Als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie monatliche Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums leisten. Ein großer Posten ist das Hausgeld und viele fragen sich: Ist das Hausgeld umlagefähig? Hier alle Informationen zum Thema.
Mit dem monatlich zu zahlenden Hausgeld werden die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums bezahlt. Die Höhe berechnet sich auf Grundlage des jährlich aufgestellten Wirtschaftsplans, der Angaben darüber enthält, welche Ausgaben und Kosten die Eigentümergemeinschaft im nächsten Wirtschaftsjahr zu erwarten hat. Der Hausverwalter teilt den Betrag auf und legt ihn auf die Parteien im Haus um. Aber lässt dich das Hausgeld auch auf die Mieter umlegen?
Was gehört zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen?
Die Hausgeldzahlungen sind für den Wohnungseigentümer gesetzlich im § 28 Abs. 2 und 3 des Wohnungseigentumsgesetzes vorgegeben. Mit der monatlichen Zahlung des Hausgelds sichert die Eigentümergemeinschaft die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Betriebskosten für Müllentsorgung
- Wasser
- Hausstrom
- Versicherungen (außer Hausrat)
- Hausmeister
- Treppenhaus- und Gartenpflege
- Heizkosten
- Verwaltungskosten
Die Zahlungen gehen an den WEG-Verwalter, der sie nach den Regeln des Immobilienmanagement verwaltet. Am Jahresende muss er mit allen Eigentümern abrechnen, ob es Überschüsse gab oder eine Nachzahlung nötig ist.
Welche Posten im Hausgeld sind umlagefähig?
Teile des Hausgeldes sind umlagefähig und können durch die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden. Zu den Posten, die Sie umlegen können, zählen in der Regel die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Dazu zählen laufende Kosten für:
- Wasser und Abwasser
- Abfallentsorgung
- Hausstrom
- Heizkosten
- Wohngebäudeversicherung
- Hausmeister
- Reinigung
- Fahrstuhlwartung
Um das Hausgeld umlegen zu können müssen Sie genau wissen, welche Positionen Sie an den Mieter weitergeben können. Beachten Sie, dass Sie Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungsrücklage als Eigentümer selbst bezahlen müssen.
Nicht alle Teile des Hausgelds sind umlagefähig. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Wir sind darauf spezialisiert und übernehmen die Nebenkostenabrechnung sowie viele andere Aufgaben rund um die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung.
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Wer muss das Hausgeld bezahlen?
Das Hausgeld müssen laut § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes alle Besitzer von Eigentumswohnungen zahlen, um die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten. Die monatlichen Vorauszahlungen werden auf Basis des jährlichen Wirtschaftsplanes erstellt. Achtung: Kommt es im Laufe der Wirtschaftsperiode zu einem Eigentümerwechsel, so zahlt der neue Besitzer das Hausgeld für die Eigentumswohnung ab dem Zeitpunkt des Erwerbs.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Auch wenn beide Begriffe sich auf Kosten für die Bewirtschaftung einer Immobilie beziehen, so sind Hausgeld und Nebenkosten nicht das gleiche. Denn die Hausgeldabrechnung betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Hausverwaltung und Eigentümer. Die Nebenkostenabrechnung dagegen ist ein Dokument zwischen Eigentümer oder Vermieter und dem Mieter.
Das Hausgeld ist ein wichtiger Posten Ihrer monatlichen Ausgaben, wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen. Aber die gute Nachricht: Viele Positionen des Hausgeldes sind umlagefähig. Eine professionell erstellte Nebenkostenabrechnung verhindert Unstimmigkeiten mit Ihrem Mieter. Vertrauen Sie dabei auf unsere Expertise.