Meldepflicht in Deutschland – das sollten Sie als Vermieter und Mieter wissen 

 

Wer umzieht, muss Behörden seine neue Adresse melden: So wie in vielen anderen Ländern der Welt, gilt eine Meldepflicht in Deutschland für Haupt- und Zweitwohnsitze. Dabei sind Sie auch als Vermieter gefordert. Erfahren Sie hier alles zur lästigen, aber notwendigen bürokratischen Pflicht. 

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Die Meldepflicht in Deutschland im Bundesmeldegesetz

Für jede Bürgerin und jeden Bürger über 16 Jahren gilt eine Meldepflicht in Deutschland – so steht es im Bundesmeldegesetz (BMG) §17. Kinder unter 16 Jahren müssen von ihren Aufsichtspersonen gemeldet werden. Die Meldepflicht bedeutet für Sie, dass Sie dem zuständigen Meldeamt- oder Bürgeramt Ihrer Kommune bei einem Umzug Ihre neue Wohnadresse bekannt geben. Und dass bereits, wenn noch gar nicht alle Kisten ausgepackt sind: In der Regel gilt eine Frist von einer bis zwei Wochen, diese variiert je nach Bundesland. Meistens geht Ummelden nur vor Ort, in einigen größeren Städten mittlerweile auch online – aber nur, wenn es ein Umzug innerhalb der Stadt ist.

Alle Formalien zur Ummeldung sind im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt.

Die Meldung Ihrer neuen Wohnadresse ist zwar lästig, aber notwendig. Nur so können Behörden beispielsweise Wahlen organisieren oder Kitaplätze planen, die Einwohnerzahl einer Kommune ist außerdem Grundlage für Finanzmittel vom Land. Die Meldung verschafft Ihnen aber auch Vorteile: So stehen Ihnen bestimmte Services und Vereinsmitgliedschaften nur zu, wenn Sie Einwohner der Gemeinde sind.

Bei Verstreichen der Frist drohen im schlimmsten Falle Bußgelder. Immerhin: Abmelden müssen Sie Ihre alte Wohnung mittlerweile nur noch, wenn Sie keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen. 

Meldepflicht: in Deutschland ist auch der Vermieter gefragt

Als Vermieter sind Sie übrigens verpflichtet, Ihrem neuen Mieter eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ auszustellen – auch das gehört zur Meldepflicht in Deutschland. Ihr Mieter muss diese bei der Ummeldung der Kommune vorzeigen, so werden Scheinanmeldungen verhindert. Achtung: Für Sie als Vermieter drohen hohe Bußgelder, wenn Sie die Wohnungsgeberbescheinigung gar nicht oder fehlerhaft ausstellen. 

Tipp: Stellen Sie die Bescheinigung am besten direkt bei Abschluss des Mietvertrages aus, dann kann sich Ihr Mieter rechtzeitig anmelden.

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir von der Hausverwaltung upmin übernehmen auch die Wohnungsgeberbescheinigung für Sie! Wir kennen alle Formalien, rechtlichen Fallstricke und Fristen, so kann nichts schief gehen.

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So sind Haupt- und Zweitwohnung definiert

Wichtig zu wissen: Nicht jede Immobilie ist Wohnraum! Nur wenn die Räume auch zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten diese als Wohnraum – wie der Name schon sagt. Ausgenommen davon sind rein gewerblich genutzte Immobilien wie etwa Büroräume und weitervermietete Wohnungen – sofern Sie nicht zwischenzeitlich selbst in diesen wohnen. Auch für Ferienwohnungen gilt: Wenn Sie zeitweise selbst darin wohnen, müssen Sie diese als Zweitwohnsitz anmelden. Denn: Auch für eine zweite gemietete Wohnung gilt eine Meldepflicht in Deutschland.

