Sie haben eine Eigentumswohnung gekauft und es werden Mängel am Gemeinschaftseigentum entdeckt? Hier finden Sie alle Informationen zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum.
Risse im Beton, schief gesetzte Fliesen, Moos am Sockel – typische Mängel mit denen Wohnungseigentümer konfrontiert werden können. Treten diese unschönen Merkmale an der Substanz im Gemeinschaftseigentum auf, können Sie nicht selbst bestimmen, wie Sie vorgehen möchten, sondern müssen sich mit allen Besitzern des Gemeinschaftseigentums über die Mängelbeseitigung abstimmen.
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Bestandteile des Gebäudes und Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Laut §1 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind das das Grundstück sowie Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Klassischerweise gehören zum Gemeinschaftseigentum Fenster, Außenwände, tragende Wände, Dach, Treppenhaus, Aufzug, Briefkastenanlage, Gartenflächen und einiges mehr.
Wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden sollen, braucht es immer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, außer es wurde ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Wollen Sie Mängel am Gemeinschaftseigentum beseitigen, brauchen Sie ebenfalls immer die Wohnungseigentümergemeinschaft, um Ihr Recht geltend zu machen.
Wie funktioniert die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum?
Zu Mängeln am Gemeinschaftseigentum zählen zum einen Mängel des Bauwerks und zum anderen Sachmängel des Grundstücks. Ist das Bauwerk betroffen, dann haftet grundsätzlich der Bauträger nach dem Werkvertragsrecht des BGB. Er kann bei der Gemeinschaftseigentum Mängelbeseitigung entweder das Werk neu herstellen oder durch eine Reparatur den Mangel beseitigen.
Gibt es Altlasten oder Kampfmittelrückstände auf dem Grundstück, haftet ebenfalls der Bauträger. Im Kaufvertrag wird die Mängelhaftung des Bauträgers für das Grundstück allerdings oft ausgeschlossen.
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Wer übernimmt die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum?
Für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. In einer Versammlung muss sie mehrheitlich beschließen, ob und wie sie vorgehen möchten. Sind sie sich einig, holt der WEG-Verwalter einen Sachverständigen, der die Mängel untersucht und Empfehlungen ausspricht.
Gibt es Mängel am Gemeinschaftseigentum aufgrund von Baumängeln, kann die Gemeinschaft die primären Mängelrechte, die einzelnen Erwerbern zustehen, auf sich vereinen und geltend machen. Dazu gehören:
- Herstellung des Gemeinschaftseigentums und Mängelbeseitigung
- Aufwendungsersatz, wenn die Mängel selbst beseitigt werden sowie Vorschuss für die Mängelbeseitigung
- sogenannter großer Schadensersatz und
- Rücktritt
Sekundäre Mängelrechte stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft von vornherein ganz allein zu. Dazu gehören:
- kleiner Schadensersatz und
- Minderung.
Die Gemeinschaft muss sich also einig werden, mit welchen Ansprüchen sie an den Bauträger herantreten will. Sollen Nachbesserungen vorgenommen werden? Soll der Kaufpreis reduziert werden? Fordern Sie Schadensersatz? Wie Sie Mängel bei Gemeinschaftseigentum beseitigen können ist ein wichtiges Thema bei der Verwaltung von Immobilien.
Wir hatten bei upmin den Fall, dass bei einem Wohnungsbesitzer Mängel am Sondereigentum vorlagen, aber auch am Gemeinschaftseigentum. Als seine Hausverwaltung konnten wir seine Rechte auf Mängelbeseitigung schnell geltend machen. Beim Gemeinschaftseigentum dauerte es wesentlich länger, bis sich die Gemeinschaft über das Vorgehen einig wurde.
Wie wird bei der Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum abgerechnet?
Für die Mängelbeseitigung Gemeinschaftseigentum wird die WEG Instandhaltungsrücklage nicht verwendet. Vielmehr werden die Ansprüche auf Mängelbeseitigung gegen den Bauträger geltend gemacht. Falls dieser den Mangel nicht beseitigt, kann die Gemeinschaft auch auf rechtliche Instanzen zurückgreifen.
Es kann vorkommen, dass nach dem Erwerb einer neu erstellten Eigentumswohnung Mängel an der Wohnung oder am Haus auftreten. Bei der Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum können Sie allerdings nicht selbst tätig werden, sondern müssen sich mit den anderen Eigentümern zusammenschließen, um die Ansprüche geltend zu machen. Das kann unter Umständen etwas langwierig sein. Daher unterstützt Sie upmin gern bei allen Aufgaben, die rund um Ihre Immobilie anfallen. Sprechen Sie uns an!