Hausgeld – diese Höhe des monatlichen Beitrags ist gerechtfertigt

 

Als Besitzer einer Eigentumswohnung kennen Sie es bereits: Monatlich zahlen Sie einen Betrag, mit dem alle anfallenden Kosten für die Wohnanlage beglichen werden. Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt und wie die Hausgeld-Höhe berechnet wird, erklären wir Ihnen hier. 

Wozu gibt es Hausgeld und welche Höhe ist angemessen?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, sollten Sie wissen: Sie zahlen mehr als die monatlichen Summe für den Kredit. Als Wohnungseigentümer bedeutet das Hausgeld für Sie eine finanzielle Mehrbelastung. Jeden Monat zahlen Sie einen bestimmten Betrag, meist auf das Konto der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung) – und das auch, wenn niemand in Ihrer Wohnung wohnt. 

Von diesem Geld werden alle Kosten beglichen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Dazu gehören Kosten für Instandhaltung- und Instandsetzung, Verwaltung, Heizkosten die nicht direkt an den Versorger gezahlt werden, Betriebskosten und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Sanierungen. 

Alle Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft kommen also gemeinsam für die Kosten der Immobilie auf. Das ist durchaus auch praktisch für Sie: In der Regel zahlen Sie so keine plötzlichen Kosten für die Wohnanlage. In seltenen Fällen kann jedoch eine Sonderumlage notwendig werden. 

Sie zahlen als Wohnungsbesitzer also immer Hausgeld, die Höhe jedoch hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wonach richtet sich die Hausgeld-Höhe?

hausgeld hoehe intextNicht jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft zahlt den gleichen Hausgeld-Betrag. Die Summe wird nach Ihren Anteilen am Gemeinschaftseigentum berechnet. Dieser Anteil richtet sich meist nach der Größe der Eigentumswohnung. Eigentümer mit großer Wohnung zahlen demnach mehr als Eigentümer mit kleiner Wohnung. In der Teilungserklärung finden Sie alle Infos zu Ihrem Wohnungseigentum. 

Die Hausgeld-Höhe hängt natürlich auch von den anfallenden Kosten ab. Diese sind wiederum abhängig vom Zustand der Immobilie: So fallen bei Neubauten zwar weniger Reparaturkosten an als bei älteren Gebäuden. Dafür verursachen moderne, technische Spielereien wie elektrische Schließanlagen mehr Betriebskosten. 

Unser Tipp:Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die letzten Jahresabrechnungen zeigen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Eigentümer bei der Hausgeld-Höhe an folgenden Zahlen orientieren können: Meist ist der Monatsbeitrag 20 bis 30 Prozent teurer, als die Nebenkosten eines Mieters in einer vergleichbaren Immobilie. Das sind pro Quadratmeter etwa 2,50 bis 4,50 Euro. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung entspräche das 350 bis 450 Euro Hausgeld – ein Betrag, den man beim Wohnungskauf mit Blick auf sein Konto auf jeden Fall im Hinterkopf behalten sollte.  

Das Hausgeld im Wirtschaftsplan 

In der Regel berechnet eine WEG-Verwaltung die Hausgeld-Höhe einmal im Jahr aufs Neue. Grundlage sind die geplanten Ausgaben für Instandhaltung und Betrieb der Wohnanlage. Diese können Sie im Wirtschaftsplan einsehen. Eine Hausverwaltung sollte das Hausgeld immer auf Grundlage einer klug durchdachten Kostenabschätzung berechnen.

Sie zahlen das Hausgeld monatlich im Voraus. Am Ende des Wirtschaftsjahres ist Zahltag, dann wird das Hausgeld mit der Jahresabrechnung abgerechnet, ähnlich der Abschlagszahlung für Strom und Gas. Da der Wirtschaftsplan immer auf einer Schätzung beruht, kann es zu Rückerstattungen oder Nachzahlungen kommen.

Unser Tipp:Sie haben ein Haus mit mehreren Wohnungen geerbt, von denen Sie einige verkaufen möchten? Dann ist es bei mehreren Besitzern immer sinnvoll, eine Eigentümergemeinschaft zu gründen. So teilen Sie sich mit den übrigen Eigentümern Verantwortung und Kosten auf rechtlicher Grundlage.

upmin prüft und kontrolliert für Sie die Höhe des Hausgeldes 

Damit Sie sich nicht selbst damit beschäftigen müssen, ob Ihre Hausgeldzahlungen gerechtfertigt sind oder nicht, kümmern wir uns zuverlässig für Sie darum, die Hausgeld-Höhe zu prüfen. Als Ihre Sondereigentumsverwaltung sind wir der Ansprechpartner für die WEG und den WEG-Verwalter. 

Sie sind auf der Suche nach einer vertrauenswürdigen Hausverwaltung? Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

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Können Sie das Hausgeld auf Ihre Mieter umlegen?

Sie müssen wegen der Hausgeld-Höhe nicht verzweifeln, einige Kostenpunkte können Sie auf Ihre Mieter umlegen. Dazu gehören alle laufenden Betriebskosten, die laut Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV) umlagefähig sind: 

  • Hausstrom
  • Wasser und Abwasser
  • Versicherung für das Wohngebäude
  • Reinigung
  • Gartenpflege
  • Abfallentsorgung
  • Heizkosten bei einer Zentralheizung
  • Hausmeister / Facility Management (ausgenommen Instandhaltungs- und Verwaltungsaufgaben)
  • Fahrstuhlwartung
  • Schornsteinfeger

Wir von upmin achten bei der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter natürlich darauf, dass alle umlagefähigen Kosten aufgeführt sind!

Steht eine Veränderung im Immobilienbesitz vor? Dann könnte Sie unser Beitrag dazu interessieren:

Das  Hausgeld sichert Sie vor plötzlich anfallenden Kosten ab, welche das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die Hausgeld-Höhe sollte daher immer realistisch und im Sinne des Eigentümers berechnet werden. Als große und moderne Hausverwaltung für Mietshäuser und Sondereigentum haben wir viel Erfahrung mit der Jahresplanung für Eigentümergemeinschaften. Gerne prüfen wir für Sie Ihre Hausgeld-Höhe. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin!  

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