Buchhaltung

Mieteingangskontrolle
Icon Wie werden Finanzflüsse zu meinem Objekt verwaltet?

Alle Einnahmen und Ausgaben werden über ein im Prozess eigens für Ihr Objekt angelegtes DKB Treuhandkonto verwaltet und an das Kundenportal angebunden. Dieses Konto wird für Mieteinnahmen sowie auch das Begleichen von Rechnungen und Versorgerverträgen genutzt.

Icon Wie setzt sich der Mietüberschuss zusammen?

Der Mietüberschuss setzt sich zusammen aus Mieteinnahmen minus anfallender Ausgaben (z.B.: Rechnungen, Versorgerverträge) sowie einer vereinbarten Kontoreserve von 500€ pro Einheit. Die nach Vertrag vereinbarte Verwaltergebühr von Upmin wird ebenso automatisch über das Konto eingezogen.

Icon Wie kann ich den Mieteingang nachvollziehen?

Sie können Ihre Mieteingänge über das zur Verfügung gestellte Kundenportal einsehen.

Icon Wann wird der Mietüberschuss überwiesen?

Die Überweisung des Mietüberschusses erfolgt je nach Absprache zum 05., 10., 15. jedoch spätestens zum 20. eines jeden Monats.

Icon Wie häufig ist eine Anpassung des Mietpreises zulässig?

Die Zulässigkeit einer Mieterhöhung ist abhängig vom Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen. So kann ein Mietvertrag eine feste Staffelung oder eine vereinbarte Indexmiete vorgeben. Eine Erhöhung nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten ist in der Regel alle 15 Monate möglich, jedoch gilt es hier wohnungsspezifische Details und lokal unterschiedliche Gesetzgebung zu beachten. Wir beraten Sie dahingehend gerne persönlich weiter.

Kautionsmanagement
Icon Wie wird die Kaution verwaltet?

Die Kaution für Ihr Objekt wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf einem von uns verwalteten Kautionskonto aufbewahrt. Im Falle einer Mieterkündigung wird die Kaution innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende abgerechnet und ausgezahlt.

Mahnwesen
Icon Was passiert, wenn meine Mieter nicht zahlen?

Sollte für Ihr Objekt kein Mieteingang verzeichnet werden, tritt automatisch unser Mahnwesen in Kraft und nimmt Kontakt zum entsprechenden Mieter auf.

Betriebskostenabrechnung
Icon Bis wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Eine Betriebskostenabrechnung muss bis maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt werden. Unser Abrechnungszeitraum ist das volle Kalendarjahr, d.h. z.B. wird für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen.

Icon Welche Dokumente sind zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung notwendig?

Uns müssen sämtliche auf den Mieter umlegbare Rechnungen aus dem Abrechnungsjahr vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir die genaue Zusammensetzung der Vorauszahlung des Mieters, den Mietvertrag des Mieters und Informationen zum Haus und der Wohnung (Wohnflächen, Heizflächen, Verteilungsschlüssel, Zählerstände).

Icon Bis wann kann ich mit der Bezahlung der Nachforderungen rechnen?

Mit der Zusendung der Abrechnung an den Mieter setzen wir eine Zahlungsfrist von 14 Tagen für die Zahlung der Nachforderung aus der Abrechnung. Diese wird Ihnen dann entsprechend mit dem Mietüberschuss ausgezahlt.

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