Die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter ist in der Regel einmal im Jahr fällig. Sobald das Wirtschaftsjahr abgelaufen ist, haben Sie eine gewisse Zeit, um die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen. Worauf Sie darüber hinaus noch achten müssen und welche Aspekte bei der Nebenkostenabrechnung wichtig sind, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Die Nebenkostenabrechnung für Mieter ist Pflicht
Als Vermieter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen. Diese Abrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zugehen – beispielsweise also für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2021.
Überschreiten Sie diese Frist, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, eine etwaige Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten. Deshalb sollten Sie aufpassen, dass Sie die entsprechende Frist einhalten. Dieselbe Frist gilt übrigens auch für die Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Welche Bestandteile hat eine Nebenkostenabrechnung für Mieter?
Die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter hat zahlreiche Bestandteile. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Allgemeinstrom oder für Versicherungen des Gebäudes. Ebenfalls zur Nebenkostenabrechnung gehört die Grundsteuer, welche Sie als Vermieter vorab an die Gemeinde bezahlen.
Eine genaue Auflistung darüber, welche Nebenkosten Sie auf Ihren Mieter umlegen können, sollten Sie im entsprechenden Mietvertrag festhalten. Haben Sie keine Lust jeden einzelnen Posten aufzuschreiben, so können Sie einfach auf § 2 der BetrKV verweisen. Hier sind sämtliche umlegbare Nebenkosten aufgelistet, sodass Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter problemlos und ohne große Diskussion erstellen können.
Haben Sie Mieter, deren Miete vom Jobcenter gezahlt wird, müssen Sie auch die Nebenkostenabrechnung ans Jobcenter adressieren. Die meisten Jobcenter verzichten jedoch darauf, die Nebenkostenabrechnung anzufordern und zahlen eine Art Pauschalmiete, mit denen die Nebenkosten abgegolten sind. Welche Lösung für Sie als Vermieter besser ist, sollten Sie individuell je nach Situation entscheiden.
Lassen Sie die Nebenkostenabrechnung von Profis erstellen
Damit Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung künftig nicht mehr selbst erstellen und sich entsprechend an die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten müssen, sollten Sie einen Profi damit beauftragen, die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen.
Die einfachste Lösung ist das Anheuern einer Miet- oder Sondereigentumsverwaltung, die sich sowohl um die Abrechnung der Nebenkosten als auch um sämtliche andere Belange Ihre Immobilie betreffend kümmert.
upmin ist eine solche Verwaltung und nimmt Ihnen die lästigen Arbeiten des Vermieterlebens ab. Wir kommunizieren mit Ihrem Mieter, setzen Mietanpassungen durch und führen gleichzeitig eine Auflistung darüber, welche Einnahmen und Ausgaben Sie im laufenden Jahr gehabt haben. Mit uns wird das Vermieterleben zum Kinderspiel. Vertrauen Sie auf unseren Service und probieren Sie es gleich aus!