Bei uns können Sie nicht nur das Komplettpaket an Verwaltungsleistungen buchen, auch bei der Neuvermietung können wir Sie gern unterstützen. Eine Gesamtübersicht unseres Produktangebotes finden Sie hier.
Die Mindestvertragslaufzeit nach Unterschrift beträgt 12 Monate. Danach können Sie den Vertrag jederzeit monatlich kündigen.
Im Grundsatz gilt: Je mehr Leistungen Sie buchen, desto günstiger wird das Gesamtpaket. Je zusätzlicher Einheit in der Verwaltung sinkt daher die Verwaltungsgebühr je Einzeleinheit zu Ihren Gunsten.
In unserem Vertrag sind die auf Sie zukommenden Kosten eindeutig festgehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Bedarf Zusatzleistungen zum gewählten Tarif zuzubuchen, beispielsweise die Suche nach Mietern für leerstehende Wohnungen, die Anfertigung der Nebenkostenabrechnung eines vergangenes Jahres, Mietpreisoptimierung per Mietspiegel, Verwaltung von Garagen/Stellplätzen, die nicht im Mietvertrag inkludiert sind, oder die Digitalisierung von Aktenordnern. Sprechen Sie dazu bei Bedarf gern unsere Vetriebsteam oder ihren zuständigen Verwalter an.
Upmin bietet die Verwaltung von Miethäusern (Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern) sowie die von Sondereigentum an.
Die Sondereigentumsverwaltung (kurz SE-Verwaltung) bezieht sich auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Besitzern. Die Miethausverwaltung hingegen bezieht sich auf die Verwaltung eines gesamten Miethauses mit nur einem Besitzer.
Die Wohnungseigentumsverwaltung (kurz WEG-Verwaltung) verwaltet lediglich das Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Besitzern. Daher endet die Befugnis eines WEG-Verwalters in der Regel vor der Wohnungstür, wo wiederum die Befugnis einer Sondereigentumsverwaltung beginnt.
Grundsätzlich ist eine Verwaltung von Gewerbeeinheiten möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Dazu ist in erster Linie der Gewerbemietvetrag notwendig.
Nein, für das Buchen unserer upmin Produktpakete ist keine Mindestanzahl von Einheiten notwendig – wir betreuen Sie gern von der ersten Einheit an!