Hochwasser kann dramatische Folgen haben. Dennoch besitzen nicht mal die Hälfte aller deutschen Hausbesitzer eine Versicherung gegen Hochwasser oder Überschwemmungen. Welche Versicherung hier in Kraft tritt und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Naturgefahren sind unberechenbar
Es überrascht, dass in Deutschland nur etwa 46 Prozent gegen Naturgefahren, wie Hochwasser, versichert sind. Die Gründe hierfür sind ganz unterschiedlich. Die einen Hausbesitzer glauben, dass sie aufgrund der Lage ihrer Immobilie vor Folgen von Naturgewalten geschützt sind. Falsch gedacht. Selbst ein Haus abseits von Bächen und Flüssen kann von einer Überschwemmung heimgesucht werden. Anhaltender Starkregen kann für jedes Haus eine Gefahr darstellen. Andere Eigentümer möchten gerne eine entsprechende Versicherung abschließen, können aber nicht, weil sie in einer Region leben, wo das Schadensrisiko besonders hoch ist. Zum Beispiel in der Nähe von Flüssen. Hier lehnen viele Versicherungen wegen Hochwasser eine Deckung ab oder verlangen immens hohe Beiträge.
Elementarschaden: Die richtige Versicherung bei Hochwasser
In vielen Fällen, beispielsweise Schäden nach Sturm (ab Windstärke acht), Hagel oder Blitzschlag kommt die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung zum Tragen. Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Schaden durch Naturgewalten hervorgerufen wird. In diesem Fall ist der Hausbesitzer nur über eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgesichert. Diese Versicherung deckt durch Hochwasser entstandene Schäden ab. Sie kann gemeinsam mit der Gebäude- oder der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Es ist oft auch möglich, bestehende Verträge zu erweitern. Bei der Elementarschadenversicherung können Sie keine Naturgewalt auswählen, die Sie absichern möchten. Die Versicherungen bieten Pakete an.
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Elementarschadenversicherung: Diese Schäden sind abgedeckt
Überschwemmung
Die Versicherung deckt bei Hochwasser entstandene Schäden ab. Überschwemmungen können aber auch durch heftigen Regen verursacht werden. Steigt das Grundwasser so stark an, dass es ins Haus gelangt, sind hier auch Folgeschäden abgedeckt. Gelangt es nicht ins Haus, bietet die Versicherung bei Hochwasser keine Deckung. Also steigt das Grundwasser „nur“ bis in den Keller, gibt es keine Schadensübernahme.
Rückstau
Bei Überschwemmungen sowie starken, andauernden Regenfällen kann es sein, dass Wasser aus den Ableitungsrohren ins Haus strömt. Die Versicherung tritt nicht in Kraft, wenn keine oder eine mangelhafte Rückstausicherung vorhanden ist.
Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
Verursachen Naturgewalten ein Erdbeben, einen Erdrutsch oder eine Erdsenkung, kommt die Versicherung für Schäden auf. Aber sie zahlt nicht, wenn die Schäden durch Menschen verursacht werden, beispielsweise bei Bau-, Abbau- oder Abbrucharbeiten.
Schneedruck
Wenn schwere Schneemassen ein Dach zum Einsturz bringen, übernimmt die Elementarversicherung die Kosten des Schadens. Gleiches gilt für Lawinen. Schnee, der von Bäumen herabstürzt und Schaden anrichtet, ist kein Fall für diese Versicherung.
Vulkanausbruch
Dieses Risiko scheint in Deutschland eher gering zu sein, aber nicht unmöglich. Experten befürchten, dass beispielsweise in der Vulkaneifel Ausbrüche zukünftig möglich sein können.
Wie sinnvoll ist eine Versicherung gegen Hochwasser und andere Naturgefahren?
Sie ist sehr sinnvoll. Die Elemente können erhebliche Schäden anrichten, unerwartet und plötzlich. Die Klimaerwärmung erhöht zudem das Risiko von extremen Wetterbedingungen und damit einhergehenden Gefahren. Sie können die Elementarversicherung als Ergänzung zu Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließen. Aber vielleicht haben Sie eine entsprechende Elementarschadenklausel bereits in Ihrem Vertrag? Diese müsste im Versicherungsschein bei den versicherten Risiken aufgeführt sein.
Prüfen Sie, ob alle für Sie wichtigen Elementargefahren aufgeführt sind. Tritt beispielsweise Ihre Versicherung bei Hochwasser nicht in Kraft, können Sie bei Ihrer Versicherung nach einem entsprechenden Paket fragen. Gefällt Ihnen das Angebot nicht, bleibt noch die Kündigung des Vertrags.
Gefährdungsklassen entscheiden über Versicherung bei Hochwasser
Ob Sie ihr Haus gegen Hochwasserschäden versichern können oder nicht, liegt in der Hand Ihrer Versicherung. Diese beurteilt das Risiko anhand einer statistischen Hochwasser-Häufigkeit in Ihrer Region. Diese Risikoregionen gliedern sich in vier Klassen. Wobei Klasse eins das geringste Hochwasserrisiko birgt.
Liegt Ihr Haus in einer Region, die als Gefährdungsklasse vier eingestuft wird, ist der Abschluss einer Versicherung bei Hochwasser eher unwahrscheinlich – oder extrem teuer.
Gut zu wissen: Regen, der durch Fenster und Türen eindringt, ist kein Fall für die Gebäudeversicherung. Auch sollte Ihr Haus so regenfest sein, dass Wasser nicht durch Risse oder Kellerfenster eindringen kann. Ansonsten bereitet Ihnen Ihre Versicherung sicher Schwierigkeiten, wenn es um die Schadensbegleichung geht.
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Wasser kann enormen Schaden anrichten. Über eine Versicherung, die Hochwasser-Schäden abdeckt, sollten Sie nachdenken. Prüfen Sie Angebote und Optionen. Vermieten Sie Ihre Immobilie, können Sie die Gebäudeversicherung inklusive der Elementarversicherung auf Ihren Mieter als Betriebskosten umlegen. Als Hausverwaltung kennen wir uns hier bestens aus und beantworten gerne Ihre Fragen.