Eigentümerversammlungen durchführen, Instandhaltungsmaßnahmen organisieren, Hausordnung durchsetzen – wer hat schon Zeit für so was? Da ist es nachvollziehbar, dass viele Eigentümer die Immobilienverwaltung erfahrenen Profis überlassen. Erfahren Sie, welche Pflichten damit verbunden sind und wie upmin Sie hierbei unterstützen kann.
Die drei Formen der Immobilienverwaltungen
Immobilienverwaltungen lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
- Weg-Verwaltung/Hausverwaltung
- Sondereigentumsverwaltung
- Mietverwaltung
Egal, um welche Form der Immobilienverwaltung es sich auch handelt, es ist stets eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Verwaltungstätigkeiten sorgen unter anderem dafür, dass die Immobilie ihren Wert behält oder sogar noch steigert und die Mietrendite sich optimiert. Abgesehen davon sind alle Verwaltungsaufgaben sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv. Die meisten Immobilienbesitzer haben nicht die Zeit und Muße, sich damit auseinanderzusetzen.
Immobilienverwaltungen für WEGs ein Muss
Als Eigentümer besitzen Sie mit Ihrer Wohnimmobilie einen Teil des Gebäudes, so wie jeder andere Eigentümer auch. Gemeinsam bilden sie die Wohnungseigentümergemeinschaft, die WEG.
Gibt es in einem Wohnhaus mehrere Wohnungseigentümer, ist eine Hausverwaltung ein Muss. Laut § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes besteht sogar eine gesetzliche Verwalterpflicht.
Ob Dachsanierung, Winterdienst oder Hausordnung – es gibt viel zu beschließen. Daher entscheiden sich viele WEGs für einen professionellen Hausverwalter. Die Immobilienverwaltung für die WEG kümmert sich ausschließlich um die Belange rund um das Gemeinschaftseigentum.
WEG-Immobilienverwaltungen: Aufgaben und Pflichten
Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind sehr komplex. Es ist in Ihrem Interesse, dass diese absolut korrekt durchgeführt werden. Denn für eventuelle Fehler müssen Sie bzw. die WEG haften. Wir empfehlen daher, die WEG-Verwaltung sorgfältig auszusuchen. Übrigens: Die Kosten für eine WEG-Hausverwaltung sind nicht umlagefähig.
Die WEG sollte unbedingt darauf achten, dass die professionelle WEG-Immobilienverwaltung über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt. Eventuell durch die Hausverwaltung verursachte Schäden werden damit abgedeckt.
Die Aufgaben und Pflichten einer WEG-Immobilienverwaltung sind gesetzlich geregelt (§ 27 WEG). Dazu zählen:
- Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen
- Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Verwaltung von Finanzen und Abrechnungen der Instandhaltungsrücklagen
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Prüfung der Versorgerkosten
- Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung
Sondereigentum: Eine Immobilienverwaltung nur für Sie
Ein Immobilienverwalter ist eine Entlastung für die WEG. Aber Sie persönlich müssen dennoch weiterhin Zeit und Arbeit in Ihre Wohnimmobilie, also Ihr Sondereigentum investieren. Danach steht Ihnen nicht der Sinn? Dann übergeben Sie Ihre Aufgaben doch einer professionellen Verwaltung für Sondereigentum (SE).
Zum Sondereigentum gehört alles rund um Ihre Wohnung:
- Alle Wohnräume
- Nicht tragende Innenwände
- Sanitäre Installationen
- Innentüren und Innenseite der Wohneingangstür
- Verkleidungen von Decken und Wänden
- Fußbodenbeläge
- Balkon (ohne Balkondecke und Außenwände, diese sind Gemeinschaftseigentum)
- Eventuell auch Dachmansarde, Kellerraum, Garage und Grundstücksabschnitt (z. B. Gartenanteil)
upmin kümmert sich als Ihre SE-Immobilienverwaltung um technische und kaufmännische Verwaltungsaufgaben. Das erleichtert den Eigentümer-Alltag und schenkt Ihnen Zeit für die schönen Dinge des Lebens.
Wohnungsverwaltung macht Ihr Leben leichter
Die Immobilienverwaltung für Ihr Sondereigentum können Sie natürlich auch selber machen. Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung ist hier die Berufung eines Verwalters nicht gesetzlich zwingend. Aber: Dann müssen Sie sich auch um Mieterbeschwerden, Mahnungen und Modernisierungen kümmern.
Vertrauen Sie sich einer professionellen Sondereigentumsverwaltung an. Mit upmin an Ihrer Seite können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und uns einfach machen lassen. Bei uns sind alle Leistungen an einem Ort gebündelt und jederzeit nachvollziehbar. So behalten Sie stets den Überblick.
Abhängig von dem gebuchten Service-Paket übernehmen wir für Sie:
- Rechnungswesen: Kontrolle von Rechnungen, Zahlungseingängen und -ausgängen (einschließlich Mieten). Einforderung rückständiger Mietzahlungen. Erstellung der Einnahmen- und Überschussrechnung sowie der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
- Kommunikation: u. a. mit Mietern, anderen Eigentümern, Handwerkern Versicherungen, Behörden oder sonstigen Dienstleistern.
- Mietangelegenheiten und Vermietungen: Dazu zählen u. a. Mietersuche, Vermarktung, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergabe sowie die Erstellung von Mietverträgen und Bonitätsprüfung zukünftiger Mieter. Aber auch Abmahnungen und Kündigungen.
- Technische Aufgaben: Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Kontrolle aller technischen Bereiche, um die Funktionstüchtigkeit sicher zu stellen.
Immobilienverwaltung als Mietverwaltung
Eine Mietverwaltung ist eine enorme Entlastung für Eigentümer eines Gewerbegebäudes, eines Mehrfamilienhauses oder alleinige Besitzer einer Wohnanlage. Eine Mietverwaltung übernimmt alle rechtlichen, administrativen und technischen Aufgaben:
- Vertragsmanagement
- Mahnwesen
- Rechnungswesen
- Kommunikation
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Mietersuche
- Rechtssicherheit
Im Rahmen unserer Verwaltertätigkeit übernehmen wir auch die Mietverwaltung für Sie. Dabei bieten wir Ihnen die gleichen Leistungen wie für die SE-Verwaltung. Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam das passende Paket für Ihre Bedürfnisse.
Ob WEG-Hausverwaltung, Sondereigentumsverwaltung oder Mietverwaltung – Immobilienverwaltungen sind eine tolle Unterstützung. Sie alle bieten Leistungen, die Ihr Leben leichter machen.