Sondereigentumsverwaltung kündigen: Wie geht es richtig? Wann ist es wichtig?

 

Wenn Sie als Eigentümer und Vermieter einer Eigentumswohnung mit den von Ihnen beauftragten Dienstleistern unzufrieden sind, ist es ihr gutes Recht den Vertrag z. B. mit der Sondereigentumsverwaltung zu kündigen. Aber Vorsicht vor verschiedenen Fallstricken mancher Hausverwaltungen! 

Gründe, um der Sondereigentumsverwaltung zu kündigen

Von der Eigenbedarfsanmeldung für die Eigentumswohnung bis hin zur Unzufriedenheit mit den Leistungen, gibt es verschiedene Gründe der Sondereigentumsverwaltung zu kündigen. Ein möglicher Grund ist auch der Verkauf des Wohneigentums. Keine Eigentumswohnung, kein Bedarf für eine Sondereigentumsverwaltung

  • Sie ziehen selbst in die Wohnung ein
  • Sie verkaufen die Eigentumswohnung
  • Sie sind unzufrieden mit dem Service
  • Die Hausverwaltung handelt fahrlässig 
  • Ihnen liegt ein günstigeres Angebot vor

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Wann ist es wichtig, der Sondereigentumsverwaltung zu kündigen?

Beenden Sie mit der Sondereigentumsverwaltung unbedingt den Vertrag, wenn diese fahrlässig handelt. Die Verwaltung hat also ihre Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und Ihnen dadurch einen Schaden zugefügt. Dies stellt einen außerordentlichen Grund dar, sodass Sie der Sondereigentumsverwaltung sogar fristlos kündigen können. Tun Sie das unbedingt, um weiteren Schaden abzuwenden – und ganz ehrlich: Wer hätte nach einer gravierenden Pflichtverletzung noch das Vertrauen in seine Sondereigentumsverwaltung?

Hinweis:Vertragsklauseln darüber, dass die Haftung bei fahrlässiger oder nachweislich grob fahrlässiger Handlung durch den Verwalter ausgeschlossen wird, sind unwirksam (vgl. LG Frankfurt/Main, 18.04.2019, AZ.: 13 S 55/18).

Wie Sie der Sondereigentumsverwaltung korrekt kündigen

Grundsätzlich gilt – so haben es auch Gerichtsurteile bestätigt – was im Vertrag mit der Verwaltung steht. Anders als die WEG-Verwaltung ist die Sondereigentumsverwaltung nicht einem Gesetz unterlegen, sondern lediglich dem zwischen Ihnen und dem Anbieter vereinbarten Vertrag. Die Abberufung des WEG-Verwalters ist um einiges komplizierter, als der Sondereigentumsverwaltung zu kündigen

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Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen und die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung der Sondereigentumsverwaltung, etwa beim Eigentümerwechsel! Unter Umständen müssen Sie die Gebühren (bzw. einen Anteil) bis zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zahlen, wenngleich Sie die Eigentumswohnung längst nicht mehr besitzen (vgl. OLG Hamburg, 15.10.2010, AZ.: 14 U 141/10).

Zwar sieht § 626 Bürgerliches Gesetzbuch für Dienstleister wie Sondereigentumsverwaltungen eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen vor, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Richter entschieden jedoch, dass Eigentümer von Rechts wegen nicht automatisch von dieser Regelung ausgehen können. Die Sondereigentumsverwaltung muss die Kündigung bei Verkauf als besonderen Kündigungsgrund im Vertrag nennen. 

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Entscheiden Sie sich für upmin, müssen Sie keiner Sondereigentumsverwaltung kündigen

  • Sie müssen Ihrer alten Sondereigentumsverwaltung nicht kündigen, weil wir das für Sie übernehmen und den Wechsel zu uns organisieren. Unkompliziert und ohne extra Kosten für Sie.
  • Wenn Sie dann bei upmin sind, werden Sie sicherlich so zufrieden sein, dass Sie gar nicht daran denken, unsere Sondereigentumsverwaltung zu kündigen.

Sollten Sie dennoch aus irgendeinem Grund, den Sondereigentums-Vertrag mit uns kündigen wollen oder müssen, stehen Ihnen je nach Sachlage verschiedenen Optionen zur Verfügung:

  • Eine fristgerechte Kündigung ist drei Monate zum Vertragsende schriftlich möglich. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
  • Wir beenden Verträge automatisch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst beziehen oder verkaufen. 
  • Ähnliches gilt bei Insolvenzverfahren über den Eigentümer oder eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie. 

Möchten Sie mehr über unsere Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung erfahren, dürfen Sie gerne unsere Hausverwalter in einer persönlichen Beratung ausfragen. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Termin!

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