Mietvertrag kündigen: Vorlage für Vermieter

 

Für einen Mieter ist das Beenden eines Mietverhältnisses keine große Sache. Für einen Vermieter ist dieser Vorgang schon deutlich aufwendiger. Hier gilt es zahlreiche Formalien und Vorgaben zu beachten. Aber auch das ist für Sie überhaupt kein Problem: Möchten Sie einen Mietvertrag kündigen, bietet unsere Vorlage die ideale Voraussetzung für eine korrekte Abwicklung der Kündigung.      

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Eine rechtmäßige Kündigung des Mietverhältnisses setzt auch ein rechtmäßiges Kündigungsschreiben voraus. Dieses sollte alle Formalien berücksichtigen und natürlich fehlerfrei sein. Denn schon ein Flüchtigkeitsfehler kann die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben, was sicher nicht in Ihrem Sinne ist. Möchten Sie einen Mietvertrag kündigen, ist eine Vorlage daher ratsam. So sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Unsere Kunden schätzen dieses Angebot sehr, da doch oft Unsicherheit bezüglich des Inhalts und Vorgaben eines Kündigungsschreibens besteht.   

Mietvertrag kündigen: Vorlage schafft Rechtssicherheit

Selbstverständlich möchten Sie nicht, dass Ihr Kündigungsschreiben unwirksam ist. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie einen Mietvertrag kündigen, auf eine Vorlage zu vertrauen. Natürlich können Sie auch uns die Kündigung des Mietverhältnisses überlassen. Dann müssen Sie sich nicht mit Formalien und Vorgaben abgeben. Das spart Zeit und Arbeit. Upmin kümmert sich als Ihre Hausverwaltung nicht nur um ein rechtssicheres Kündigungsschreiben, sondern sorgt auch für die korrekte Zustellung. Voraussetzung: Dem Kündigungsschreiben liegt eine entsprechende Vollmacht bei, die uns als Stellvertreter benennt. 

Genaue Vorgaben einhalten

Grundvoraussetzung, damit eine Mietvertragskündigung rechtens ist: Sie muss schriftlich erfolgen. Ebenfalls ein Muss: Die Kündigung muss handschriftlich von dem oder den Vermietern unterzeichnet sein. Alle Mieter müssen namentlich aufgeführt und die genaue Adresse des Mietobjekts angegeben werden. „Genau“ heißt, dass Sie gegebenenfalls auch die Etage und die Wohnungsnummer angeben müssen.  

Kündigungsgrund benennen

Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass es sich um die Kündigung eines Mietvertrags handelt. Nennen Sie den gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, damit der Mieter die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen kann, was sein gutes Recht ist. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Hat der Mieter nicht mehr die Miete bezahlt, den Hausmüll in der Wohnung gehortet oder möchten Sie Eigenbedarf anmelden – den Kündigungsgrund müssen Sie auf jeden Fall in dem Kündigungsschreiben erwähnen ebenfalls eine vorausgegangene Abmahnung. 

Kündigungsfrist angeben

Bevor Sie eine Kündigung formulieren, sollten Sie sich über die Kündigungsfrist informieren. Diese ist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig, sofern vertraglich nicht anders geregelt.

Mieter über Widerspruchsrecht aufklären

Im Kündigungsschreiben müssen Sie Ihren Mieter auf sein Widerspruchsrecht inklusive Widerspruchsfrist hinweisen. In Härtefällen darf sich der Mieter auf die Sozialklausel berufen und damit auf eine Fortführung des Mietverhältnisses bestehen. Härtefälle sind beispielsweise eine schwere Erkrankung, hohes Alter, eine fortgeschrittene Schwangerschaft oder ein anstehendes Examen. Vergessen Sie diesen Hinweis, hat der Mieter bis zum Räumungstermin noch die Möglichkeit zu widersprechen – und kann sich weigern auszuziehen. Selbstverständlich enthalten unsere Muster für eine Kündigung eines Mietvertrags auch diesen Hinweis.   

Kündigungsfrist beachten

Als Vermieter müssen Sie unbedingt die Kündigungsfrist beachten. Ihr Mieter muss die Mietvertragskündigung bis zum dritten Werktag eines Monats erhalten. (§ 573 c BGB). Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag als Werktag gilt, aber nur wenn der letzte Fristtag nicht auf einen Samstag fällt.  

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Mietvertrag kündigen: Vorlage deckt auch fristlose Kündigung ab

Sie dürfen Ihrem Mieter ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie Eigenbedarf anmelden oder die Immobilie wirtschaftlich verwerten möchten. Sollten Sie einen Mietvertrag kündigen, deckt unsere Vorlage nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine fristlose Kündigung ab. 

Eine fristlose Kündigung bedarf schwerwiegender Gründe. So ist eine grobe Pflichtverletzung seitens Ihres Mieters solch ein Grund. Dazu zählen Mietrückstände, Verletzung der Sorgfaltspflicht sowie Verstöße gegen die Hausordnung und den Hausfrieden. Auch die unerlaubte Untervermietung an Dritte kann unter Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen.  

Einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen, am besten in schriftlicher Form. Auch hier unterstützen wir Sie gerne und übernehmen für Sie als Ihre Hausverwaltung sowohl die Abmahnung als auch eine eventuell nachfolgende Kündigung. 

Gut zu wissen: Zahlt Ihr Mieter die Miet- oder Nebenkostenrückstände innerhalb von zwei Monaten, ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags hinfällig. Sie können aber unmittelbar nach der fristlosen Kündigung zusätzlich eine ordentliche Kündigung schicken. Diese gilt auch dann, wenn der Mieter seine Zahlungsrückstände begleicht. Vorausgesetzt, der Rückstand beträgt mindestens einen Monat und Sie haben ihn deswegen bereits einmal abgemahnt. 

Sie sehen, den Mietvertrag zu kündigen, ist mit Vorlage deutlich unkomplizierter. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und nutzen Sie unsere Vorlage. Möchten Sie die Kündigung gerne delegieren, können Sie uns diese als Ihre Hausverwaltung selbstverständlich anvertrauen.   

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