Nebenkostenabrechnung: Das gilt für Vermieter

 

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, sind Sie in der Pflicht die laufenden Kosten im Voraus zu bezahlen. Damit Sie diese Kosten im Nachhinein mit Ihren Mietern abrechnen können, bedarf es einer Nebenkostenabrechnung. Worauf Sie bei der Nebenkostenabrechnung als Vermieter achten müssen und welche Besonderheiten es bei der Erstellung gibt, erfahren Sie hier.

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Was gehört alles in die Nebenkostenabrechnung?

Zunächst gilt es zu klären, welche Posten Sie als Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen können. Maßgeblich dafür sind die im Mietvertrag getroffenen Regelungen. In den meisten Fällen wird im Mietvertrag auf § 2 der BetrKV verwiesen – Hier ist eine ganze Liste an potentiell umlegbaren Nebenkosten aufgeführt, die Sie an Ihren Mieter weiterreichen können. 

Als Punkt für die Nebenkostenabrechnung gilt beispielsweise die Grundsteuer. Diese zahlen Sie als Vermieter an die Gemeinde, können die Kosten jedoch über die Nebenkostenabrechnung von Ihrem Mieter zurückholen. Darüber hinaus fallen beispielsweise die Treppenhausreinigung, der Allgemeinstrom sowie die Müllgebühren unter die umlagefähigen Nebenkosten. Sie haben also das Recht, die Ihnen angefallenen Kosten mit Hilfe der Nebenkostenabrechnung als Vermieter umzulegen.

Es gelten Fristen und Vorschriften

Damit Sie hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung auf der sicheren Seite stehen, sollten Sie sich unbedingt an die gängigen Verordnungen und Vorschriften rund um die Nebenkostenabrechnung als Vermieter halten. Darunter fällt zum Beispiel, dass Sie die Nebenkostenabrechnung nur dann erstellen dürfen, wenn dies explizit im Mietvertrag geregelt wurde. Darüber hinaus muss die Nebenkostenabrechnung schriftlich und übersichtlich erfolgen, damit Ihr Mieter diese im Zweifelsfall nachvollziehen kann. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt liegt darin, dass Sie die Fristen unbedingt einzuhalten haben. Sie können nämlich nur dann eine Nachzahlung der Nebenkosten erhalten, wenn Sie die Nebenkostenabrechnung fristgerecht – das heißt maximal ein Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode – Ihrem Mieter überreichen. Lassen Sie sich den Eingang der Abrechnung möglichst quittieren, damit Sie im Zweifelsfall etwas  Verwertbares in der Hand haben.

Lassen Sie die Nebenkostenabrechnung vom Profi erstellen

Damit Sie sich bei der Nebenkostenabrechnung als Vermieter keinerlei Gedanken rund um Formvorschriften und Zeitschienen machen müssen, sollten Sie sich auf eine Mietverwaltung verlassen, die die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Sie übernimmt. 

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