Steuererklärung: Frist einhalten lohnt sich

 

Keine Lust, keine Zeit, zu viel Arbeit – es gibt immer Gründe, seine Steuererklärung zu verschieben. Doch allzu sehr trödeln sollten Sie nicht. Achten Sie bei Ihrer Steuererklärung auf die Frist. Schlendrian schätzt das Finanzamt überhaupt nicht und reagiert darauf mit empfindlichen Maßnahmen. Erfahren Sie hier, welche Frist für Sie gilt und was Sie tun müssen, wenn Sie diese nicht einhalten können.

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Steuererklärung: Frist für Laien und Profis

Seit 2019 endet die Abgabefrist für selbst angefertigte Steuererklärungen am 31. Juli. Coronabedingte Ausnahmen gibt es zurzeit nicht. Aber: Die Bundesregierung plant einen neuen Gesetzentwurf, der die Abgabefrist um zwei Monate verlängern soll. Die Sache hat nur einen Haken: Beschlossene Sache ist die Verlängerung noch nicht.

Gehen wir also davon aus, dass es bei der Steuererklärung 2021 beim 31. Juli 2022 bleibt. Obwohl, so ganz stimmt das auch nicht. Die selbst angefertigte Steuererklärung für 2021 darf tatsächlich einen Tag später, also am 1. August 2022, beim Finanzamt eingehen, da der 31. Juli 2022 auf einen Sonntag fällt. 

Deutlich mehr Zeit für Ihre Steuererklärung haben Sie, wenn Sie einen Profi ranlassen. Hilft Ihnen ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Steuererklärung, ist die Frist der letzte Februartag des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung mit neuer Frist für 2021 müsste demnach spätestens am 28. Februar 2023 eingehen. 

Zu spät für die Steuererklärung? Frist-Verlängerung beantragen.  

Sie wissen ganz sicher, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Somit wird die Steuererklärung erst zum letzten Februartag des übernächsten Jahres fällig. Oder Sie beantragen für die Steuerklärung eine Frist-Verlängerung. 

Entscheidend ist, dass Sie die Frist-Verlängerung vor Ablauf beantragen. Obwohl gerade bei der Steuererklärung nichts ohne Formulare geht, reicht für die Frist-Verlängerung ein einfaches Schreiben

In dem Schreiben teilen Sie dem Finanzamt die Gründe mit, warum Sie die Frist nicht einhalten können. Das können beispielsweise gesundheitliche Gründe sein, aber auch ein Umzug, Auslandsaufenthalt oder das Fehlen wichtiger Unterlagen sind nachvollziehbare Erklärungen für eine Verlängerung der Abgabefrist. Bitten Sie das Finanzamt um eine schriftliche Bestätigung der Frist-Verlängerung. 

Aber: Das Finanzamt muss Ihnen für Ihre Steuererklärung keine Frist-Verlängerung gewähren. Sind Ihre Gründe aber einleuchtend und Sie reichen die Bitte um Frist-Verlängerung rechtzeitig ein, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen das Finanzamt entgegenkommt.

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Frist verpasst? Das kann auf Sie zukommen.

Zu lange getrödelt? Vergessen, für die Steuererklärung eine Frist-Verlängerung zu beantragen? Das kann unangenehme Konsequenzen haben:

Verspätungszuschlag

Wer zu spät kommt, bestraft das Finanzamt. Wenn Sie für Ihre Steuererklärung die Frist verpasst haben, kann das Finanzamt nach Ermessen einen Verspätungszuschlag festlegen. Manchmal drücken Finanzbeamte auch ein Auge zu, vor allem wenn eine Rückerstattung ins Haus steht. Aber wenn Sie die Steuererklärungsabgabe um 14 Monate und mehr überziehen, kennt das Finanzamt keine Gnade, dann müssen Sie automatisch einen Verspätungszuschlag zahlen. 

Die Höhe des Zuschlags ist seit 2019 gesetzlich geregelt: 0,25% der festgelegten Steuer. Mindestens 25 Euro, höchstens 25.000 Euro pro Verspätungsmonat. Der Zuschlag wird in Ihrem Steuerbescheid entweder der Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Rückerstattung abgezogen. 

Steuerschätzung und Zwangsgeld

Wer trotz Aufforderung des Finanzamts seine Steuererklärung nicht abgibt, muss laut Abgabenordnung mit einer Steuerschätzung rechnen. In diesem Fall schätzt der Finanzbeamte die Besteuerung anhand von alten Steuererklärungen. Es können jedoch auch Vergleichswerte von anderen Steuerpflichtigen in die Schätzung einfließen.

Zeigt auch diese Maßnahme keinen Erfolg, kann ein Zwangsgeld (maximal 25 000 Euro) nach Ermessen des Finanzamts erhoben werden. Das Finanzamt gewährt Ihnen jedoch vorab für die Abgabe der fehlenden oder korrigierten Steuererklärung eine Frist, die Sie unbedingt einhalten sollten – oder Sie müssen das Zwangsgeld begleichen.

Tipp: Sie müssen eine Steuerschätzung nicht akzeptieren. Reichen Sie die fehlenden Angaben bzw. die Steuerklärung innerhalb eines Monats nach. Das gilt als offizieller Einspruch. So ist eine (ungerechtfertigte) Nachzahlung abwendbar.

Wir helfen Ihnen, damit Sie bei Ihrer Steuererklärung die Frist einhalten können: Sie müssen sich nicht mit Zahlen rund um Ihre Immobilie herumschlagen. Mit upmin als Ihr Immobilienverwalter haben Sie und Ihr Steuerberater immer den vollen Überblick über alle relevanten Einnahmen und Ausgaben.

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