Gute Nachrichten: Die Sondereigentumsverwaltung ist steuerlich absetzbar!

 

Mal ehrlich: Wenn man Kosten sparen kann, spart man Kosten! Gut, dass Sie das mit upmin gleich zweifach tun können: Wir bieten Ihnen einen Service zum Festpreis – niedriger als herkömmliche Hausverwaltungen – und die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung sind steuerlich absetzbar. Das Beste: An der Qualität wird nicht gespart!

Wann ist die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar?

Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen als Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ist die Eigentumswohnung vermietet, ist die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar

Achtung!Die Sondereigentumsverwaltung ist steuerlich absetzbar, wenn Sie Vermieter sind. Allerdings ist die Sondereigentumsverwaltung nicht umlagefähig im Sinne der Betriebskosten. Die Betriebskostenverordnung schließt Verwaltungskosten als auf den Mieter umlagefähige Kosten aus.

Wie ist die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar?

Als Vermieter tragen Sie die Kosten der Sondereigentumsverwaltung bei der Steuer in der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – ein. Konkret setzen Sie die Sondereigentumsverwaltung als Werbungskosten ab.

Das bedeutet: Die Sondereigentumsverwaltung ist komplett steuerlich absetzbar im Jahr der Entstehung. Eine Abschreibung über mehrere Jahre hinweg findet nicht statt, da es sich bei Verwaltungskosten nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. 

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Was hat es für einen Vorteil, wenn die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar ist?

Ganz konkret haben Sie zwei Vorteile dadurch, dass die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar ist:

  1. Da die Sondereigentumsverwaltung komplett steuerlich absetzbar ist, reduziert sie Ihre zu versteuernden Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien. Und das wiederum reduziert Ihre steuerliche Belastung durch Miet- und Pachteinkünfte. Sie tragen also zunächst die Kosten für die Hausverwaltung, bekommen Sie aber hinterher durch Steuerreduzierung wieder zurück. 
  2. Sie erhalten eine professionelle Leistung durch unsere Hausverwalter, die sich um Ihre Eigentumswohnung und die Vermietung kümmern. Durch die Entlastung in der Sondereigentumsverwaltung durch uns haben Sie wiederum mehr Zeit und Muße, sich mit anderen Dingen des Immobilienmanagements zu befassen. 
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Immobilienverwaltung leicht gemacht!

Wir von upmin bieten Vermietern eine umfassende Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung. Sie haben jeweils die Wahl zwischen unserem Buchhaltungspaket und dem Verwaltungspaket, bei dem keine Wünsche mehr offen bleiben.

Optional zu beiden Leistungspaketen bieten wir das Vermietungspaket an, sodass Sie sich auch diese Arbeit ersparen können – und wieder mehr Entlastung und Zeit gewinnen! Müssen Sie dafür Ihrer alten Sondereigentumsverwaltung kündigen, übernehmen wir gerne den Wechselservice zu uns!

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