Wir übernehmen für Sie sämtliche Kommunikation mit Mietern mit der Ausnahme von Rechtsfällen. In diesem Fall müssen Sie als Eigentümer einen Anwalt kontaktieren, wir stehen Ihnen jedoch gern weiterhin beratend zur Verfügung. Ihre Mieter können sich während der Mietersprechzeiten jederzeit an uns wenden. Diese sind dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Kommunikation mit Handwerkern mit der Ausnahme von Rechtsfällen. In diesem Fall müssen Sie als Eigentümer einen Anwalt kontaktieren, wir stehen Ihnen jedoch gern weiterhin beratend zur Verfügung.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Kommunikation mit der WEG-Verwaltung mit der Ausnahme von Rechtsfällen. In diesem Fall müssen Sie als Eigentümer einen Anwalt kontaktieren, wir stehen Ihnen jedoch gern weiterhin beratend zur Verfügung.
Nach Vertragsunterschrift nehmen wir gern Kontakt zu Ihrer Vorverwaltung auf, um einen Austausch von notwendigen Daten und Dokumenten über das von uns bereitgestellte Online-Formular zu ermöglichen.
Postalische Kommunikation wird für Sie zu Einsicht im Kundenportal abgelegt. Die weitere Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern läuft im Regelfall über uns ab. Sollten Sie zu bestimmten Sachverhalten dennoch Einblick in die Korrespondenz wünschen, so treten Sie gern jederzeit persönlich mit uns in Kontakt.
Unsere Vision ist eine digitale Zukunft – das gilt auch für bei uns ein- und ausgehende Post zu Ihrem Objekt. Diese wird von uns gescannt und im Kundenportal eingepflegt.
Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, einen Schaden zu melden: entweder per Email an schadensmeldung@upmin.de oder telefonisch unter der +49 30 311986 97. Sie erhalten daraufhin ein digitales Formular zur genauen Erfassung des Schadens. Nach Eingang des Formulars bei uns wird sich unser Schadensteam umgehend um die Bearbeitung kümmern.
Im Kundenportal können Sie gemeldete Schäden jederzeit einsehen. Informationen, Dokumente und Statusmeldungen werden hier hinterlegt und auch Mieter werden von uns via Email und telefonisch regelmäßig auf dem Laufenden gehalten.
Wer für den Schaden aufkommt, ist sowohl vom Schaden, als auch vom Schadenshergang selbst abhängig. Diese Frage klären unsere Schadensmitarbeiter zusammen mit dem für Ihr Objekt zuständigen Verwalter. Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer für die Behebung und spätere Bezahlung verantwortlich. Im Falle von Sondereigentum werden Reparaturen von Gebäudeteilen, welche in die Verantwortung der WEG-Verwaltung fallen, wie zum Beispiel eine defekte Wasserzuleitung, durch diese behoben und bezahlt. Sollte für einen Schaden eine Versicherung abgeschlossen worden sein, wird diese für die Bezahlung herangezogen. In einigen Fällen muss der Mieter für entstandene Kosten aufkommen. Das geschieht in der Regel dann, wenn es sich um so genannte Kleinstreparaturen handelt, der Mieter den Schaden an der Mietsache selbst verschuldet oder aber durch falschen Umgang verursacht hat (z.B.: Schimmelbildung durch mangelndes Lüften).