Grundbucheintrag: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

 

Für Sie als Immobilienbesitzer spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle: Nur durch einen Eintrag in das amtliche Verzeichnis ist Ihr Besitz schwarz auf weiß und rechtsverbindlich bestätigt. Erfahren Sie hier, welche Informationen im Grundbuch stehen und wie Sie für einen Grundbucheintrag die Kosten berechnen. 

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Was ist ein Grundbuch und was steht drin? 

Das Grundbuch sollten Sie als Immobilienbesitzer oder zukünftiger Besitzer kennen, denn es ist sozusagen der Ausweis Ihres Besitzes. Als Grundbuch bezeichnet man ein amtliches Verzeichnis für einen bestimm Bezirk, in dem alle Grundstücke, Gebäude und Verkehrsflächen mit Daten und Besitzern eingetragen sind. Jedes Grundstück besitzt dafür ein Grundbuchblatt (§3 Absatz 1 der Grundbuchordnung (GBO)). Grundbücher gibt es beim Amtsgericht auf Papier oder in digitaler Form. 

Achtung: Erst wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, gehört Ihnen ein Grundstück oder eine Immobilie wirklich. Dieser Prozess kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

In jedem Grundbuchblatt sind im Bestandsverzeichnis die wichtigsten Daten der Immobilie oder des Grundstücks (zum Beispiel Lage und Größe) eingetragen. In drei weiteren Abteilungen des Grundbuchblattes ist dokumentiert, wem das Grundstück oder die Immobilie gehört und ob noch andere Personen Ansprüche daran haben – beispielsweise bei Ehepartnern. Außerdem finden Sie Informationen zu Rechten, Lasten und Belastungen sowie zu Grundschulden und Hypotheken. 

Wichtig zu wissen: Eine Änderung des Grundbucheintrages ist nicht nur bei einem Eigentümerwechsel notwendig, sondern oft auch bei einer Änderung der Finanzierung.

Grundbucheintrag: Das sind die Kosten

Nichts ist umsonst, und das gilt auch für den Grundbucheintrag. Die Kosten ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Zwei Faktoren sind ausschlaggebend dafür, wie viel Sie beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks für den Eintrag ins Grundbuch zahlen müssen: der Gebührensatz sowie der Wert bzw. der Kaufpreis Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. 

Unser Tipp: Um Einsicht in das Grundbuch Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Einsicht – dafür müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen. Dieses können Sie beispielsweise mit einer Vollmacht des Eigentümers belegen. Alternativ kann Ihr Notar vor Aufsetzen des Kaufvertrags einen Grundbuchauszug anfordern.

Die Gebührensätze sind gestaffelt und hängen davon ab, was genau eingetragen wird. Das bedeutet, dass Sie für Notar und Grundbucheintrag unterschiedlich hohe Kosten zahlen müssen, beispielsweise für die Beurkundung des Kaufvertrags, den Eintrag des Eigentümerwechsels, einen Eintrag der Grundschuld, für die Beglaubigung der Unterschrift und Ähnliches. Diese Summen addieren sich, dazu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer. 

Grundsätzlich können Sie damit rechnen, dass Notar und Grundbucheintrag zusammen Kosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises von Grundstück oder Immobilie ausmachen. Davon fallen 1 Prozent für den Notar und 0,5 Prozent für das Grundbuchamt an. 

Rechenbeispiel: Bei dem Kauf einer Immobilie zum Preis von 500.000 Euro fallen für Notar und Grundbucheintrag wahrscheinlich Kosten in Höhe von circa 7.500 Euro an. Dabei zahlen Sie etwa 5.000 Euro an den Notar und 2.500 Euro an das Grundbuchamt.

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