Die Instandhaltungsrücklage ist nicht nur für etwaige Sanierungsmaßnahmen, sondern auch beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung relevant. Deshalb sollten Sie genau wissen, wie hoch der Anteil Ihrer Wohnung an der Instandhaltungsrücklage ist. Möchten Sie für Ihr Sondereigentum eine Instandhaltungsrücklage berechnen, helfen wir Ihnen gern dabei.
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Bevor wir die individuelle Berechnung der Instandhaltungsrücklage definieren, ein kurzer Exkurs zur Instandhaltungsrücklage an sich. Diese wird dafür genutzt, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen, ohne eine Sonderumlage zu benötigen. Dementsprechend wird in der Rücklage Geld gesammelt, welches für diese Maßnahmen genutzt werden kann. Die Instandhaltungsrücklage ist nicht umlagefähig.
Wie wird die Instandhaltungsrücklage berechnet?
Damit Sie die Höhe der Instandhaltungsrücklage Ihrer Eigentumswohnung berechnen können, benötigen Sie zunächst die gesamte Abrechnung der Instandhaltungsrücklage. Diese wird Ihnen mit der Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung übersandt. Nun nehmen Sie die gesamte Höhe der Reparaturrücklage und teilen diese durch die gesamten Miteigentumsanteile der Gemeinschaft. Diesen Wert multiplizieren Sie mit Ihrem Miteigentumsanteil und erhalten daraufhin die Instandhaltungsrücklage Ihrer Wohnung. Es wird also die Instandhaltungsrücklage des Hauses auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt – und zwar nach dem Miteigentumsanteil.
Wie viel Sie in die Instandhaltungsrücklage einzahlen sollten
Die WEG-Verwaltung gibt vor, wie hoch die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage sein soll. Dies wird im Wirtschaftsplan niedergeschrieben. Im Durchschnitt sollte die Rücklage mit 1-3 Euro pro Quadratmeter und Monat gespeist werden – abhängig davon, welche Maßnahmen anstehen. Streben Sie einen Verkauf der Wohnung an, so ist die Höhe der auf die Wohnung entfallenden Rücklage wichtig für den Käufer. Zum einen, da er so die Grunderwerbsteuer senken kann und zum anderen um zu wissen, wie viel er für potentielle Sonderumlagen einplanen müsste.
Instandhaltungsrücklage für Sondereigentum
Vom Hausgeld bzw. der Instandhaltungsrücklage der WEG werden jedoch nur Rechnungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen beglichen. Daher ist es durchaus ratsam für Ihr Sondereigentum ebenfalls eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Reparaturen oder Sanierungen müssen in diesem Fall nicht durch die WEG sondern durch Sie allein getragen werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht einen immensen Betrag auf einmal aufbringen müssen, bietet es sich, auch hierfür 1-3 Euro pro Quadratmeter und Monat anzusparen.
Damit Sie die Höhe der Rücklage nicht selbst berechnen müssen, sollten Sie sich auf upmin verlassen. Mit unserem Buchhaltungspaket haben Sie die Zahlen Ihrer Eigentumswohnung permanent im Blick und unter Kontrolle. Darüber hinaus erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter rechtssicher und treten mit Ihrem Mieter in Kontakt, sofern es Probleme gibt. Genießen Sie Ihre Freizeit und lassen Sie upmin alles andere erledigen!