Wir regeln für Sie die unkomplizierte Übernahme der Verwaltertätigkeit von Ihrer bisherigen Hausverwaltung, inklusive Kündigungsschreiben, Anfordern sämtlicher Unterlagen und Benachrichtigung Ihrer Mieter. So läuft der Wechsel für Sie so schnell und komfortabel wie möglich.
Kosten für die SE- und Mietverwaltung können Sie
in voller Höhe steuerlich absetzen –
egal, ob Buchhaltung, Verwaltung oder Vermietung.
Sprechen Sie uns an!