Hausratversicherung: Als Mieter und Vermieter müssen Sie das wissen

 

Ein Rohrbruch und schon steht in der Wohnung alles unter Wasser. Die Einrichtung ist größtenteils ruiniert, das Zuhause nicht mehr bewohnbar. Das möchte niemand erleben. Wer aber eine Hausratversicherung als Mieter abgeschlossen hat, bekommt zumindest die Kosten für den Schaden erstattet. Ob eine Hausratversicherung notwendig ist und was Mieter und Vermieter wissen müssen, erfahren Sie hier.   

Hausratversicherung als Mieter2

Ist eine Hausratversicherung als Mieter sinnvoll? 

Eine Hausratversicherung greift bei Schäden an Hab und Gut. Ein Rohrbruch flutet die Wohnung, ein Brand zerstört die Einrichtung oder Eigentum wird gestohlen – alles Fälle für die Hausratversicherung. Jetzt müssen Sie sich fragen: Sollte es zum Verlust meines Hab und Guts kommen, bin ich in der Lage, das finanziell auszugleichen oder nicht? Das hängt auch mit dem Wert der Einrichtung ab.  

Hausratversicherung: Als Mieter sind Sie gegen folgende Schäden versichert: 

  • Feuer: Es sind Brandschäden gedeckt, die durch Explosion, Blitzschlag, Aufprall oder Absturz von Flugzeugen sowie deren Teile und Ladung entstehen. Auch ein defektes Elektrogerät, das sich entzündet ist ein Fall für die Hausratversicherung. Feuerfolgen wie Schäden durch Löschwasser sind im Versicherungsschutz enthalten. Achten Sie darauf, dass Ihre Hausratversicherung eine Klausel enthält, dass diese auch Überspannungsbrände von Elektrogeräten deckt. 
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden, geplatzte Schläuche an Geschirrspülern und Waschmaschinen fallen in die diese Schadenskategorie.  
  • Sturm: Schäden, die ein Sturm verursacht, übernimmt die Hausratversicherung, allerdings erst ab Windstärke acht und nur, wenn Hab und Gut beschädigt werden. 
  • Hagel: Beschädigen Hagelkörner (ab einer Größe von 0,5 Zentimeter) beispielsweise ein Fenster so, dass dadurch Wasser ins Haus eindringt und Schaden verursacht, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Wird nur das Fenster beschädigt, greift die Gebäudeversicherung, das ist dann Sache des Vermieters. 
  • Einbruchdiebstahl oder Raub: Schlägt der Einbrecher das Fenster ein oder zerstört die Tür bzw. das Türschloss ist das ein Haftpflichtversicherungsfall. Bei offengelassenen Türen oder Fenstern dürfen Sie wohl nicht mit einer Erstattung rechnen. Sollte der Einbrecher nicht glücklich mit seiner Beute sein und zerstört deshalb die Einrichtung, ist dieser Schaden als Vandalismus auch abgedeckt. Ein einfacher Diebstahl hingegen ist nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen.  

Gut zu wissen: Schäden, verursacht durch Naturgefahren, sind meist nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Überschwemmung, Rückstau, Erbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Vulkanausbruch sind Fälle für die Elementarschadenversicherung 

 

Hausratversicherung: Was Sie als Mieter versichern können 

Die Hausratversicherung gilt für die Wohnung und allem, was dazu gehört. Das beinhaltet auch Räume im Nebengebäude, wenn diese zum Mietobjekt gehören, einschließlich Garagen. Ein Büro oder Arbeitsbereich, der nicht über die Wohnung betreten werden kann, ist nicht mitversichert.  

Der Versicherungsrahmen lässt sich auch außerhalb der vier Wände ausdehnen: Die Außenversicherung tritt weltweit bei Schäden in Kraft, vorausgesetzt, die Gegenstände befinden sich nicht länger als drei Monate im Ausland. Wird die teure Armbanduhr im Urlaub gestohlen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. 

Selbst bei Umzug in eine neue Wohnung tritt die Versicherung Ihres Hausrats in Kraft. Allerdings endet der Schutz spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs. Denken Sie daran, dass Sie den Umzug Ihrer Versicherung frühzeitig melden. 

Wichtig: Die Außenversicherung deckt außerhalb der Wohnung nicht in vollem Umfang. In der Regel geben Versicherer eine Entschädigungsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme vor.   

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Hausratversicherung: Als Mieter müssen Sie die korrekte Versicherungssumme angeben 

Schummeln Sie nicht bei der Angabe der Versicherungssumme. Eine möglichst genaue Werteinschätzung Ihres Hab und Guts ist für die Erstattung entscheidend. Schätzen Sie die Summe zu hoch ein, zahlen Sie zu viel Beitrag und bekommen dennoch nur den tatsächlichen Wert erstattet. Ist er zu niedrig, erhalten Sie im Schadensfall keine vollständige Erstattung. Die Versicherungssumme für die Hausratversicherung können Sie selbst berechnen: In der Regel liegt die Mindestversicherungssumme bei etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.  

Die Versicherungsbeiträge sind unter anderem abhängig von der Wohnregion (Land oder Stadt) und auch der Bauweise des Hauses. Beiträge für die Hausratversicherung können Sie als Mieter reduzieren, indem Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden.  

 

Vermieter: Hausratversicherung ist Verhandlungssache 

Eine Hausratversicherung für die Mietwohnung ist auch ganz im Sinne des Vermieters. Darauf bestehen können Sie als Vermieter jedoch nicht. Aber Sie können eine entsprechende Klausel mit dem Mieter aushandeln. Den Zusatz einfach in den Vertrag einzufügen ist rechtlich gesehen keine sichere Sache. Aber wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Mieter handeln, dann schon. Ein entsprechender Deal kann beispielsweise so aussehen: Ihr Mieter verpflichtet sich, eine Hausratversicherung abzuschließen, dafür kommen Sie ihm bei der Miete des Stellplatzes entgegen. Also ihr Mieter erhält einen Vorteil von Ihnen und schließt im Gegenzug eine Hausratversicherung als Ihr Mieter ab.  

Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, wenn Mieter den Wert Ihres Hab und Guts schützen möchten. Vermieter können Ihren Mieter dazu nicht zwingen, aber überzeugen. Als Mietverwaltung helfen wir Ihnen gerne bei entsprechenden Verhandlungen mit Ihrem Mieter und Erstellung eines entsprechenden Mietvertrages.  

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