Wenn Sie Besitzer einer Eigentumswohnung sind, sind Sie automatisch auch Teil einer Gemeinschaft mit anderen Wohnungseigentümern. Damit eine Gemeinschaft funktioniert, müssen sich alle darauf einigen, welches Verhalten erwünscht und welches eher unerwünscht ist. Bei Wohnungsbesitzern ist dieser Verhaltenskodex die Hausordnung für die Eigentümergemeinschaft.
Wann sind Ruhezeiten einzuhalten? Sind Haustiere erlaubt? Muss die Haustür nachts verriegelt werden? In einer Eigentümergemeinschaft hätte wohl jeder Wohnungsbesitzer oder Mieter eine andere Meinung zu diesen Fragen. Damit es beim Zusammenleben keine Streitigkeiten gibt, ist es wichtig eine Hausordnung für die Eigentümergemeinschaft festzulegen, in der verbindliche Regeln für Eigentümer aber auch Mieter zu finden sind. So nehmen alle aufeinander Rücksicht und es kommt nicht zu chaotischen Zuständen.
Wer legt die Hausordnung für die Eigentümergemeinschaft fest?
Grundsätzlich sieht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, dass die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft eine Pflicht ist, da dies zu einer “ordnungsgemäßen Verwaltung” gehört. Bei der Gestaltung lässt sie aber großen Freiraum, so dass Eigentümer oft ratlos sind, wenn es um das Erstellen der Hausordnung geht. Hier ist es ratsam professionelle Unterstützung bei einer Hausverwaltung zu suchen.
Wir hatten zum Beispiel folgenden Fall. Vor einiger Zeit kam ein Wohnungseigentümer auf uns zu, weil sich die Eigentümergemeinschaft nicht auf eine Hausordnung einigen konnte. Die WEG-Verwaltung übernimmt die Gemeinschaft selbst. Weil upmin als Immobilienverwalter viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat, haben wir bei einen Entwurf entwickelt, der bei der nächsten Eigentümerversammlung vorgestellt wurde.
Besonders kritisch war in der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft die Hundehaltung. Einige Wohnungsbesitzer hatten Angst, dass ständiges Kläffen die Hausruhe stören könnte. Nach Gesprächen mit allen Beteiligten konnten wir aber eine Einigung erzielen, mit der alle zufrieden sind und in der nächsten Eigentümerversammlung wurde die Hausordnung per Beschluss angenommen.
Übrigens: Wenn in der Hausordnung für die Eigentümergemeinschaft ein Absatz geändert oder hinzukommen soll, ist dafür immer ein Mehrheitsbeschluss auf einer Eigentümerversammlung nötig.
Was sollte in der Hausordnung geregelt werden?
Damit das Zusammenleben friedlich und geregelt abläuft, sind in der Hausordnung ein paar grundsätzliche Regelungen zu finden. Einer der wichtigsten Punkte in der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft sind Ruhezeiten. Nicht alle haben das gleiche Verständnis über Nacht- und Mittagsruhe, deswegen ist es ratsam Uhrzeiten anzugeben, in denen geräuschvolle Tätigkeiten eingeschränkt werden. Die gesetzlichen Ruhezeiten sehen zum Beispiel zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe vor.
Kritischer Punkt in der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft ist das Rauchen. Zigarettenqualm vom Nachbarn, der auf den Balkon weht, oder verrauchte Treppenhäuser stören viele Bewohner. Auch wenn Rauchen in den eigenen vier Wänden (auch bei Miete) erlaubt ist, legen viele Hausgemeinschaften Wert darauf, Treppenhäuser, Fahrstuhl und Keller rauchfrei zu halten. Weitere Punkte sind Reinigungspflichten wie Müllbeseitigung, Säubern des Hausflures oder die Nutzung eventuell vorhandener Wasch- und Trockenräume.
Wer sorgt für die Einhaltung der Hausordnung?
Es gehört zu den Aufgaben der WEG-Hausverwaltung, die gültige Hausordnung durchzusetzen und darauf zu achten, dass sich alle Bewohner an die Abmachungen halten. Das gelingt mit Aushängen oder auch persönlichen Gesprächen, wenn es mal zu Verstößen kommt. Miteigentümer und Mieter, die den Frieden immer wieder stören sind ein unangenehmes Thema.
Die Eigentümergemeinschaft kann gegen sie nur per Beschluss vorgehen. Das befugt den Verwalter Unterlassungsklagen oder Beseitigungsklagen einzuleiten. Damit es gar nicht erst soweit kommt raten wir dazu, immer erst das Gespräch zu suchen und sich gütlich zu einigen. Die Eigentümerversammlung ist wichtig, um über kritische Punkte zu sprechen. Dazu gehört zum Beispiel auch über anstehende Reparaturen oder Änderungen der Gartenanlage zu beraten. Auch die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum wird hier diskutiert.
Die Hausordnung für die Eigentümergemeinschaft regelt das friedliche Zusammenleben aller Parteien. Auch wenn für das Erstellen die Wohnungseigentümer zuständig sind, ist es sinnvoll, sich für den Entwurf mit einer professionellen Hausverwaltung zu beraten. So wird garantiert, dass die Regeln vollständig und rechtskonform sind und der Harmonie im Haus steht nichts mehr im Weg.