Haben Sie als Verkäufer oder neuer Eigentümer einer Eigentumswohnung noch den Überblick? Wir von upmin glauben, dass die Immobilienverwaltung für Eigentümer transparent und übersichtlich sein sollte. Das gilt unter anderem für die Regelungen zum Hausgeld für die Eigentumswohnung beim Eigentümerwechsel. Mit uns als Partner stellen Sie sicher, dass alles korrekt läuft!
Regelungen zum Hausgeld für die Eigentumswohnung bei Eigentümerwechsel
Das Hausgeld für die Eigentumswohnung muss beim Eigentümerwechsel vom Käufer übernommen werden, sobald dieser als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der alte Eigentümer zur Zahlung des Hausgeldes für die Eigentumswohnung verpflichtet. Der Hintergrund: Die Zahlung von Hausgeld ist immer objektbezogen und nicht personenbezogen.
Jahresabrechnung: Wird das Hausgeld für die Eigentumswohnung nach dem Eigentümerwechsel anteilig berechnet?
Kompliziert wird es für die meisten Verkäufer bzw. neuen Eigentümer erst, wenn die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan des Verwalters vorliegen. Dann stellt sich oft die Frage: Wem gehört das Guthaben? Wer ist für die Nachzahlung zuständig?
Bezüglich des Hausgeldes einer Eigentumswohnung gilt beim Eigentümerwechsel: Bis zum Eigentumswechsel schuldet der vorherige Eigentümer die Nachzahlung. Ab dem Eigentumsübergang ist der neue Besitzer zur Hausgeldzahlung verpflichtet. Das gilt auch für ein Guthaben, das sich aus der Jahresabrechnung ergibt (vgl. AG Marl, Urteil v. 22.5.2014, 34 C 5/14).
Entsteht im laufenden Wirtschaftsjahr also ein erhebliches Guthaben, der Eigentumsübergang ist zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung aber bereits rechtskräftig, bedeutet das für den vorherigen Eigentümer leider: Pech gehabt!
Wer schuldet Rückstände des Hausgeldes vor dem Eigentümerwechsel?
Anders verhält es sich, wenn der vorherige Eigentümer das Hausgeld für die Eigentumswohnung von vor dem Eigentümerwechsel schuldig ist. Denn nach dem Eigentumsübergang bleiben gewisse Verpflichtungen des vorherigen Eigentümers bestehen – wie eben die Zahlung von Hausgeldrückständen.
Als neuer Eigentümer den Überblick behalten – mit upmin!
Sind Sie neuer Eigentümer einer Eigentumswohnung, müssen Sie sich mit vielen Details, Regelungen und Verordnungen auseinandersetzen – nicht nur mit der Hausgeldzahlung bei einem Eigentümerwechsel – und erst einmal den Überblick bekommen. Steht dann direkt die Prüfung der WEG-Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans an, geraten viele Eigentümer in Stress.
Wir von upmin unterstützen Sie. Im Rahmen unseres Immobilienmanagements für Sondereigentum prüfen wir für Sie die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan vom WEG-Verwalter auf Gültigkeit.
Warum die Prüfung der Jahresabrechnung wichtig ist? Weil die eventuelle Nachzahlung unmittelbar von Ihnen geschuldet wird, sich aus den Berechnungen des Verwalters die künftigen Hausgeldzahlungen ergeben und Sie für die Betriebskostenabrechnung Ihrer Mietwohnung mit korrekten Angaben des Verwalters rechnen müssen. Andernfalls droht Ihnen ein Widerspruch des Mieters wegen einer formal inkorrekten Nebenkostenabrechnung und Sie bleiben auf möglichen Nachzahlungen sitzen. Und da längst nicht alle Posten des Hausgeldes umlagefähig sind, will man doch wenigstens die wenigen Betriebskosten richtig abrechnen.
Warum die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans so schwierig ist? Oftmals übersenden Verwalter die Unterlagen kurz vor der Eigentümerversammlung, auf der die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan – inklusive des neuen Hausgeldes für die Eigentumswohnung nach dem Eigentümerwechsel – beschlossen werden sollen. Da bleibt wenig Zeit, um sich die Abrechnungen, Unterlagen und Belege anzuschauen und zu prüfen.
Wir beschaffen alle Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise und prüfen für Sie die Jahresabrechnung sowie den Wirtschaftsplan.
Jetzt die Vorteile von upmin entdecken!
Wir von upmin managen Ihre Immobilien effizient, modern und übersichtlich. Wir bieten eine moderne SE- und Mietverwaltung, damit Immobilien rentabel werden, sind und bleiben!
- Zeitersparnis – Bei der Verwaltung und Vermietung von Immobilien fehlt vielen Eigentümern schlichtweg die Zeit, um alle anfallenden Aufgaben ordnungs- und pflichtgemäß zu erfüllen. Ohne Unterstützung müssten Sie sich vermutlich vierteilen. Wir sorgen also für Zeitersparnis, wenn wir die Jahresabrechnung prüfen, mit dem Verwalter kommunizieren oder uns um die Buchhaltung für Ihre Eigentumswohnung kümmern.
- Effizienz – Als Eigentümer und Vermieter lagern Sie einfach alle Aufgaben aus, für die Ihnen die Zeit oder Fachkompetenz fehlt. Das macht Ihren Alltag und das Immobilienmanagement insgesamt deutlich effizienter. Weil sich auch jemand um die Aufgaben kümmert, der sie fachgerecht und zügig abarbeiten kann.
- Kosteneinsparung – Nicht nur durch unsere moderne Immobilienverwaltung – unter anderem mit vielen digitalisierten Prozessen – sparen wir für Sie Kosten ein, sondern auch durch unsere Arbeit an sich. Durch die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans könnten Sie ggf. Hausgeld für die Eigentumswohnung nach dem Eigentümerwechsel sparen.
- Qualität – Obwohl wir kosteneffizient arbeiten und die Immobilienverwaltung zum Festpreis anbieten, ist Ihnen ein professioneller Service sicher. Unser Team besteht aus Hausverwaltern, Eigentümern und Vermietern – wir kennen uns daher bestens aus.
- Deutschlandweit – Sie müssen sich für Ihre Immobilien an unterschiedlichen Standorten keine unterschiedlichen Dienstleister suchen. upmin steht Ihnen als Partner für das Immobilienmanagement deutschlandweit zur Seite.
Lernen Sie uns kennen
Vielleicht ist es für Sie als Eigentümer und Vermieter nicht der 1. Punkt auf Ihrer Liste, dass das Hausgeld für die Eigentumswohnung nach dem Eigentümerwechsel korrekt kalkuliert wird. Umso sinnvoller ist es, wenn Sie diese Aufgabe an einen Partner abgeben und sich um nichts kümmern müssen. Möchten Sie upmin kennenlernen, lassen Sie sich doch einfach kostenlos und unverbindlich von uns beraten!