Nachlassverwalter: Das sind Kosten und Aufgaben für den Erbschaftsexperten 

 

Eine Immobilie in Traumlage, ein großer Batzen bares Geld oder eine Kiste mit Goldschmuck – so stellen sich viele das perfekte Erbe vor. Sind das geerbte Vermögen oder die Immobilie jedoch mit Schulden behaftet oder die Besitzverhältnisse kompliziert, übernimmt ein Nachlassverwalter. Welche Kosten auf Sie zukommen können und wofür der Erbschaftsexperte genau zuständig ist, erfahren Sie hier.  

nachlassverwalter

Wozu brauchen Sie einen Nachlassverwalter? 

Ein üppiges Erbe sagt schlägt kaum jemand aus. Doch was ist, wenn das Erbe mit Problemen verbunden ist – etwa, weil Immobilienkredite nicht getilgt sind oder sich undurchsichtige Finanzen dahinter verbergen? Dann es meist sinnvoll, einen Nachlassverwalter zu beauftragen.  

Ein Nachlassverwalter sorgt etwa dafür, dass Sie mit dem Erbe verbundene Schulden nicht aus Ihrem Privatvermögen zahlen müssen. Er trennt das Erbe von Ihren privaten Finanzen, so erfolgt die Tilgung ausschließlich aus dem Erbvermögen. Sowohl rechtmäßige Erben als auch Nachlassgläubiger können beim zuständigen Nachlassgericht einen Nachlassverwalter bestellen. Die Kosten trägt bei hohen Vermögenswerten der Auftraggeber.  

Grundsätzlich gilt: Nach § 1944 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Sie sechs Wochen Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen und das Erbe gegebenenfalls auszuschlagen. Nach Ablauf der Frist geht das nicht mehr. Ist der Erbe mit dem Nachlass komplett verschuldet und zahlungsunfähig, kann der Nachlassverwalter ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.  

Aufgaben, Rechte & Pflichten eines Nachlassverwalters 

Damit ein Nachlassverwalter seine Aufgaben erfüllen kann, nimmt dieser das Erbe vorübergehend in seinen Besitz. Dabei muss er natürlich immer im Interesse aller Beteiligten – also der Erben und eventuellen Gläubigern – handeln.  

Da ein Nachlassverwalter mit teils hohen Kosten verbunden ist, können Sie für Ihr Geld einiges erwarten. Folgende Aufgaben übernimmt der Erbschaftsexperte:   

  • Er erstellt ein Nachlassverzeichnis.
  • Er erstellt ein Verzeichnis über Nachlassverbindlichkeiten, also etwa Steuerforderungen, Kreditraten oder sonstige Zahlungsaufforderungen 
  • wenn notwendig verhandelt er mit Nachlassgläubigern.
  • Er trennt Erbe und Privatvermögen, beispielsweise bei Ehepartnern. 
  • Er begleicht Schulden aus dem Nachlass. 
  • Er verteilt Überschüsse an rechtmäßige Erben. 
  • Er erstellt ein Schuldenverzeichnis. 
  • Er ist Ansprechpartner für alle Beteiligten. 

Eine etwas neuere Form des Berufs ist der digitale Nachlassverwalter. Dieser kümmert sich um gespeicherte Daten und Fotos in Clouds oder Sozialen Netzwerken. 

Unser Tipp: Ein notarielles Testament vereinfacht die Aufteilung des Nachlasses, das gilt besonders für Immobilien. Kümmern Sie sich also am besten frühzeitig darum.  

Immobilien erben 

Geerbte Immobilien sind besonders häufig mit Problemen verbunden und damit ein Fall für einen Nachlassverwalter. Manchmal übersteigen Kosten sogar das Erbvermögen. Notwendige, kostenintensive Sanierungen, laufende Darlehen oder komplizierte Eigentumsverhältnisse können die Freude über das Erbe trüben. Dazu kommt: Sind mehrere Erben im Spiel, lassen sich Immobilien oft nicht einfach aufteilen und der aktuelle Wert ist nicht eindeutig zu bestimmen. 

Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen vor einem Haufen Problemen? Unsere Experten von upmin beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, einen Nachlassverwalter zu bestellen. 

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Nachlassverwalter und Nachlasspfleger – Das ist der Unterschied 

Ein Nachlassverwalter ist ein unabhängiger Rechtsdienstleister, der Ihren Nachlass verwaltet. Die Nachlassverwaltung ist eine Sonderform der Nachlasspflege und wird in der Regel gerichtlich angeordnet.  

Achtung Verwechslungsgefahr: Während der Nachlassverwalter das Erbe verwaltet und abwickelt, kommt ein Nachlasspfleger vor allem dann zum Einsatz, wenn keine Erben auffindbar oder die Erben minderjährig oder zerstritten sind. Er gilt als gesetzlicher Vertreter der Erben und sichert den Nachlass, solange das Erbe nicht angenommen wird. Wenn nötig kümmert er sich um die Organisation der Beerdigung und ähnliche Aufgaben.  

Nachlassverwalter – Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen 

Nichts ist umsonst, auch die Arbeit eines Nachlassverwalters ist mit Kosten verbunden. Die Frage, wie teuer es wird, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach § 1987 Bundesgesetzbuch (BGB). Demnach kann ein Nachlassverwalter „für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen“. Konkreter wird das Gesetzbuch an dieser Stelle nicht. In der Regel legt das Nachlassgericht die Kosten daher individuell fest, abhängig von Qualifikation und Arbeitsaufwand.  

BEISPIEL: Der Nachlass beträgt 250.000 Euro. Die Parteien einigen sich auf einen Pauschalbetrag von vier Prozent des Nachlasses. Die Kosten für den Nachlassverwalter belaufen sich dann auf 10.000 Euro.  

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Wer für die Bezahlung des Experten zuständig ist, hängt meist von der Höhe der Vermögenswerte ab. Ist der Nachlasswert gering und der Aufwand überschaubar, übernimmt häufig der Staat die Vergütung. Entstehen durch den Nachlassverwalter höhere Kosten, zahlen meist die betroffenen Erben zumindest einen Teil der Kosten. Das Gericht kann dann einen Vermögensanteil als Vergütung festlegen und anordnen, oft sind das drei Prozent der Erbmasse. Das Gericht kann sich außerdem mit dem Nachlassverwalter auf einen Stundensatz einigen, abhängig von dessen Qualifikation und der Komplexität des Auftrags. In jedem Fall sollten Erben genau überlegen, ob sie einen Nachlassverwalter wirklich brauchen.  

Erben kann Probleme lösen und Probleme schaffen. Vor allem Immobilien sind oft mit Schulden verbunden. Ein Nachlassverwalter hilft, dass Kosten des Erbvermögens nicht das Erbvermögen übersteigen. Unsere Experten von upmin beraten Sie gerne zum Thema Nachlassverwalter übernehmen die Verwaltung ihrer geerbten Immobilie, wenn Sie diese vermieten wollen.  

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