WEG: Rechte und Pflichten in einer Wohnungseigentümer-
gesellschaft

 

Sie haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte erstanden? Herzlichen Glückwunsch – Dann sind Sie nun auch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. In dieser haben Sie als Eigentümer besondere Rechte, aber auch Pflichten. 

Was ist eine WEG?

Kurzgefasst bildet die WEG den Zusammenschluss aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Erwerben Sie also eine Wohnung sind Sie automatisch Teil der WEG und erhalten zugleich auch einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum dieser. 

Das Gemeinschaftseigentum einer WEG umfasst nach § 1 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 WEG (Wohnungseigentümergesetz) das zur Wohnanlage gehörige Grundstück sowie die Teile des Gebäudes, die gemeinschaftlich genutzt werden, oder die der Sicherheit dienlich sind wie etwa tragende Wände, Aufzüge und Heizungsanlagen.

Wollen Sie die Fenster in Ihrer Eigentumswohnung neu streichen, dann müssen Sie dies in der Eigentümerversammlung der WEG zum Beschluss geben, da auch sie Teil des Gemeinschaftseigentums sind.

Zur WEG gehören zusammenfassend also alle Parteien, die eine Wohnung in Form eines Sondereigentums, oder ein Teileigentum wie etwa gewerbliche Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnobjektes besitzen und damit auch Anteile am Gemeinschaftseigentums haben. 

Aufgaben einer WEG Verwaltung

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Geregelt werden die Aufgaben der Hausverwaltung einer WEG durch das Wohnungseigentumsgesetz (ebenfalls abgekürzt durch WEG). Dieses gibt unter anderem vor, dass die Verwaltung des Objektes der WEG sowie einem von den Eigentümern gewählten Verwalters obliegt, der die WEG gerichtlich sowie außergerichtlich vertritt. Dieser Verwalter kümmert sich dann um alle Aspekte der Hausverwaltung wie das Aufstellen einer Hausordnung der Eigentümergemeinschaft oder die Mängelbeseitigung beim Gemeinschaftseigentum. Außerdem beruft er einmal jährlich die Eigentümerversammlung ein, bei der alle Mitglieder der WEG ihre Anliegen vortragen können. 

Bleiben wir bei dem Beispiel der Fenster. Wollen Sie diese streichen oder gar austauschen lassen, ist es Aufgabe der Eigentümergemeinschaft, dies zu besprechen und gemeinsam zu beschließen. Die Organisation und Überprüfung der sachgemäßen Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme obliegt anschließend dem Verwalter. 

Ihre Rechte und Pflichten in der WEG

Neben dem Mitspracherecht, das Sie in der Eigentümerversammlung erhalten, erwerben Sie als Mitglied der WEG auch weitere Rechte. Diese beziehen unter anderem Ihr freies Verfügungsrecht über Ihre Wohnung mit ein sowie das Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums und das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Gemeinschaftseigentum Schaden durch Wasser, Schimmel, Bauschäden etc. erleiden könnte.

Auch Pflichten gehen mit dem Kauf einer Eigentumswohnung und dem Eintritt in eine WEG einher. Sie betreffen vor allem die Zahlungen des Wohngeldes, das beispielsweise für WEG Instandhaltungsrücklagen und die Bewirtschaftung der Immobilie genutzt wird, den achtsamen Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum sowie die Zutrittsgewährung Ihrer Wohnung bei notwendigen Sanierungsarbeiten. 

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