Sie leben in mehreren Wohnungen oder Häuser? Dann sollten Sie genau unterscheiden zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und Ihren Nebenwohnsitzen – Nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Wir erklären, was genau den Hauptwohnsitz definiert und was Sie als Vermieter wissen sollten.
Meldepflicht in Deutschland
Für die meisten Bürger ist klar, wo sich Ihr Hauptwohnsitz befindet – sie haben nur eine Wohnung, in der sie allein oder mit der Familie wohnen. Kommen weitere gemietete Wohnungen hinzu, beispielsweise Pendlerwohnungen oder Wochenendhäuser, wird die Sache etwas komplizierter. Laut Meldepflicht im Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie bei einem Umzug dem zuständigen Meldeamt jeden Wohnsitz melden, in dem Sie nicht nur arbeiten, sondern auch leben – dauerhaft oder zeitweise. Die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes steht in Ihrem Personalausweis.
So unterscheiden Sie Ihren Hauptwohnsitz vom Zweitwohnsitz
Als Wohnsitz gelten Immobilien grundsätzlich nur dann, wenn Sie in diesen auch dauerhaft oder zeitweise leben. Gewerbliche Immobilien wie Geschäfts- oder Büroräume sind also kein Wohnraum – es sei denn, Sie haben sich als Workaholic eine Schlafecke im Büro eingerichtet.
Wenn Sie zeitweise in zwei Wohnsitzen oder mehr leben, müssen Sie alle Wohnungen anmelden und dabei zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz bzw. Erst- und Zweitwohnung unterscheiden. Wohnungen im Ausland müssen Sie in Deutschland dagegen nicht melden.
Grundsätzlich gilt als Hauptwohnsitz, wo Ihr Lebensmittelpunkt stattfindet – wo Sie also mehr als die Hälfte des Jahres leben oder wo Sie sozial eingebunden sind. Wohnen Sie nur am Wochenende bei Ihrer Familie und sind dort stark sozial verankert, können Sie diese Wohnung unter Umständen auch als Hauptwohnsitz angeben, obwohl Sie dort an weniger Tagen im Jahr leben als in Ihrer „Pendlerwohnung“ in der Innenstadt. Mieten oder kaufen Sie eine schicke kleine Ferienwohnung an der Ostsee an, dürfen Sie sich dort nur ein paar Wochen im Jahr aufhalten, nur so können Sie diesen Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden. Für den Hauptwohnsitz fallen Steuern für die Kommune an, in einigen Kommunen auch für den Zweitwohnsitz.
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Laut Bundesmeldegesetz (BMG) gilt für Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz folgendes:
Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz
- Sie nutzen die Wohnung vorwiegend und hier findet ihr „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ statt.
- Ihr Hauptwohnsitz ist als offizielle Wohnadresse im Ausweis angegeben.
- In der Kommune Ihres Hauptwohnsitzes dürfen Sie wählen, die Adresse ist im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Innerhalb von maximal zwei Wochen müssen Sie bei einem Umzug Ihren neuen Hauptwohnsitz der Behörde melden.
Zweitwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz
- Sie halten sich nur gelegentlich in der Wohnung auf.
- Sie halten sich zwar häufiger dort auf, jedoch nur zum Zwecke der Arbeit oder wegen anderer Notwendigkeiten. Sie sind dort nicht sozial verankert.
- Auch die Zweitwohnung müssen Sie dem Einwohnermeldeamt melden, wenn die Adresse im Inland ist.
Ihre Pflichten als Vermieter
Die Meldepflicht in Deutschland gilt für Menschen ab 16 Jahren, aber auch Sie als Vermieter sind in der Pflicht: Seit 2015 müssen Sie laut §19 BMG Ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und so der Meldebehörde den Einzug des Mieters bestätigen. So will der Gesetzgeber Scheinanmeldungen und falsche Angaben durch Mieter vermeiden – das kommt letztlich auch Ihnen als Vermieter zugute. Doch Achtung: Bei nicht oder fehlerhaft ausgestellten Bescheinigungen drohen hohe Bußgelder!
Die Unterscheidung zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz ist gesetzlich verankert, Mieter oder Eigentümer müssen diese bei den zuständigen Behörden anmelden. Gehen Sie auf Nummer sicher: Wir von der Immobilienverwaltung upmin beraten Sie in allen rechtlichen und praktischen Fragen, Wohnungsgeberbescheinigungen stellen wir Ihren Mietern in Ihrem Namen aus – so kann nichts schief gehen. Lehnen Sie sich zurück, wir machen das schon!