Die Steuererklärung wird in der Regel von einem Steuerberater erstellt – doch einige Vermieter setzen auch darauf, die Steuererklärung selbst zu erstellen. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung kennen. Wann genau die Frist endet und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie bei upmin.
Bis wann Sie die Steuererklärung abgeben müssen
Das Finanzamt ist hinsichtlich der Fristen für die Steuererklärung sehr strikt. Hierbei wird zwar je nach Steuerart unterschieden, dennoch gibt es immer eine fixe Frist für die Steuererklärung. Die wohl relevanteste Steuer für Sie als Vermieter ist die Einkommensteuer. Die Abgabefrist der Steuererklärung für die Einkommenssteuer liegt immer am 31.10. des Folgejahres. Die Steuererklärung 2021 muss also bis spätestens 31.10.2022 abgegeben werden. Lassen Sie die Steuererklärung hingegen von einem Steuerberater erstellen, so ist die Frist länger.
Welche Formulare relevant sind
Wie erwähnt ist die Einkommensteuer die wohl wichtigste Steuer für Sie als Vermieter. Dennoch sollten Sie auch die Umsatzsteuer, sofern Sie ein Gewerbeobjekt vermieten, und die Gewerbesteuer, sofern Sie als gewerblicher Vermieter auftreten, im Blick haben.
Die Anlage V ist für Vermieter das relevante Formular in der Steuererklärung. Doch darüber hinaus müssen Sie auch die weiteren Anlagen beachten. Sind Sie beispielsweise als Angestellter tätig, müssen Sie die Anlage N ausfüllen. Gleiches gilt, wenn Sie Kapitalerträge erzielen (Anlage KAP) oder als Gewerbetreibender aktiv sind (Anlage G). Sind Sie sich einmal unsicher, welche Formulare Sie in Ihrer Steuererklärung für 2021 noch angeben müssen, sollten Sie unbedingt einen fachkundigen Steuerberater aufsuchen.
Mit uns sind Sie optimal vorbereitet!
Damit Sie zukünftig nicht in die Bredouille kommen, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst gestalten oder vorbereiten, sollten Sie unbedingt auf einen fachkundigen Immobilienverwalter vertrauen. Mit unserer Hilfe haben Sie permanent den Überblick darüber, welche Kosten bislang angefallen sind und welche Einnahmen Sie verbucht haben. Somit ist es ein leichtes für Ihren Steuerberater, die Zahlen zusammenzufügen und die Abgabefrist der Steuererklärung einzuhalten.
Neben der Buchhaltung unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit Ihrem Mieter. Sie müssen sich also weder um eine etwaige Mieterhöhung noch um eine Zahlungserinnerung kümmern, denn das erledigen wir für Sie. Lassen Sie sich noch heute von unserem Service überzeugen und verpassen Sie mit upmin keinerlei Abgabefrist für die Steuererklärung mehr!