Notarkosten beim Immobilienkauf – so hoch können die Gebühren ausfallen 

 

Ein Immobilienkauf will gut überlegt sein. Schließlich kommen einige Kosten auf Sie zu. Neben dem Kaufpreis schlagen besonders Notarkosten beim Immobilienkauf zu buche. Lesen Sie hier mehr zum Thema.

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Wozu brauchen Sie einen Notar beim Immobilienkauf? 

Wer in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist bei der Unterschrift unter dem Kaufvertrag in der Regel mindestens zu dritt: Neben Käufer und Verkäufer ist ein Notar anwesend, der den Kaufvertrag beglaubigt.  

Das kostet Geld, welches Sie beim Immobilienkauf von Anfang an als Nebenkosten mit einplanen sollten. Doch die Notarkosten für den Immobilienkauf lohnen sich – denn nur so wird der Vertrag nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rechtsgültig. Das schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer bei späteren Rechtsstreitigkeiten. Der Notar sorgt in erster Linie dafür, dass der Verkäufer sein Eigentum nicht ohne Bezahlung verliert und der Käufer sein Geld nicht ohne den Gegenwert einer Immobilie.  

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Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Immobilienkauf? 

Neben der Beglaubigung des Vertrags übernimmt der Notar noch eine Reihe anderer Aufgaben. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung und Umsetzung des Kaufvertrags. Dazu sammelt er die notwendigen Unterlagen, prüft Zahlungen und Immobilienübergabe und kümmert sich um den Grundbucheintrag.  

Folgende Leistungen gehören zu den Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf:  

  • Rechtsberatung für Käufer und Verkäufer  
  • Grundbucheintrag und wenn nötig Überwachung und Löschung von Grundstücksbelastungen im Grundbuch 
  • gegebenenfalls Beurkundung eines Immobilien-Bankdarlehens 
  • Erstellen von Vorvertrag und Kaufvertrag  
  • Verlesen und Beurkunden des Kaufvertrags 
  • Überwachung der Bezahlung der Immobilie 
  • Überwachung der Immobilien-Übertragung an den Käufer 

Weitere Aufgaben können hinzu kommen. So fallen manchmal etwa zusätzliche Kosten an, wenn für die Zahlung des Kaufpreises ein Notaranderkonto genutzt wird. Wie viele einzelne Tätigkeiten der Notar übernimmt, hat Einfluss auf die Höhe der Notarkosten beim Immobilienkauf.  

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf 

Da die Notarkosten beim Hauskauf gesetzlich im Gerichts- Und Notarkostengesetz festgeschrieben sind, können Sie sich nicht anhand des Honorars für einen Notar entscheiden. Die Entscheidung sollten Sie vielmehr nach Kompetenz, Erreichbarkeit, Empfehlungen und ähnlichen Kriterien treffen.  

Die Notarkosten sind beim Immobilienkauf nicht von den Arbeitsstunden des Notars abhängig, sondern vor allem vom Kaufpreis. Das heißt: Je teurer die Immobilie, desto teurer der Notar. 

Doch auch Art und Anzahl der tatsächlichen Tätigkeiten des Notars spielen beim Honorar eine Rolle. Je mehr Aufgaben der Notar übernimmt, desto teurer wird es, da sie einzeln nach Gebührensatz abgerechnet werden. 

Die Kosten belaufen sich insgesamt in aller Regel auf etwa ein bis zwei Prozent der Immobilie und sind nicht verhandelbar. Etwa 0,5 Prozent der Kosten entfallen auf den Grundbucheintrag.  

Mit diesen Infos können Sie vorab die Notarkosten selbst berechnen – zumindest die Spanne, in der sich die Kosten wahrscheinlich bewegen werden: Für ein Haus oder eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro können demnach Gebühren in Höhe von 4.000 bis 8.000 Euro anfallen. Meistens bewegen sich die Kosten eher Richtung ein Prozent.   

Unser Tipp: Da die Notargebühren durch den Kaufpreis bestimmt werden, können Sie beim Hausbau durch den Kauf eines unbebauten Grundstücks Geld sparen. Kaufen Sie Grundstück und Haus zusammen vom Bauträger, sind die Notarkosten für den Immobilienkauf höher.

 

Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienkauf?  

In den meisten Fällen beauftragt der Käufer einen Notar und übernimmt auch einen Großteil der Kosten beim Immobilienkauf. Diese in der Praxis übliche Aufteilung liegt vor allem daran, dass der Verkäufer die Kosten andernfalls auf den Kaufpreis addieren kann – damit würde sich die Grunderwerbssteuer erhöhen. Der Verkäufer zahlt meist nur einzelne kleinere Kostenpunkte, beispielsweise, wenn eine Hypothek im Grundbuch gelöscht werden soll.  

Muss der Käufer oder Verkäufer den Notartermin absagen, sind anfallende Kosten trotzdem zu begleichen. Nur bei berechtigten Gründen, wenn eine Partei beispielsweise falsche Angaben gemacht hat, können Gebühren entfallen.  

Achtung: Sowohl Käufer als auch Verkäufer gelten als Schuldner und sind somit haftbar! Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Immobilienkauf abzusprechen und schriftlich festzuhalten, wer welchen Kostenanteil übernimmt. 

 

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