Die Vermietung einer möblierten Wohnung – Tipps und Tricks

 

Um höhere Mieteinnahmen zu generieren, steigen viele Vermieter in Ballungsgebieten auf die Vermietung einer möblierten Wohnung um. Welche Aspekte Sie dabei beachten müssen und wie das ganze rechtlich aussieht, erklären wir Ihnen hier.

Was sind die Besonderheiten bei der Vermietung einer möblierten Wohnung?

Um eine Wohnung möbliert zu vermieten, sollte sie  – wie der Begriff schon sagt – natürlich möbliert sein. Hier ist zusätzlich zwischen möbliert und teilmöbliert zu unterscheiden. 

Während bei einer teilmöblierten Wohnung nur ein paar Einrichtungsgegenstände zu stellen sind, erwartet der Mieter bei einer vollmöblierten Wohnung entsprechend etwas mehr. Grundsätzlich richtet sich die Anzahl an Möbelstücken, ob eine komplette Einrichtung gestellt wird oder zum Beispiel nur die Küche, ein Tisch und Bett etc. danach, was Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbaren. In jedem Fall sollte dem Vertrag eine vollständige Liste aller mitvermieteten Möbelstücke beiliegen.

Doch nicht nur optisch unterscheidet sich die Vermietung einer möblierten Wohnung von einer normalen Vermietung. Denn bei der Vermietung möblierter Wohnungen können Sie einen Zuschlag auf die normale Miete verlangen und somit deutlich höhere Mieteinnahmen generieren. Darüber hinaus greifen die gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Vermietung einer normalen Wohnung auch greifen. Sie haben demnach bei der Vermietung möblierter Wohnungen ebenfalls eine Kündigungsfrist, welche sich aus dem Mietvertrag ergibt. 

Selbstverständlich fällt für Sie bei der Vermietung einer möblierten Wohnung auch Steuer an. Die Höhe der zu versteuernden Mieteinnahmen kann bei einer Vermietung von möblierten Wohnungen durch Abschreibung verringert werden. Die Abschreibung ist identisch derer, die bei normaler Vermietung anfällt. Darüber hinaus können Sie aber auch die Möbel in der Wohnung steuerlich geltend machen – je nach Möbelstück und Kaufpreis wahlweise als Abschreibung oder als direkte Werbungskosten. Wir von upmin helfen Ihnen dabei im Rahmen unseres Buchhaltungspakets!

Worauf ist bei der Vermietung einer möblierten Wohnung noch zu achten?

vermietung moeblierte wohnung intextNeben den rechtlichen Aspekten stellt sich natürlich auch die Frage nach sonstigen Kosten. Sofern Sie als privater Vermieter eine Ihrer Wohnungen möbliert vermieten, fällt keine Gewerbesteuer an. Sollten Sie das Konzept jedoch ausweiten und eine Vermietung über mehrere Häuser planen, dann wird Gewerbesteuer fällig.

Darüber hinaus müssen Sie die Möbelstücke ersetzen, die defekt sind, sofern dies im Mietvertrag steht. Lassen Sie den Mietvertrag für die Vermietung eines einer möblierten Wohnung oder eines Hauses also am besten durch eine qualifizierte Immobilienverwaltung erstellen. Zu guter Letzt sollte eine möblierte Vermietung auch immer kurz mit dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden.

Sie sehen also, dass es bei der Vermietung möblierter Wohnungen zahlreiche Aspekte gibt, die beachtet werden müssen. Der Aufwand ist bei dieser Art der Vermietung höher als bei der normalen Vermietung. Dementsprechend legen wir Ihnen eine fachlich kompetente und gut erreichbare Immobilienverwaltung ans Herz.

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