Ein Grundstück erschließen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

 

Sie wollen Ihr Traumhaus bauen? Dann brauchen Sie zuallererst das passende Grundstück. Müssen Sie das Grundstück noch erschließen, kommen Kosten auf Sie zu. Wie hoch diese ausfallen und welche Beträge Sie selbst zahlen müssen, erklären wir Ihnen hier. 

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Grundstück erschließen das gehört dazu 

Wollen Sie ein Haus auf ein Grundstück bauen, muss letzteres laut Baugesetzbuch (BauGB) immer erschlossen sein. Schließlich brauchen Sie Strom für Ihre Lampen, Wasser für Küche und Badezimmer, einen Abwasseranschluss fürs Klo und eine Straße zum nächsten Supermarkt. Nur ein erschlossenes Grundstück ist auch nutzbar. 

Fachleute unterscheiden dabei zwischen verkehrsmäßiger und technischer Erschließung. Die „öffentliche“, verkehrsmäßige Erschließung sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Grundstück hinkommen und umfasst zum Beispiel Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Kinderspielplätze, Lärmschutz und Gehwege. Bei der technischen, „privaten“ Erschließung wird das Grundstück an die Versorgungsnetzwerke angeschlossen, beispielsweise an Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas. 

Jedes Grundstück, das im Bebauungsplan der Kommune ausgeschrieben wurde, darf erschlossen werden. Ein Grundstück zu erschließen bringt immer Kosten mit sich. Mit dem Bau dürfen Sie erst nach der Erschließung beginnen, schließlich brauchen Handwerker beim Hausbau Strom für Maschinen und Wasser für Toilette und Kaffeemaschine.  

Achtung: Die Erschließung eines Grundstückes ist Voraussetzung, um überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten.

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Baugrundstück erschließen: Welche Kosten müssen Sie übernehmen?

Wenn Sie ein Baugrundstück erschließen wollen, sind Kosten unter Anderem abhängig von der Lage. Je nachdem, ob Straßen gebaut werden müssen oder wie weit die Hauptanschlussstellen weg sind, sind die Kosten höher oder niedriger.

Die Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Rein rechtlich können Kommunen Grundstücksbesitzer an bis zu 70 Prozent der verkehrsmäßigen und 90 Prozent der technischen Erschließungskosten beteiligen. 

Um die Erschließungskosten zu errechnen, ziehen Kommunen meist unterschiedliche Verteilermaßstäbe für die betreffenden Grundstücksbesitzer heran. Dabei ist ein Faktor die Grundstücksfläche und die Nutzungsart des Gebäudes. So müssen gewerbliche Nutzer höhere Kosten zahlen als private.  

So finden Sie heraus, ob Sie Erschließungskosten zahlen müssen

In den Angaben des Bodenrichtwertes (in der Bodenrichtwertkarte der Gemeinde) können Sie herauslesen, ob Sie an den Erschließungskosten beteiligt werden. Die Abkürzung „ebf“ bedeutet „erschließungsbeitragsfrei“,  „ebp“ bedeutet „erschließunsgbeitragspflichtig“.  

Baugrundstück erschließen – diesen Kosten fallen durchschnittlich an

  • Wasseranschluss: zwischen 2000 und 5000 Euro, abhängig davon, wie weit die nächste Anschlussstelle entfernt ist
  • Telekommunikation: ein paar hundert Euro
  • Elektrizität: zwischen 2000 und 3000 Euro, abhängig von der Länge der Leitungen
  • Gas: zwischen 2000 und 3000 Euro (allerdings gibt es nicht in allen Baugebieten Gasleitungen)

Wenn Sie ein Grundstück erschließen, kommen weitere Kosten für die Vermessung des Grundstücks, für Bodengutachten oder Baugrundgutachten auf Sie zu. 

Achtung: Erschließungskosten fallen unter Anschaffungskosten für Grund und Boden und können nicht als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn Jahre später ein zweites Mal Erschließungskosten anfallen. 

Die Erschließung eines Grundstücks ist mit Kosten verbunden. Meist zahlen Sie als zukünftiger Hauseigentümer einen Teil der Kosten selbst, abhängig von der Lage und Größe Ihrer geplanten Immobilie. Als Hausverwaltung beraten unsere erfahrenen Experten Sie in allen finanziellen, juristischen und praktischen Fragen. Die lästige Verwaltungsarbeit übernehmen wir komplett für Sie! 

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