Millionen von Bundesbürgern lächeln nur mild, wenn das Thema „Steuererklärung“ aufkommt. Der Grund: Sie müssen sich nicht damit beschäftigen, weil sie nicht verpflichtet sind, eine abzugeben. Aber sie könnten es freiwillig tun – und das kann sich richtig lohnen. Die Abgabefristen sind hierbei sehr großzügig. „Freiwillige“ können die Steuererklärung sogar rückwirkend abgeben – und sich damit bis zu vier Jahre Zeit lassen.
Sie haben kein Geld zu verschenken: Steuererklärung rückwirkend abgeben
Sie können, müssen aber nicht: Nicht alle Bundesbürger sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt zum Beispiel für alle Beschäftigten, deren Lohnsteuer automatisch vom Arbeitgeber abgeführt wird. Damit sind sie dem Staat nichts mehr schuldig.
Umgekehrt sieht es aber oft anders aus. Sollten Sie beispielsweise Ausgaben für Handwerker oder Kinderbetreuung haben, zur Arbeit pendeln oder ein Elternteil pflegen, dann können Sie eine Steuerrückzahlung erwarten bzw. damit Ihre Steuerlast senken.
Steuererklärung rückwirkend beantragen: Wie lange ist das möglich?
Sie haben es sich anders überlegt und möchten eine Steuererklärung abgeben, aber weil Sie dies jahrelang nicht getan haben, denken Sie, dass es dafür zu spät ist? Ist es nicht. Zumindest nicht für die letzten vier Steuerjahre. Für diesen Zeitraum können Sie Ihre freiwillige Steuererklärung rückwirkend abgeben.
Also muss Ihre Steuererklärung für 2021 erst am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingehen. Und wenn Sie die ganzen letzten vier Jahre nachholen möchten, ist auch das kein Problem. Ein Verlustvortrag ist sogar bis zu sieben Jahren möglich.
Eine rückwirkende Erklärung rechnet sich vor allem, wenn Sie beispielsweise:
- außergewöhnliche finanzielle Ausgaben hatten
- zu viel Abgeltungssteuer gezahlt haben
- Versicherungsbeiträge leisteten, die über dem Vorsorgepauschalbetrag lagen
- Sonderausgaben hatten, die mehr als 36 Euro betrugen (72 Euro bei Ehepaaren)
- Werbungskosten zahlen mussten, die über den Pauschalbetrag von 1000 Euro hinaus gingen
- ein stark schwankendes Gehalt bezogen haben
Wann ist eine Steuererklärung rückwirkend nicht möglich?
Eigentlich müssen Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber für sie die Lohnsteuer abführen, keine Steuererklärung abgeben. Freiwillig und rückwirkend ist dies dann aber dennoch möglich. Aber: Es gibt Ausnahmen, da ist eine Steuererklärung dennoch Pflicht und dann ist es natürlich auch nicht möglich, eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben.
Eine Steuererklärung ist unter anderem Pflicht, wenn Sie:
- Nebeneinkünfte erhalten, ob aus Nebentätigkeiten oder Mieteinnahmen, die 410 Euro im Jahr übersteigen.
- selbstständig sind und Einkünfte haben, die aktuell über dem jährlichen Freibetrag von 9.744 Euro liegen (9.984 Euro im Jahr 2022).
- Rentner sind mit steuerpflichtigen Einkünften von mehr als 9.744 Euro (9.984 Euro im Jahr 2022) nach Abzug von Werbungskosten, Frei-, Pauschal- oder Entlastungsbeiträgen.
- Lohnersatz über 410 Euro im Jahr empfangen, beispielsweise Kurzarbeiter-, Kranken- und Arbeitslosengeld oder auch Elterngeld.
- eine Abfindung erhalten haben, bei der die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftel-Regelung berechnet wurde.
- Unterhaltszahlungen erhalten, die Ihr Ex-Partner als Sonderausgaben absetzt.
Warten kann sich lohnen: Zinsen auf Steuerrückzahlung
Während Steuererklärungspflichtige die Abgabefrist unbedingt einhalten müssen, sieht es für alle, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, deutlich entspannter aus. Hier kann es sogar recht rentabel sein, sich damit noch etwas Zeit zu lassen: Denn für den Zeitraum zwischen dem zu berechnenden Steuerjahr und der Abgabe zahlt Ihnen das Finanzamt Zinsen.
Laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2021 (AO § 233a) beginnt die Zinsberechnung 15 Monate nach Ablauf des steuerlich veranschlagten Kalenderjahres, der sogenannten Karenzzeit. Das Finanzamt zahlt Ihnen immerhin 0,5% Zinsen pro Monat. Das kann sich als Geldanlage richtig lohnen. Beispiel: Sie erhalten eine Rückzahlung in Höhe von 2000 Euro, dann gibt es bei 30 verzinsten Monaten (abzüglich der 15 Monate Karenzzeit) noch mal 340 Euro vom Staat dazu.
Es ist verständlich, dass Sie Ihre Zeit nicht mit dem Ausfüllen von Steuererklärungsformularen verbringen möchten. Aber eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben, kann sich in Form einer Nachzahlung für Sie lohnen. Und wenn Sie die Karenzzeit überschreiten, gibt es vom Staat noch ein Sahnehäubchen oben drauf – in Form von Zinszahlungen.