Wem gehört die Stromleitung im Haus? Diese Frage kann für Sie als Wohnungseigentümer wichtig werden – spätestens dann, wenn Reparaturkosten anstehen. Wir erklären, welche Stromleitungen Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.
Warum die Aufteilung der Stromleitungen in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum wichtig ist
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sollten Sie über Ihre Stromleitungen Bescheid wissen. Steht etwa eine Reparatur der Leitungen an, geht es schließlich darum, wer zahlt: Sie allein oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Bei Stromleitungen in einer Wohnanlage ist die Zuordnung zum Eigentum jedoch nicht immer eindeutig.
Ein Beispiel: Ein Kunde von uns sollte die Erneuerung der gesamten Stromleitung finanzieren, die seine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus versorgt. Mit einem Anruf bei der WEG-Verwaltung konnten wir klären, dass der Wohnungseigentümer nur für die Stromleitungen in seinem Sondereigentum, also in der eigenen Wohnung zahlen musste. Die Kosten für Leitungen im Keller und in den anderen Wohnungen wurde unter den Mitgliedern der WEG aufgeteilt.
Sie sind unsicher, ob die Stromleitung zur Ihrem Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehört? Als Hausverwaltung für Sondereigentum und Mietshäuser helfen wir Ihnen gerne weiter, auch bei rechtlichen Fragen.
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Diese Stromleitungen gehören Ihnen
Grundsätzlich gilt: Die Teile der Stromleitungen sind Gemeinschaftseigentum, die sich im Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden – also etwa die Hauptleitungen oder der Stromzähler im Keller. Auch die Leitungen, die durch das Gebäude führen und nur einzelne Wohnungen versorgen gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Der Grund: Nach § 5 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (auch WEG!) bilden die Leitungen ein Netz, welches der Bewirtschaftung und Versorgung des gesamten Gebäudes dienen. Die Teile der Stromleitung, die innerhalb des Sondereigentums verlaufen, zählen in der Regel zum Sondereigentum. Das Kabel in der Wohnzimmerwand gehört also Ihnen. Die Grenze verläuft allerdings nicht an der Wohnungstür, sondern beim ersten Absperrventil in der Wohnung!
Stromleitungen als Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum: Das ist der Unterschied
Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist wichtig für Immobilienbesitzer und betrifft alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zum Gemeinschaftseigentum gehört nach dem Wohnungseigentumsrecht alles, was in einer Wohnanlage gemeinschaftlich genutzt wird und zum Bestand und zur Sicherheit der Anlage dient, also etwa das Dach, die Flure, die Außenfenster oder die Zuwege. Über notwendige Sanierungen oder Bauvorhaben entscheidet die WEG.
Zum Sondereigentum gehört in der Regel die Eigentumswohnung und alles, was sich darin befindet. Als Eigentümer können Sie darüber weitestgehend frei verfügen, müssen jedoch auch die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen zahlen. Gehört Ihr Sondereigentum beispielsweise zu einer Reihenhaussiedlung, werden Sie automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Sie wollen wissen, ob Ihre Stromleitungen zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum gehören? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen dabei im engen Austausch mit der WEG-Verwaltung – unbürokratisch, transparent und digital.