Sie möchten für Ihre Eigentumswohnung eine Sondereigentumsverwaltung per Vertrag beauftragen, aber der Leistungskatalog erscheint Ihnen ziemlich undurchsichtig? Mit upmin haben Sie das Problem nicht, denn wir setzen von Anfang an auf eine transparente Zusammenarbeit – inklusive des Vertrags für die Sondereigentumsverwaltung.
Sondereigentumsverwaltung ist beim Vertrag nicht an WEG gebunden
Gleich vorab ein wichtiger Punkt, der nicht verheimlicht werden darf: Die Sondereigentumsverwaltung ist beim Vertrag nicht an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebunden. Das heißt ganz konkret: Sie vereinbaren mit der Hausverwaltung, die Ihr Sondereigentum betreuen soll, einen individuellen Vertrag. Es greifen die entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Umso wichtiger ist es, sich vor Beauftragung der Sondereigentumsverwaltung den Vertrag genau durchzulesen und zu verstehen. Letzteres ist nicht immer einfach, denn viele Vertragsklauseln sind unklar und verwirrend. Mitunter sogar unwirksam, wie folgende:
Eine Klausel, die unseriöse Sondereigentumsverwaltungen gerne im Vertrag anführen, die aber vom Gericht für unwirksam befunden wurde (vgl. LG Frankfurt/Main, 18.04.2019, AZ.: 13 S 55/18). Ein wichtiger Punkt, wenn Sie der Sondereigentumsverwaltung außerordentlich kündigen möchten.
Leistungen der Sondereigentumsverwaltung je nach Vertrag unterschiedlich
Da es für die Sondereigentumsverwaltung keinen gesetzlichen Vertrag gibt, wird jeder Vertrag individuell vereinbart. So erhalten Sie als Eigentümer genau die Leistungen, die Sie benötigen. Grundsätzlich haben Sie mit upmin als Sondereigentumsverwaltung die Wahl zwischen drei Leistungspaketen:
- Buchhaltung
- Full-Service
- Vermietung (optional zu einem der zwei Pakete)
Unser Full-Service beinhaltet neben dem Buchhaltungspaket auch die Mieterkommunikation, Instandhaltung/-setzung, Handwerkerkommunikation, WEG Kommunikation und Mietkontenüberwachung. Für unsere Sondereigentumsverwaltung bieten wir pauschale Leistungspakete an, deren Kosten Sie im übrigen steuerlich absetzen können.
Wenngleich der Sondereigentumsverwaltung-Vertrag alle Aufgaben und Befugnisse für unsere Tätigkeit regelt, ist es sinnvoll ihn mit einer Vollmacht für die Sondereigentumsverwaltung zu ergänzen. In der Sondereigentumsverwaltung ist eine Vollmacht beispielsweise für die Abwicklung von Kautionen, die Durchsetzung von Mieterabmahnungen oder die Wohnungsübergabe an neue Mieter erforderlich.
Zahlungsmodalitäten, Fristen und Co. regeln wir transparent
Wenn Sie mit upmin einen Verwaltervertrag über die Sondereigentumsverwaltung abschließen, können Sie sich absoluter Transparenz sicher sein. So beinhaltet unser Vertragsmuster unter anderem transparente Lösungen für den Fall, dass Sie Ihr Eigentum verkaufen oder die Immobilie Teil eines Insolvenzverfahrens wird. Auch, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst beziehen möchten, bieten wir faire Lösungen für die Sondereigentumsverwaltung an. Alle Fristen für die Sondereigentumsverwaltung benennen wir im Vertrag konkret und verständlich.
Über alle Details unserer Verträge können Sie uns gerne persönlich ausfragen. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, alles über uns und unser Angebot an Sie zu erfahren und Ihr ganz persönliches upmin Leistungspaket zu definieren.