen Sie uns die Feinheiten, wir regeln die Kostenübernahme für Sie. Wir kennen die richtigen Formulierungen für den Mietvertrag und kalkulieren als Ihre Hausverwaltung die Betriebskosten für Sie pünktlich und juristisch korrekt – digital, transparent und unkompliziert. Für Sie sind wir deutschlandweit im Einsatz. So konnten wir schon vielen Haus- und Wohnungsbesitzern lange Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen mit Mietern ersparen.
Winterdienst in der Betriebskostenverordnung: So viel kostet es und das können Sie abrechnen
Die Kosten von externen Firmen für den Winterdienst-Service variieren je nach Wohnlage:
- in ländlichen Gebieten: 1 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter
- in der Stadt: 2,50 bis 6,50 Euro pro Quadratmeter
- für das Streugut: ca. 0,20 bis 0,50 Euro pro Quadratmeter
- Zuschläge am Wochenende, an Feiertagen und nachts
Sie können diese Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen:
- Vertragskosten mit einem privaten Dienstleister (für Winterdienst, Straßenreinigung und Müllbeseitigung)
- Gebühren an Städte und Gemeinden (für Winterdienst, Straßenreinigung und Müllbeseitigung)
- Kosten für Streugut
- Kosten für die selbstständige Beseitigung von Schnee und Eis (nehmen Sie in diesem Fall die ortsübliche Kosten als Referenzpunkt, ohne Mehrwertsteuer)
- Reparaturkosten für Geräte und Maschinen, zum Beispiel für die Schneebeseitigung
Das gilt nicht als umlagefähige Betriebskosten: Anschaffungskosten für Schneeräumungsgeräte können Sie nicht auf Ihre Mieter umlegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Neukauf eines Gerätes günstiger wäre, als eine alte Maschine zu reparieren oder eine externe Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen.
Weitere Kostenpunkte, die laut Betriebskostenverordnung abgerechnet werden können sind unter anderem:
- Wasserversorgung
- Heizkosten
- Gebäudereinigung und Gartenpflege
Kosten des technischen Facility Managements, wie beispielsweise eine Sanierung, gehören nicht dazu.
Viele Kosten für den Winterdienst sind laut Betriebskostenverordnung umlagefähig. Lassen Sie sich von uns dazu beraten, wie Sie den Winterdienst am kostengünstigsten organisieren – upmin findet für Sie die beste Lösung! Als Ihre Hausverwaltung kümmern wir uns außerdem um externe Dienstleister, rechtliche und vertragliche Details und die korrekte Aufstellung der Nebenkosten.