Wenn Sie planen, eine Hausverwaltung für Ihre Immobilie einzusetzen, dann sollten Sie sich vorab darüber klar werden, welche Pflichten die Hausverwaltung für Sie erledigen soll. Worauf Sie dabei genau achten sollten und welche Optionen Sie haben, erfahren Sie hier.
Welche Aufgaben und Pflichten hat eine Hausverwaltung?
Zunächst einmal sollte zwischen einer Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und einer Immobilienverwaltung für Sondereigentum (SE) oder Mietshäuser unterschieden werden. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alles, was das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft betrifft. Dazu gehören zum Beispiel das Erstellen der Hausordnung und des Wirtschaftsplans, das Verwalten des Hausgeldes und das Facility Management. Zur Pflicht der Hausverwaltung gehört insbesondere das Einberufen und Führen der jährlichen Eigentümergemeinschaft.
Die SE-Verwaltung hingegen kümmert sich um alle Belange rund um Ihre Eigentumswohnung und Ihre Mieter, auch bei der Vermietung einer möblierten Wohnung. Das gleiche gilt für die Mietverwaltung, die Sie dann benötigen, wenn Ihnen nicht nur eine Wohnung, sondern ein ganzes Mietshaus gehört. Zu den Aufgaben einer Immobilienverwaltung zählt beispielsweise die Vermietung sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und die Koordinierung von Handwerkern.
Bis ins Jahr 2020 gab es noch fixe Pflichten einer WEG-Hausverwaltung. Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gibt es diese Übersicht allerdings nicht mehr. Mittlerweile können sowohl Hausverwaltungen als auch SE- und Mietverwaltungen individuell bestimmen, was sie in ihren Leistungsumfang aufnehmen. Beispielsweise kann im Leistungsverzeichnis festgesetzt werden, dass die Pflichten einer Hausverwaltung die Instandhaltung umfasst.
Das bietet Ihnen upmin
Unsere Pflicht als Ihre Hausverwaltung ist es, Ihnen das Leben als Vermieter so angenehm wie möglich zu gestalten, egal ob bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung. Wir machen es daher nicht unnötig kompliziert und bieten Ihnen drei Leistungspakete, die sowohl für die SE- als auch die Mietverwaltung gelten. Zudem gibt es bei uns keine regionalen Unterschiede. Stattdessen setzen wir auf einen deutschlandweiten standardisierten Service, der keine Wünsche offen lässt.
1. Buchhaltungspaket
- Mieteingangskontrolle
- Kautionsmanagement
- Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung
2. Verwaltungspaket
- Inkl. Buchhaltungspaket
- Mieterkommunikation
- Instandhaltung/-setzung
- Handwerkerkommunikation
- WEG Kommunikation
- Mietvertragsüberwachung
3. Vermietungspaket (optional)
- Professionelle Objektfotos
- Exposéerstellung
- Vermarktung auf gängigen Portalen
- Durchführung von Besichtigungen
- Bonitätsprüfung
- Erstellung Mietvertrag
- Abnahme und Übergabe des Objekts
upmin steht für Transparenz, Digitalisierung und Persönlichkeit in der Immobilienverwaltung. Lernen Sie uns noch heute kennen und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen und unverbindlichen Beratung.