Wie oft Sie Ihren Wohnsitz nutzen, spielt dann eine Rolle, wenn es um die Einteilung in die Kategorie „Haupt- und Neben- oder bzw. Zweitwohnsitz“ geht. Leben Sie abwechselnd in verschiedenen Wohnsitzen, gilt die Meldepflicht für alle Wohnungen. Nach § 7 BGB ist Ihr Hauptwohnsitz die Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Eine grobe Regel lautet, dass Sie dort mehr als die Hälfte des Jahres wohnen – es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel.

Mit guten Argumenten lässt sich auch das Wochenendhaus als Hauptwohnsitz deklarieren, wenn Sie dort sozial eingebunden sind, weil beispielsweise Ihr Lebenspartner dort wohnt. Soziale Bindungen sind somit Hauptmerkmal des Hauptwohnsitzes. Wahlgänge und ähnliches nehmen Sie in der Stadt Ihres Hauptwohnsitzes wahr.

Tipp: Nutzen Sie Ihren Zweitwohnsitz nur aus beruflichen Gründen? Dann können Sie die doppelte Haushaltsführung steuerlich mit maximal 1000 Euro monatlich absetzen. Dabei gelten jedoch ein paar Sonderregelungen, so darf der Zweitwohnsitz etwa höchstens halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt liegen wie der Erstwohnsitz.

 

Der wichtigste Grund für die Meldepflicht in Deutschland und die Unterscheidung in Haupt- und Zweitwohnsitz sind Steuerabgaben: Für den Hauptwohnsitz fallen Steuern für die Kommune an. Einige Gemeinden erheben zudem Steuern für den Nebenwohnsitz, die sich als eine Art Aufwandssteuer meist auf die Jahreskaltmiete beziehen. Ein Zweitwohnsitz im Ausland müssen Sie dagegen nicht melden. Mit der korrekten Wahl des Zweitwohnsitzes können Sie also bares Geld sparen!

Gut zu wissen: Da sind Rechte der Meldepflichtigen 

Wer seine neue Adresse meldet, muss neben Straßennamen und Hausnummer einige andere sensible Daten preisgeben: unter anderem Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Religion. Diese Daten werden an Institutionen wie Schulen, Polizei, Statistisches Landesamt, Ausländerbehörden, Kirchen, Katastrophenschutz und Ähnliches weitergeleitet. 

Da Behörden mittlerweile bewusster mit dem Thema Datenschutz umgehen, ist die erlaubte Verwendung der Informationen im Meldegesetz genau festgeschrieben. Institutionen dürfen Ihre Meldedaten nur dann nutzen, wenn öffentlichen Aufgaben das erfordern. Als Meldepflichtiger haben Sie außerdem einige Rechte in Bezug auf Ihre Daten: So erhalten Sie bei Anfrage beispielsweise Auskunft über gespeicherten Daten zu Ihrer Person und deren Weiterverarbeitung. Sie können diese sogar berichtigen, ergänzen, löschen oder Auskunftssperren einrichten. 

Was passiert bei verspäteter Meldung? 

Nach §17 BMG Abs.1 verstößt gegen das Meldegesetz in Deutschland, wer sich später als zwei Wochen nach Einzugstag ummeldet, in einigen Kommunen gelten kürzere Fristen. Theoretisch drohen in diesem Fall Bußgelder, in der Praxis drücken die meisten Mitarbeiter der Meldestellen ein Auge zu. Die Höhe der Bußgelder ist Auslegungssache der jeweiligen Behörde oder des zuständigen Sachbearbeiters.

Die Meldepflicht in Deutschland ist für viele eine bürokratische Hürde, welche im Stress des Umzugs zusätzlichen Aufwand bedeutet. Aber nicht nur als Mieter, sondern auch als Vermieter sind Sie in der Pflicht und müssen Ihren Mietern eine formal korrekte Wohnungsgeberbescheinigung für die Ummeldung ausstellen. Wir von upmin stehen Ihnen als Ihre Hausverwaltung kompetent zur Seite und übernehmen auch diese lästige Aufgabe gerne für Sie – digital und kosteneffizient.

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