Worauf Sie bei der Verwaltung von Immobilien unbedingt achten sollten

 

Die Verwaltung von Immobilien stellt sich nicht immer als einfaches Unterfangen dar. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, was Sie tun – denn sonst kann Ihnen eine eigene Verwaltung von Immobilien teuer zu stehen kommen. Worauf Sie achten sollten und wann Sie besser auf eine externe Verwaltung setzen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel. 

Unterscheiden Sie zwischen Haus-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Bei der Verwaltung von Immobilien muss zunächst zwischen einer Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) – also der klassischen Hausverwaltung – und einer Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung) unterschieden werden.

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Während sich die SE-Verwaltung ausschließlich um Ihre Mieter und Ihre Eigentumswohnung kümmert, hat die WEG-Verwaltung als Hauptaugenmerk das gemeinschaftlich genutzte Eigentum. Der Mietverwalter kommt hingegen dann ins Spiel, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus allein besitzen. Folglich müssen Sie zunächst einmal festlegen, was genau Sie verwalten möchten.

Der Verwalter von Immobilien, die gemeinschaftlich genutzt werden, muss beispielsweise mindestens einmal pro Jahr eine Eigentümerversammlung einberufen. Darüber hinaus sind die Aufgaben einer solchen Immobilienverwaltung unter anderem die Erstellung der Jahresabrechnung sowie des Wirtschaftsplanes und die Durchsetzung der Hausordnung

Im WEG-Recht gab es bis vor kurzem noch eine genaue Aufstellung darüber, welche Aufgaben eine Verwaltung zu erfüllen hat. Diese ist mittlerweile aus dem Gesetz gestrichen worden, sodass jede Verwaltung einen eigenen Leistungskatalog auflegen kann.

Die SE- oder Mietverwaltung hingegen hat andere Aufgaben. Sie müssen sich hauptsächlich um die Belange der Mieter kümmern. Dies betrifft sämtliche Aspekte, von der Nebenkostenabrechnung über Wohnungsübergabeprotokolle bis hin zu Neuvermietungen.

Geben Sie die Verwaltung Ihrer Immobilien an upmin ab

Damit Sie sich nicht selbst mit den Themen rund um die Verwaltung Ihrer Immobilien kümmern müssen, sollten Sie diese Aufgaben an einen externen Verwalter für Immobilien abzugeben.

Die WEG-Verwaltung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie einen Profi bestellen, die Immobilie als Gemeinschaft verwalten oder einen der Eigentümer als WEG-Verwalter benennen, wird von der Eigentümergemeinschaft zusammen entschieden.

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Ihr alleiniges Eigentum können Sie selbst verwalten, sofern Sie das möchten. Es empfiehlt sich aber, auch hier auf die Dienstleistung eines Profis zurückzugreifen. Dies schont nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Ihre Freizeit.

upmin bietet Ihnen den besten Service rund um die Verwaltung von Sondereigentum und Mietshäuser. Wir klären sämtliche Aspekte mit Ihrem Mieter und erstellen die Nebenkostenabrechnung fristgerecht. Dank unseres Buchhaltungspakets, haben Sie stetige und vollständige Kostenkontrolle über Ihre Immobilie. Sie werden es also nicht bereuen, upmin als Verwalter für Ihre Immobilien einzusetzen. Probieren Sie es gleich aus und lassen Sie sich von uns überzeugen.

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