Sie wollen eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland kaufen? Dann reicht Ihre Unterschrift unter dem Kaufvertrag nicht aus. Für einen rechtskräftigen Kaufvertrag benötigen Sie eine notarielle Beurkundung. Erfahren Sie hier, mit welchen Notarkosten Sie beim Hauskauf rechnen sollten.
Notarkosten beim Hauskauf: Rechtsschutz für den Käufer
Eine Hauskauf Finanzierung kostet in der Regel viel Geld. Vielleicht ärgern Sie sich daher, dass zusätzlich eine Rechnung für den Notar hinzukommt. Versuchen Sie, die Vorteile darin zu sehen: Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag schützt sowohl Verkäufer als auch Käufer. Nur so ist der Vertrag für beide Parteien rechtssicher abgeschlossen und Sie sind vor eventuellen späteren Streitigkeiten und Ansprüchen geschützt.
Ein Notar übernimmt weitere wichtige Aufgaben: Zu seinen Tätigkeiten gehören die Anfertigung des Kaufvertrags, Rechtsberatung, das Einreichen einer Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, das Einholen einer Verzichtserklärung durch die Gemeinde, die Meldung beim Finanzamt und der Grundbucheintrag.
Hinweis: Notare sind zwar Freiberufler, üben nach der Bundesnotarordnung (BNotO) gleichzeitig ein öffentliches Amt aus und sind zur Neutralität verpflichtet. Eine Vermittlerrolle bei Streitigkeiten gehört daher weniger zu den Aufgaben eines Notars.
In welcher Höhe fallen Notarkosten beim Hauskauf an?
Als zukünftiger Immobilienbesitzer sind Sie wahrscheinlich schon einer Reihe Gesetzesverordnungen begegnet. Es kommt noch eine hinzu: Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (BnotO) festgeschrieben. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Höhe des Kaufpreises und ist unabhängig vom Arbeitsaufwand des Notars. Sie können davon ausgehen, dass sich die Notarkosten beim Hauskauf auf circa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks belaufen.
Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro müssen Sie mit Notarkosten für den Hauskauf in Höhe von circa 4.500 bis 6.000 Euro rechnen. Die Summe setzt sich zusammen aus Einzelsummen für die jeweils verschiedenen Aufgaben des Notars.
Käufer oder Verkäufer – Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
In der Regel beauftragen Sie als Käufer den Notar und zahlen den größten Teil der Notarkosten beim Hauskauf. Der Verkäufer übernimmt meist nur einen kleineren Teil der Kosten, beispielsweise, wenn eine Hypothek im Grundbuch gelöscht werden soll.
Trotzdem gelten sowohl Käufer als auch Verkäufer als Schuldner und sind somit haftbar. Sie sollten sich also bereits vor dem Hauskauf absprechen, wer welchen Teil der Kosten übernimmt und zahlen kann. Häufig wird die Aufteilung der Kosten im Kaufvertrag festgehalten.
Unser Tipp: Auch wenn Notarkosten nach §140 der Kostenordnung (KostO) nicht verhandelbar sind, gibt es dennoch Möglichkeiten, Geld zu sparen. So reicht etwa den meisten Banken ein beglaubigter Grundschuldentwurf statt einer notariellen Beurkundung der Grundschuld. Kapitalanleger, die ihre Immobilie vermieten, können Notarkosten außerdem als Werbungskosten absetzen.
Als Immobilienbesitzer zahlen Sie ständig neue Rechnungen – Da ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Wenn Sie sich für die Hausverwaltung upmin entscheiden, sehen Sie alle wichtigen Daten jederzeit online ein. Unsere Experten beraten Sie außerdem zu allen finanziellen Fragen.