Viele Eigentümer zahlen zwar regelmäßig einen Beitrag für die Instandhaltungsrücklage, sie wissen jedoch nicht, was genau damit alles bezahlt wird und warum sie diese abführen müssen. Damit Sie künftig nicht mehr zu den Unwissenden zählen, haben wir hier für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Was ist die Instandhaltungsrücklage überhaupt?
Die Instandhaltungsrücklage der Eigentumswohnung wird zentral über die Verwaltung eingezogen. Jeden Monat wird ein vorher festgelegter Teil des Hausgeldes in die Rücklagenkasse verschoben. Ziel der Instandhaltungsrücklage der Eigentumswohnungen ist, dass etwaige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum schnell und ohne Sonderumlage beauftragt und bezahlt werden können.
Sollte also einmal das Dach der Wohnanlage erneuert werden, so kann auf die Rücklagen der Eigentumswohnungen zurückgegriffen werden, um die Rechnung zu bezahlen.
Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Rücklage über die Verwaltung zu bilden. Denn: Bei einer Eigentumswohnung ohne Rücklagen muss bei einer größeren Sanierungsmaßnahme immer eine Sonderumlage erfolgen – Sie müssen also sofort mehrere Tausend Euro auf den Tisch legen, um die Maßnahme durchführen zu lassen. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet die Instandhaltungsrücklage für das gesamte Haus.
Es ist aber auch sinnvoll, eine individuelle Instandhaltungsrücklage für Ihre Eigentumswohnung zu berechnen und anzusparen. Denn auch hier fallen Kosten für Reparaturen und sanierungen an.
Wer zahlt die Instandhaltungsrücklage?
Wie bereits erwähnt wird die Instandhaltungsrücklage mit der Zahlung des Hausgeldes eingezogen und am Jahresende abgerechnet. Dementsprechend zahlen Sie als Eigentümer die Instandhaltungsrücklage.
Nun fragen Sie sich bestimmt, ob die Instandhaltungsrücklage umlagefähig ist – dies ist jedoch nicht der Fall. Auch steuerlich kann die Instandhaltungsrücklage nur dann geltend gemacht werden, wenn im Betrachtungsjahr tatsächlich Kosten in der Höhe der Instandhaltungsrücklage angefallen sind. Solange die Rücklagen der Wohnung nur gebildet und nicht genutzt werden, haben Sie keine Möglichkeit, diese Kosten steuermindernd einzusetzen.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage richtet sich nach dem Objekt. Besitzt die Eigentümergemeinschaft nur ein Grundstück ohne Haus darauf, so muss die Rücklage nicht so hoch sein, wie bei einem Haus aus dem 19. Jahrhundert. Ein guter Richtwert sind rund 1-3 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Damit Sie auch in Ihrem Sondereigentum, sprich in Ihrer Wohnung, keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie auch hier eine Rücklage für sich selbst bilden. Die Verwaltung dieser Rücklagen ist mit Hilfe von upmin spielend leicht möglich. Auch die Kommunikation mit dem Mieter wird durch unseren Service vereinfacht. Überzeugen Sie sich selbst und probieren Sie es noch heute aus.