Die Instandhaltungsrücklage eines Hauses – Nutzen, Bildung und vieles mehr

 

Für jedes Haus sollte eine Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Doch nur bei Häusern, die aufgeteilt sind und entsprechend über mehrere Eigentumswohnungen verfügen, wird dieses Prozedere auch konsequent umgesetzt. Was die Instandhaltungsrücklage für das Haus bringt, wie sie gebildet wird und wer sie bildet lesen Sie hier.

Wofür ist die Instandhaltungsrücklage des Hauses sinnvoll?

Zunächst einmal ist die Instandhaltungsrücklage eines Hauses vielen Kapitalanlegern ein Dorn im Auge. Dies liegt daran, dass diese monatlich von der Verwaltung eingezogen wird und somit die Miete schmälert – denn die Instandhaltungsrücklage ist nicht umlagefähig und wird dementsprechend von Ihnen getragen.

instandhaltungsruecklage haus

Doch auf den zweiten Blick erscheint die Rücklage sehr sinnvoll, um große Kostenblöcke zu vermeiden. Denn die gebildeten Immobilien-Rücklagen für die Instandhaltung werden für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude verwendet – so beispielsweise die Neueindeckung des Daches oder die Erneuerung der Fassade.

Diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv und würden eine große Summe Geld auf einmal verschlingen. Die monatliche Bildung von Rücklagen ist daher sehr sinnvoll. Die Verwendung der Instandhaltungsrücklage des Hauses ist daher auch klar definiert. 

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage für ein Haus sein?

Ein größeres Thema ist hingegen die Höhe der Einzahlung der Instandhaltungsrücklage eines Hauses. Richtwerten zu Folge sollte die Rücklage zwischen einem und drei Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche entsprechen. Je nach Alter des Gebäudes muss dieser Wert jedoch nach oben angepasst werden, um einer hohen Sonderumlage vorzubeugen. 

Instandhaltungsrücklage des Hauses spielt auch beim Verkauf eine Rolle

Sofern Sie planen, Ihre Wohnung zu verkaufen, ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage relevant. Dementsprechend sollten Sie den Anteil Ihrer Instandhaltungsrücklage des Hauses berechnen. Dafür teilen Sie die gesamte Rücklage durch die gesamten Miteigentumsanteile und multiplizieren mit Ihren Miteigentumsanteilen. Dieser Betrag wird vom Käufer übernommen, da er eine direkte Rücklage für die Wohnung ist. Entsprechend kann die Grunderwerbsteuer durch die Instandhaltungsrücklage des Hauses vermindert werden, denn der individuelle Betrag wird vom Kaufpreis abgezogen und ist nicht relevant für die Berechnung der Grunderwerbsteuer.

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Hingegen wirkt die Instandhaltungsrücklage des Hauses im Hinblick auf die Steuer anderweitig: Diese kann nämlich nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn aus der Rücklage tatsächlich Maßnahmen bezahlt werden. Die reine Bildung der Rücklage ist nicht steuermindernd!

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