Sie haben keine Lust und Zeit, sich als Eigentümer einer Wohnimmobilie um lästige Verwaltungsangelegenheiten zu kümmern? Das können wir gut verstehen. Die gute Nachricht: Das müssen Sie auch nicht. Diesen Job übernimmt der Hausverwalter gerne für Sie. Welche Aufgaben eine Hausverwaltung hat und wie upmin Sie dabei unterstützt, erfahren Sie hier.
Wohnungseigentümergemeinschaft: ein Hausverwalter muss sein
Vereinfacht gesagt, gibt es zwei verschiedene Arten von Hausverwaltungen: Eine Verwaltung, die sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ausschließlich um das sogenannte Gemeinschaftseigentum kümmert (WEG-Verwaltung) und eine, die nur das Sondereigentum (SE) betreut (SE-Verwaltung).
Sie besitzen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus? In diesem Fall stellen alle Eigentümer zusammen eine sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Die Pflichten und Rechte einer WEG sind im Wohnungseigentumsgesetz eindeutig geregelt – und ohne Hausverwalter läuft in einer WEG gar nichts: Laut § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes ist die WEG nämlich verpflichtet, eine Hausverwaltung zu bestimmen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf allerdings festlegen, wer den Job als Hausverwalter übernimmt: Die gesamte WEG selbst, ein einzelner Eigentümer aus ihren Reihen oder eine professionelle Immobilienverwaltung. Es ist ratsam, sich für eine externe und unabhängige Hausverwaltung zu entscheiden. So kann niemand dem Verwalter Voreingenommenheit vorwerfen.
WEG-Hausverwalter kümmert sich ausschließlich um Gemeinschaftseigentum
Die Immobilienverwaltung einer WEG hat ein klares Aufgabengebiet: Sie ist ausschließlich für das gemeinschaftliche Eigentum einer Immobilie verantwortlich. Das Gemeinschaftseigentum ist vereinfacht gesagt, alles, was nicht unmittelbar zur Wohnung gehört: Dazu zählt unter anderem das Grundstück, das Gebäude selbst und auch das Fundament. Und: Für das Gemeinschaftseigentum tragen alle Eigentümer gemeinsam die Verantwortung.
Der WEG-Hausverwalter führt Eigentümerversammlungen durch und setzt Beschlüsse um. Er organisiert Instandhaltungsmaßnahmen, verwaltet Finanzen, Abrechnungen und einiges mehr.
Mit dem Sondereigentum hat die WEG-Verwaltung wiederum nichts zu schaffen. Das Sondereigentum ist ausschließlich Sache des Eigentümers.
Zum Sondereigentum gehören in der Regel:
- alle Wohnungsräume
- Innentüren und Innenseite der Wohneingangstür
- Verkleidungen von Decken und Wänden
- nicht tragende Innenwände
- Fußbodenbeläge
- Balkon (ohne Balkondecke und Außenwände, diese sind Gemeinschaftseigentum),
- sanitäre Installationen
- unter Umständen auch Dachmansarde, Kellerraum, Garage und Grundstücksabschnitt (z. B. Gartenanteil)
Die Aufgaben und Pflichten rund um das Sondereigentum sind sehr umfangreich. Eine professionelle Wohnungsverwaltung wie upmin ist hierbei eine große Unterstützung. Wir kümmern uns um alle Verwaltungsbelange rund um das Sondereigentum und sind dabei rechtlich immer auf dem neuesten Stand.
Hausverwalter für das Sondereigentum: maßgeschneiderte Unterstützung
Die Betreuung von Sondereigentum sollten Eigentümer nicht unterschätzen: Mieteinnahmen kontrollieren, die Nebenkostenabrechnungen erstellen, sich um eine defekte Toilette kümmern und vieles mehr – all das fällt in Ihre Zuständigkeit. Ein zeitraubendes „Vergnügen“, das wir Ihnen gerne abnehmen. upmin kümmert sich maßgeschneidert um Ihr Sondereigentum – zuverlässig und verantwortungsvoll.
Das heißt, wie übernehmen als Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung) Verwaltungsaufgaben bestehend aus kaufmännischen und technischen Bereichen.
Das nehmen wir Ihnen als SE-Hausverwalter gerne ab:
- Rechnungswesen: Kontrolle von Rechnungen, Zahlungseingängen und -ausgängen (einschließlich Mieten). Einforderung rückständiger oder fehlender Miet- und Nebenkostenzahlungen. Erstellung der Einnahmen- und Überschussrechnung sowie der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
- Kommunikation: u. a. mit Mietern, anderen Eigentümern, Handwerkern Versicherungen, Behörden, sonstigen Dienstleistern. Zudem übernimmt upmin die Kommunikation mit der WEG-Hausverwaltung, wenn bei einem Thema Aufklärungsbedarf besteht.
- Mietangelegenheiten und Vermietungen: Dazu zählen u.a. Mietersuche, Vermarktung, Wohnungsbesichtigungen sowie die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen. Wir prüfen die Bonität der zukünftigen Mieter und begleiten die Wohnungsübergabe. upmin setzt auch Ihre Rechte als Vermieter durch: von Abmahnungen über Kündigungen bis hin zu Hausverboten.
- Technische Aufgaben: Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Kontrolle aller technischen Bereiche, um die Funktionstüchtigkeit sicher zu stellen.
- Rechtssicherheit: Als verantwortungsbewusste Hausverwaltung finden wir, dass es zwingend notwendig ist, in puncto gesetzlicher Vorschriften stets auf dem neuesten Stand zu sein.
Ein WEG-Hausverwalter sorgt dafür, dass der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt – und steigert ihn womöglich noch. Eine Sondereigentumsverwaltung wie upmin nimmt Ihnen viele Sorgen ab: Mieterbeschwerden, Mahnungen und Modernisierungen – das ist alles nicht mehr Ihr Problem. Sie haben so nicht nur mehr Zeit, sondern wissen auch, dass alle Belange rund um Ihr Eigentum in professionellen Händen liegen.