Manchmal muss ein Grundstück aufgeteilt werden – etwa dann, wenn ein Doppelhaus gebaut wird und jede Partei ihr eigenes Grundstück verwalten soll. Genau wie bei der Erschließung und Vermessung, fallen beim Grundstück teilen Kosten an. Wir erklären, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
In welchen Fällen muss ein Grundstück geteilt werden?
Die Teilung eines Grundstücks kann ganz unterschiedliche Gründe haben. So wird diese beispielsweise bei der Planung von Doppelhäusern oder bei der Parzellierung für Schrebergärten notwendig.
Und das hat ganz praktische Gründe: So muss der neue Besitzer bei geplanten Veränderungen auf dem Grundstück nicht immer um Erlaubnis fragen.
Manchmal werden Grundstücke für die Besitzer auch einfach zu groß und verursachen zu viel Pflege, dann wird beispielsweise ein Teil des Grundstücks den eigenen Kindern zum Hausbau zur Verfügung gestellt.
Was Sie jedoch wissen sollten wenn Sie ihr Grundstück teilen wollen: Kosten fallen immer an.
In den meisten Bundesländern brauchen Sie keine Genehmigung der Gemeinde, um ein Grundstück zu teilen. Nur in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen ist diese notwendig. An baurechtliche Vorgaben und Bebauungspläne, die in Ihrer Kommune gelten, müssen Sie sich allerdings immer halten.
Sie wollen auf Ihrem neu erstandenen Flurstück bauen und das Haus oder Wohnungen vermieten? Als Haus- und Wohnungsverwaltung übernehmen unsere Experten von upmin die Verwaltung – digital, zuverlässig und mit viel Erfahrung. Wir beraten Sie außerdem zu gesetzlichen Bestimmungen und anderen rechtlichen Fragen rund um die Grundstücksteilung. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.
Grundstück teilen – so geht´s
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Teilungsarten. Beide Methoden, ein Grundstück zu teilen, verursachen Kosten in unterschiedlicher Höhe:
Ideelle Teilung
Die ideelle Teilung ist die simpelste Art, ein Grundstück zu teilen. Die Kosten sind dabei am geringsten, daher entscheiden sich viele Grundstücksbesitzer für diese Methode.
Bei der ideellen Teilung werden keine neuen Grenzmarkierungen auf dem Grundstück gesetzt. Das heißt, auch wenn das Grundstück vermessen wird, wird die Grenze nicht amtlich ermittelt und markiert. Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss allerdings für eine ideelle Teilung erfüllt sein:
- die Grundstücksanteile sind gleich groß
- beim Katasteramt ist bereits eine Teilungsvermessung des aktuellen Besitzers vermerkt
- die Grenze wird anhand von Mauern oder ähnlichem gezogen, beispielsweise bei einem Doppelhaus
Durch einen Notar wird die ideelle Aufteilung im Grundbuch vermerkt. Häufig wird diese Methode angewandt, wenn es nicht auf einen Quadratmeter mehr oder weniger ankommt und die Parteien nicht mit großen Streitigkeiten rechnen, beispielsweise innerhalb von Familien.
Reale Teilung
Die reale Teilung ist die aufwendigere Methode, ein Grundstück zu teilen. Die Kosten sind daher höher. Die Grundstücksteilung ist dabei mit einer Grundstücksvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur verbunden.
Für alle neu vermessenen Grundstücksteile werden die Grenzen abgesteckt und auf Wunsch mit Abmarkungen markiert. Die Daten werden beim Katasteramt eingereicht und dort hinterlegt, die neuen Grundstücksteile werden außerdem im Grundbuch eingetragen.
Ein Grundstück teilen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Wie so oft bei Fragen zu Immobilien und Finanzen gibt es hier keine pauschale Antwort. Die Kosten hängen von der Teilungsart, vom Wert des Grundstücks und einer Vielzahl anderer Faktoren ab. Grundsätzlich müssen Sie mit mehreren tausend Euro rechnen für den Vorgang, das Grundstück zu teilen.
Die Kosten für die amtliche Vermessung des Grundstücks bei der realen Teilung richten sich nach der im Bundesland geltenden Vermessungsgebührenverordnung (VermGebO). Die Gebühren trägt der ursprüngliche Grundstückseigentümer – es sei denn, man einigt sich anders. Die Kosten für den jeweiligen Eintrag ins Grundbuch übernimmt jeder Eigentümer der neuen Grundstücksteile selbst.
Jeder einzelne Vorgang beim Grundstück teilen verursacht Kosten, die ideelle Teilung ohne amtliches Vermessen ist daher wesentlich günstiger. Folgende Kostenpunkte können anfallen:
- Genehmigung zur Teilung (nur in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen notwendig): meist nur geringe Kosten
- Vermessung des Grundstücks und ggf. setzen von Abmarkungen: circa 600 bis 3000 Euro, je Vermessungsmethode, Bundesland sowie des Bodenwerts
- Grundbucheintrag: Circa 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises oder des Wertes der jeweiligen Grundstückshälfte
- falls nötig Eintragung von Grunddienstbarkeiten und Wegerechten
Die Teilung eines Grundstücks ist mit Kosten verbunden, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Planen Sie auf dem neu entstandenen Flurstück einen Neubau und wollen eine oder mehrere Wohnungen vermieten, dann können Sie Unterstützung gebrauchen: Unsere Experten von der Hausverwaltung upmin übernehmen lästige Verwaltungsaufgaben und beraten Sie auch in finanziellen, juristischen und praktischen Fragen.