Unsere Auffassung: Nur wer gründlich und effizient arbeitet, kann Immobilien rentabel verwalten. Wie das funktioniert? Mit einem Partner wie upmin, der unter anderem dafür sorgt, dass die Jahresabrechnung an die WEG korrekt ist. Und Sie als Eigentümer können sich entspannt zurücklehnen!
Jahresabrechnung: Als WEG und Eigentümer haben Sie ein Kontrollrecht
Der Verwalter schickt die Jahresabrechnung an Ihre WEG mal wieder kurz vor der Eigentümerversammlung? Typisch! Da bleibt kaum Zeit, die Hausgeldabrechnung auf Richtigkeit zu prüfen. Aber: Fehler in der Jahresabrechnung sind absolut fatal – und können sich schnell einschleichen. Etwa, wenn ein Eigentümerwechsel beim Hausgeld für eine Eigentumswohnung nicht korrekt berücksichtigt wurde. Umso wichtiger ist es, eine gründliche Prüfung durchzuführen, um ggf. die Jahresabrechnung als WEG anfechten zu können.
upmin kontrolliert die Jahresabrechnung für die WEG
Sich durch all die Unterlagen und Buchungen zu suchen, zu rechnen, zu prüfen, ist ungemein aufwendig. Je nach Abrechnungsform der Hausverwaltung kann die Prüfung sehr kompliziert werden. Zudem gilt bei der Prüfung der Jahresabrechnung für die WEG: Das Zwei-Augen-Prinzip bewährt sich! Steht die Eigentümerversammlung kurz bevor, auf der die Jahresabrechnung von der WEG beschlossen werden soll, heißt es, sich zu beeilen. Aber: Eile ist kein Freund von Gründlichkeit.
Wir von upmin überprüfen für Sie die Jahresabrechnung für die WEG und ersparen Ihnen damit viel Zeit und Arbeit:
- Wir beschaffen alle Unterlagen, die Sie als Eigentümer nach dem Einsichtnahmerecht einsehen dürfen.
- Wir prüfen sämtliche Buchungen und Belege.
- Wir vergleichen den Zahlungsverkehr mit den Angaben in der Jahresabrechnung.
- Wir prüfen die Jahresabrechnung auf alle Formalitäten.
upmin regelt für Sie die weiteren Angelegenheiten mit dem Verwalter:
- Wir bitten die Hausverwaltung ggf. um Verschiebung der Eigentümerversammlung, um ausreichend Zeit für die Prüfung zu erhalten.
- Wir kontaktieren die Hausverwaltung und bitten um Korrektur der fehlerhaften Jahresabrechnung für Ihre WEG.
- Wir leiten ggf. eine gerichtliche Anfechtung der Jahresabrechnung ein, sollte sich die Hausverwaltung nicht einsichtig zeigen.
Jahresabrechnung als WEG abgelehnt: Jetzt neuen Verwalter bestellen!
Eine nicht korrekte Jahresabrechnung? Ein Verwalter, der seine Aufgaben nicht pflichtgerecht erfüllt? Das sind für Sie als WEG oder Eigentümer keine Optionen. Bei derlei groben Pflichtverletzungen, wie einer fehlerhaften oder verspäteten Jahresabrechnung, sollte die WEG den Verwalter dringend entlassen und einen neuen bestellen.
An Ihrem vertrag mit upmin ändert sich dabei nichts. Wir unterstützen Sie auch nach einem Verwalterwechsel bei der Prüfung der Jahresabrechnung für die WEG oder Aufgaben des kaufmännischen Gebäudemanagements. Wir zeigen Ihnen, dass Immobilienmanagement modern, effizient, transparent und digital sein kann!
So ist upmin
- Transparent – Eine Dienstleistung, die keiner nachvollziehen kann? Unübersichtliche Strukturen? Gibt es bei upmin nicht. Wir pflegen eine transparente Zusammenarbeit mit unseren Hausverwaltern, Eigentümern und Vermietern.
- Proaktiv – Fehlerhafte Abrechnungen oder ein akuter Schadensfall? Probleme gibt es immer und überall. Wir haben uns entschlossen, diese aktiv und zielgerichtet anzugehen und Lösungen proaktiv zu kommunizieren.
- Unkompliziert – Wir bieten Ihnen drei simple Leistungspakete für die SE- und Mietverwaltung zum Festpreis – inklusive der Prüfung der Jahresabrechnung für Ihre WEG.
- Effizient – Ein wichtiger Bestandteil unseres Konzepts sind digitale Prozesse und Tools, die unsere Arbeit erleichtern, manuellen Aufwand reduzieren und zu einer rentablen Immobilienverwaltung beitragen.
- Kostenreduziert – Durch die Optimierung vieler Strukturen und Arbeitsweisen entschlacken wir die Immobilienverwaltung und geben Kosteneinsparungen 1:1 an unsere Kunden weiter. Kostenreduziert heißt aber nicht qualitätsreduziert!
- Deutschlandweit – mit uns haben Sie einen Ansprechpartner für alle Immobilien, egal an welchem Standort innerhalb Deutschlands. Sie sparen sich das Chaos mit unterschiedlichen Dienstleistern, Verträgen und Vereinbarungen. Bei uns bekommen Sie die Hausverwaltung zum Festpreis und überregional gleichen Leistungen.
Möchten Sie mehr über upmin erfahren?
Zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft muss Vertrauen vorhanden sein. Mit unserer persönlichen und kostenlosen Beratung legen wir den ersten Grundstein für dieses Vertrauensverhältnis. Lernen Sie uns und unseren SE- und Mietverwaltungsservice kennen, machen Sie sich selbst ein Bild von der neuen Form der Hausverwaltung!