Die Nebenkostenabrechnung stellt für Vermieter einen großen Stolperstein dar. Zwar wird bei einer vermieteten Eigentumswohnung der Großteil durch die Hausverwaltung erledigt, dennoch gibt es noch einige Posten, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind. Inwiefern die Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer beinhalten sollte, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.
Was ist die Grundsteuer überhaupt?
Die Grundsteuer fällt für jede Immobilie an – egal ob es eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus ist. Sie sichert der Gemeinde einen stetigen Einnahmefluss als Gegenleistung dafür, dass beispielsweise die Straßen auf einem konstant ansprechenden Niveau bewirtschaftet werden.
Sofern Sie nur eine Eigentumswohnung besitzen, zahlen Sie die Grundsteuer natürlich nur anteilig. Dementsprechend wichtig ist es, dass festgehalten wird, welchen Anteil Sie am Grund und Boden besitzen. Liegt die Grundsteuer für das gesamte Flurstück beispielsweise bei 1000 Euro und Ihr Anteil liegt bei 20 Prozent, so müssen Sie für diese Wohnung 200 Euro Grundsteuer zahlen.
Als Vermieter sind Sie im Vorteil
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung als Vermieter erstellen, so sind Sie bei der Vermietung hinsichtlich der Grundsteuer im Vorteil. Zwar gehen Sie gegenüber der Gemeinde mit der Zahlung der Grundsteuer in Vorleistung, aber über die Nebenkostenabrechnung wird die Grundsteuer dann auf den Mieter umgelegt
Der Mieter hat diese also mit der Nebenkostenabrechnung zu tragen. Hier können Sie den gesamten Aufwand ansetzen, der als Grundsteuer angefallen ist – Sie müssen hier also keinen Cent selbst zahlen, sofern Sie die Wohnung vermieten und eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter erstellen.
Lassen Sie die Nebenkostenabrechnung durch Experten erstellen
Damit Sie in Zukunft keinerlei Gedanken daran verschwenden müssen, ob die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden darf, sollten Sie sich dahingehend auf einen Experten verlassen. Experten im Bereich Nebenkostenabrechnung wissen genau, welche Posten Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen und welche nicht. Es empfiehlt sich also, dass Sie eine Sondereigentumsverwaltung ins Boot holen, um Ihre Immobilie verwalten zu lassen.
upmin ist eine solche Sondereigentumsverwaltung und nimmt Ihnen nicht nur die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ab, sondern auch sämtliche andere Aspekte rund um Ihre Immobilie.
Verabschieden Sie sich von der lästigen Kommunikation mit Ihren Mietern oder der Erstellung einer Einnahmenübersicht für das Finanzamt – denn das übernehmen ab sofort alles wir für Sie. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie uns gewähren. Probieren Sie es noch heute aus und lassen Sie sich vom Service von upmin überzeugen!