Alleiniges Sondereigentum und anteiliges Gemeinschaftseigentum managen: upmin hat die Lösung für Eigentümer!

 

Unser Ziel: Immobilienverwaltung so stressfrei wie möglich zu machen – und diverse Prozesse heutiger Eigentümer und Vermieter effizienter zu gestalten! Unser Service lohnt sich für Sie zur Verwaltung Ihres Sondereigentums und Ihrer Gemeinschaftseigentumsanteile. Wir sind upmin: Ein Dienstleister, der mit allen Beteiligten kommuniziert, Aufgaben strukturiert und Sie entlastet! 

Sondereigentum zu verwalten, ist gar nicht so einfach!

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie immer auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das bedeutet: Sie managen Ihr Sondereigentum alleine. Das Gemeinschaftseigentum verwalten Sie mit den übrigen Eigentümern als WEG gemeinschaftlich. Dabei gibt es sogenanntes zwingendes Gemeinschaftseigentum und solches, das mit einem Sondernutzungsrecht einem der eigentümer übertragen werden kann.

Was ist Sondereigentum konkret? Zum Sondereigentum gehören die Wohnung und ggf. Teileigentum: Sondereigentumsflächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wie beispielsweise Garagen oder Stellplätze. Aber: Teile des Sondereigentums sind Gemeinschaftseigentum. Zum Beispiel die Außenwände, die Geschossdecke und die Außenseite der Wohnungseingangstür oder Stromleitungen. Sie können somit nicht einfach, die Haustür Ihrer Eigentumswohnung austauschen. Das gilt zum Beispiel auch für ein Reihenhaus einer WEG mit Sondereigentum.

Hinweis: Das gilt nicht für Mietshäuser mit separaten Mieteinheiten, deren alleiniger Eigentümer Sie sind. Lediglich im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gilt es zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden.

Und was ist mit anderen Außenbereichen des Gebäudes? Wer bestimmt über die Dachterrasse im Sondereigentum? Oder wer zahlt für die Dachsanierung? Zählt zum Gemeinschaftseigentum auch der Balkon? Zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eine klare Abgrenzung zu finden, ist daher nicht einfach. Welche Bereiche des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums von wem gemanagt und verwaltet werden, führt in der Praxis zu vielen Unklarheiten zwischen Eigentümern und der WEG. 

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Haben Sie noch den Durchblick?

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Das kann schnell zu Chaos führen und Sie verlieren den Überblick über Ihre Vorhaben – insbesondere, wenn Sie verschiedene Eigentumswohnungen in verschiedenen Immobilien managen müssen. Im Rahmen der SE-Verwaltung kümmern wir uns um Ihre Eigentumswohnungen, regeln Instandhaltungen, kommunizieren mit allen Beteiligten und führen sogar die Buchhaltung für eine korrekte Abrechnung. 

Sondereigentum und Anteile am Gemeinschaftseigentum von upmin managen lassen

  • Wir kümmern uns um Ihr Sondereigentum, lassen Instandhaltungen durchführen, kommunizieren bauliche Vorhaben mit der WEG, den Mietern und Handwerkern. 
  • In Bezug auf Ihre Anteile am Gemeinschaftseigentum bzw. Ihre Rolle in der Wohnungseigentümergemeinschaft prüfen wir z. B. die Jahresabrechnung der WEG oder den Wirtschaftsplan des Verwalters. 
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Ihre Vorteile mit dem Full-Service von upmin

  • Sie sparen Zeit: Weil wir uns um die Kommunikation, Instandhaltung, Buchführung und andere Angelegenheiten kümmern, können Sie Ihre Zeit für andere Dinge nutzen. 
  • Sie haben den Durchblick: Wir sind ein Ansprechpartner für all Ihre Immobilien, egal an welchen Standorten in Deutschland. 
  • Sie werden entlastet: Kein Stress mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, kein “Abklappern” von Handwerkern, kein Zeitdruck bei der Prüfung der Jahresabrechnungen. 
  • Sie managen Ihr Immobilieneigentum professionell: Mit upmin müssen Sie sich nicht in allen Bereichen auskennen, um sich einer fachkundigen Immobilienverwaltung sicher zu sein. 

Ihren Anteil am Gemeinschaftseigentum und Ihr Sondereigentum von einem Dienstleister managen lassen? Wenn Sie dieser Vorteil neugierig macht, lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich zu unserem Service beraten!

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