Als Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken kommen Sie nicht drum herum: Die Grundsteuer. Ab 2025 wird die Grundsteuer anders berechnet – wir erklären die Hintergründe der Grundsteuerreform und was Sie jetzt zu tun haben.
Grundsteuerreform – das kommt auf Sie zu
Als Wohnungs- oder Hausbesitzer haben Sie wahrscheinlich schon von der anstehenden Grundsteuerreform gehört und vielleicht mit den Augen gerollt. Schließlich gehören Steuerangelegenheiten nicht zum Lieblingsthema der meisten Immobilienbesitzer.
In einem Merkblatt, das 2022 wahrscheinlich auch bei Ihnen mit dem Grundsteuerbescheid in der Post lag, stand es schwarz auf weiß: Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer aus aktuelleren Daten berechnet werden und nicht mehr auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte.
Bereits in diesem Jahr müssen Sie dazu Daten Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes wie beispielsweise Gebäudealter und Größe preisgeben. Auf dieser Grundlage wird Ihr Grundbesitz neu bewertet. Doch sehen Sie es positiv: Mit ein bisschen Glück zahlen Sie anschließend sogar weniger Steuern.
Der verpflichtende Zeitraum für die Angaben ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022. Die Daten übermitteln Sie über die Elster-Software direkt an das Finanzamt. Das bedeutet nicht nur Aufwand für Sie, vor allem für die Finanzämter ist die Grundsteuerreform eine Menge Arbeit. Es gibt daher bereits erste Forderungen nach einer Fristverlängerung.
Wozu gibt es eine Grundsteuerreform in Deutschland?
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das aktuelle System der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig. Der Grund: Da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden, verstieß die Methode gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz.
Bisher basierte die Grundsteuerberechnung auf jahrzehntealten Grundstückswerten, die im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964 stammen, im Osten aus dem Jahr 1935. Diese sogenannten Einheitswerte wurden mit der einheitlichen Steuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert.
Die Werte von Grundstücken und Immobilien haben sich seitdem allerdings sehr unterschiedlich entwickelt, daher bewertete das Bundesverfassungsgericht dieses Vorgehen als steuerliche Ungleichbehandlung. Die Berechnung der Grundsteuer soll durch die Grundsteuerreform jedoch nicht nur gerechter, sondern auch einfacher und vergleichbarer werden.
Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?
Aktuell fließen in die Grundsteuerberechnung noch ganze 20 Faktoren ein. Zukünftig sollen nur noch folgende fünf Faktoren als Grundlage für die Berechnung dienen:
- Grundstücks- und Wohnfläche: Die Grundstücksfläche finden Sie beim Katasteramt heraus. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie dort Liegenschafts- und Flurkarten. Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaften können Sie die Grundstücks- und Wohnflächen in der Teilungserklärung nachlesen.
- Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert gibt den Wert des Bodens auf der Grundlage von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke an.
- Immobilienart: Bei der Berechnung der Grundsteuer wird künftig zwischen Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken unterschieden.
- Alter des Gebäudes: Nach einer Kernsanierung kann eine Immobilie als Neubau bewertet und daher steuerlich höher veranschlagt werden.
- Mietniveaustufe: Sie müssen Ihre Miete nicht selbst angeben, das Finanzministerium leitet diese aus statistischen Daten ab.
Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform oder wissen nicht, wie Sie an die angeforderten Daten kommen? Unsere Experten der Hausverwaltung umpin wissen Bescheid und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit upmin als Ihr Immobilienverwalter haben Sie und Ihr Steuerberater außerdem immer den vollen Überblick über alle wichtigen Finanzdaten.