Die Vermietung von Immobilien ist vielseitig. Neben Wohnraum- gibt es beispielsweise auch Gewerbemietverträge. upmin zeigt Ihnen auf, welche Vermietungsarten es gibt und worauf Sie bei der Vermietung achten müssen.
Unterschiedliche Arten der Vermietung
Bei der Vermietung stellt der Eigentümer einem Dritten gegen die Zahlung eines festgelegten Entgelts Wohnraum zur Verfügung. Betrachtet man hingegen Gewerbevermietung oder die Vermietung einer Garage, so handelt es sich nicht um Wohnraum, sondern um den jeweiligen Raum, der explizit im Mietvertrag genannt wird.
Zur Sicherung der Rechte und Pflichten von Eigentümern und Mietern bedarf es der Erstellung sowie Unterzeichnung eines Mietvertrages. Dieser muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Weitere rechtliche Aspekte zur Vermietung sind im BGB geregelt.
Die unbefristete Vermietung ist wohl die bekannteste Vermietungsart. Hier wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vermietung auf Zeit hingegen ist eine Vermietungsart, die nicht so häufig auftritt. Dabei wird vorher festgelegt, wie lange der Mietvertrag gültig ist und zu wann der Mieter die Wohnung wieder verlassen muss.
Gewerberaummietverträge sind ähnlich gelagert, besitzen für den Vermieter jedoch mehr Gestaltungsspielraum, da hier kein Mieterschutz notwendig ist.
Worauf Sie bei der Vermietung achten müssen
Als Vermieter haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren Wohnraum zu vermieten. Sie können beispielsweise die Vermietung eines ganzen Hauses anbieten oder aber die Vermietung einer möblierten Wohnung. Auch die Vermietung an Angehörige kann eine Option sein, sofern jemand aus ihrem Familienkreis auf der Suche nach Wohnraum ist.
Sie sollten sich unbedingt – egal welche Art der Vermietung Sie anstreben – immer mit einem rechtssicheren Mietvertrag absichern, um etwaige Streitigkeiten und potentielle Gerichtsverfahren zu umgehen. Um ganz sicherzugehen, sollten Sie sich dabei auf einen Sondereigentumsverwalter verlassen. Dieser ist immer über die aktuellsten Gesetzgebungen informiert und kann Ihnen somit rechtlich sichere Mietverträge zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Sie noch weitere Aufgaben an den Verwalter auslagern – denn auch ein Hausverwalter hat Pflichten, an die er sich halten muss.
Bei upmin können Sie festlegen, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen sollen. Möchten Sie sich beispielsweise nicht mehr selbst um die Buchhaltung kümmern, aber eigenständig in die Mieterkommunikation gehen, dann sollten Sie sich das Buchhaltungs-Paket von upmin genauer anschauen. Die Kosten für diese Art der Sondereigentumsverwaltung sind im Vergleich zur eingesparten Zeit sehr gering.
Sie möchten zukünftig einen ruhigeren Alltag als Vermieter genießen? Dann testen Sie die Funktionen und den Service von upmin. Wir sind Ihr Sondereigentumsverwalter und kümmern uns mit bestem Wissen und Gewissen um Ihr Eigentum.