Sondereigentum “Wohnung” von upmin managen lassen & mehr Entlastung als Eigentümer erfahren

 

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass die Verwaltung von Sondereigentum wie Ihrer Wohnung weniger aufwändig sein sollte, macht Sie unser Service von upmin sicherlich neugierig. Wir bieten Ihnen eine SE-Verwaltung mit Full-Service, der Sie sorglos glücklich macht!

Sondereigentum: Zur Wohnung gehört oft mehr!

Meist ist das Sondereigentum nicht auf die Wohnung begrenzt. Als Eigentümer einer Wohnung und somit Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besitzen Sie weitere Anteile an der Immobilie. Als Sondereigentum werden die Wohnung und ggf. Teileigentum wie Stellplätze, Garagen oder Kellerabteile bezeichnet.

Weiterhin besitzen Sie Anteile am Gemeinschaftseigentum, das sich etwa auf Treppenhaus, Außenbereich und Fassade, Garten, das Dach, gemeinschaftlich genutzte Heizungsanlagen und andere Haustechnik bezieht. 

Was gehört zum Sondereigentum bei Eigentumswohnungen und was nicht? 

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Als Eigentümer könnte man vermuten: Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist klar. Über meine Wohnung bestimme ich, über den Rest die WEG gemeinsam?! Aber so einfach ist es nicht. Nicht alle Bestandteile der Wohnung sind Sondereigentum. Nicht zum Sondereigentum zählen die Wohnungstür (bzw. die Außenseite der Tür), die Böden (nicht die Bodenbeläge!), Fensterrahmen oder tragende Teile des Balkons. Ähnliches gilt in Bezug auf das Sondereigentum bei einer Dachterrasse. Heizungsrohre und andere Versorgungsleitungen gehören erst dann zum Sondereigentum Ihrer Wohnung, wenn diese in den dazugehörigen Räumen sind. Mehr über Stromleitungen und die Frage “Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?” lesen Sie hier

Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Sondereigentum in der Wohnung vornehmen lassen möchten, brauchen Sie unter Umständen die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das gilt insbesondere für bauliche Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum verändern oder beeinträchtigen. Das kann aber auch für den Austausch des Bodenbelags gelten – etwa von Teppich zu Fliesen oder Parkett. Hierdurch könnten andere Wohnungseigentümer beeinträchtigt werden (Trittschall). 

Und natürlich müssen Sie bei einer vermieteten Eigentumswohnung auch die Rechte Ihrer Mieter berücksichtigen. 

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Haben Sie noch den Durchblick? upmin hilft!

Mit der SE-Verwaltung können Sie alle Angelegenheiten mit der WEG und den Mietern an uns abgeben. Wir kommunizieren mit allen Beteiligten, koordinieren Termine für Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen mit den Handwerkern und übernehmen auch die Buchführung mit allen Belegen. So sparen Sie viel Zeit und Arbeit, und erhalten gleichzeitig einen guten Überblick über alle Arbeiten an Ihrem Sondereigentum in der Wohnung. Hilfreich ist das insbesondere, wenn Sie mehrere Eigentumswohnungen besitzen und managen müssen. 

Das reicht Ihnen noch nicht? Wir verwalten das Sondereigentum Ihrer Wohnung auch gerne hinsichtlich der Vermietung und kümmern uns um alles bei der Suche nach einem neuen Mieter: Exposé-Erstellung, Vermarktung, Bonitätsprüfung, Vertragsgestaltung, Wohnungsübergabe. 

Transparente Arbeitsprozesse, effiziente Lösungen, Service zum Festpreis: Möchten Sie mehr über upmin und Ihre Vorteile der modernen Immobilienverwaltung erfahren, lassen Sie sich gerne persönlich beraten!

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