Energieausweis bei Hausverkauf: Warum ist er so wichtig?

 

Wer eine Immobilie verkauft, muss in aller Regel einen Energieausweis vorzeigen – andernfalls drohen Bußgelder. Wir erklären, was es mit einem Energieausweis beim Hausverkauf auf sich hat und worauf Sie achten sollten.  

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Was ist ein Energieausweis? 

Der Energieausweis sagt aus, wie energieeffizient ein Haus gebaut ist. Das Dokument enthält außerdem Informationen über die durchschnittlichen Energiekosten, die Heizstoffe sowie die Energieeffizienzklasse des Hauses. 

Die Energieeffizienzklasse reicht von H bei einem jährlichen Verbrauch von über 250 kWh bis zu einer sehr guten Effizienzklasse A+ bei unter 30 kWh pro Quadratmeter. 

Auch Daten zum Baujahr, zur Anzahl der Wohneinheiten und zum Hausbesitzer sind im Energieausweis vermerkt.  

Das Dokument ist übersichtlich gestaltet und funktioniert ähnlich wie eine Ampel: Pfeile zeigen auf einer Skala an, ob der Energieverbrauch im grünen, gelben oder roten Bereich ist.  

Wer denkt, ein Energieausweis sei nicht so wichtig, der irrt: Seit 2009 ist die Vorlage des Energieausweises beim Hausverkauf und bei Vermietung Pflicht. Seit 2014 muss laut Energieeinsparverordnung (EnEV) jedem ausgestellten Energiepass außerdem eine Registrierungsnummer zugewiesen werden. Das soll behördliche Kontrollen ermöglichen.  

 

Energieausweis beim Hausverkauf – für welche Gebäude ist er notwendig?  

Mittlerweile ist der Energieausweis beim Hausverkauf für fast alle Gebäudearten verpflichtend – auch wenn Sie diese vermieten wollen. Für Wohnungen gilt das nicht.  

Es gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen. Keinen Energieausweis benötigen Sie für folgende Gebäude:  

  • Immobilien unter 50 m² Nutzfläche 
  • Gebäude, die unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen 
  • Gebäude, die gesondert genutzt werden, beispielsweise Ställe  
  • Ferienhäuser, die nicht durchgehend genutzt werden  

Energieausweis: Pflicht bei Immobilienanzeigen und Wohnungsbesichtigung  

Wichtig zu wissen: Sie müssen einen gültigen und korrekt ausgestellten Energieausweis nicht erst beim Hausverkauf vorzeigen, sondern bereits Interessenten bei der ersten Hausbesichtigung. Potenzielle Hauskäufer sollen so einen Eindruck davon bekommen, mit welchen Energiekosten und eventuellen energetischen Nachrüstungsarbeiten sie rechnen müssen.  

Dabei ist das Vorzeigen nicht nur eine zuvorkommende Geste gegenüber potenziellen Hauskäufern, sondern eine juristische Pflicht. Das heißt: Verstoßen Sie gegen die Pflicht, erwartet Sie im schlimmsten Falle ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.  

Achtung: Die digitale Form auf dem Handy oder Laptop gilt nicht, der Ausweis muss ausgedruckt auf Papier vorliegen.

 

Zwei Arten des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? 

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis – es gibt zwei verschiedenen Arten des wichtigen Dokuments: Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Ausweis. 

Bei einem Energieausweis für den Hausverkauf können Sie in der Regel zwischen beiden Arten wählen. Eine Ausnahme gilt für energetisch unsanierten Immobilien mit bis zu vier Wohnungen. Wenn bei diesen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht.  

 

So unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis  

Verbrauchsorientierter Energieausweis: Dieser Ausweis gibt den Energieverbrauch der Hausbewohner in den letzten drei Jahren an. Das bedeutet: der Wert hängt auch vom Nutzungsverhalten der Bewohner ab und wird somit durch lange Urlaube, individuelle Lebensweise und Ähnliches beeinflusst.  

Bedarfsorientierter Energieausweis: Der bedarfsorientierte Ausweis ist umfassender. Für die Berechnung der Energieeffizienz werden dabei nicht nur Verbrauchswerte genutzt, sondern der Zustand des Hauses wie etwa Heizungsart und Bausubstanz mit einberechnet. Dadurch sind die Angaben genauer und lassen sich besser mit anderen Immobilien vergleichen. Für Käufer einer Wohnung ist dieser Ausweis aussagekräftiger.  

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Das gilt für einen Energieausweis beim Hausverkauf 

Weitere Punkte, die für Sie als Immobilienverkäufer in Bezug auf den Energieausweis interessant sind:  

  • Sowohl der bedarfsorientierte als auch der verbrauchsorientierte Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Das gilt auch für Ausweise, die sie selbst beim Kauf Ihres Eigenheims erhalten haben. Diesen können Sie dann innerhalb des Zeitraumes einem Käufer vorlegen, auch wenn sich die rechtlichen Anforderungen geändert haben. 
  • Wenn die Fassade gedämmt wird oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wird, muss der Energieausweis unabhängig vom Hausverkauf oder Neuvermietung vorzeitig erneuert werden. 
  • Ein Energieausweis kann nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden und gilt immer für das gesamte Gebäude.  

 

Woher bekommen Sie einen Energieausweis?  

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Energieausweise für den Hausverkauf nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis ausstellen. Die Voraussetzungen erfüllen viele Ingenieure, Physiker, Architekten oder Handwerker. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich als Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen lassen, dass der Ersteller die formalen Voraussetzungen erfüllt. Online finden Sie Listen mit geeigneten Personen in Ihrer Nähe. 

Mehr zum Thema “Energieausweis erstellen”, finden Sie in unserem Blog.  

In vielen Fällen reicht es, wenn Sie Fotos und Daten zu Ihrem Haus schicken. Eine Datenerhebung vor Ort ist allerdings immer genauer und schützt Sie so vor eventuellen Nachprüfungen.  

Je mehr Wohnungen sich in einer Immobilie befinden, umso teurer wird der Energieausweis. Meist müssen Sie mit Kosten zwischen 100 und 600 Euro rechnen.  

Sie haben genug zu tun im Alltag und wollen sich mit dem Thema Energieausweis und Hausverkauf lieber nicht rumschlagen? Dann lassen Sie uns das erledigen – wir von der Hausverwaltung upmin sammeln und archivieren nicht nur alle notwendigen Unterlagen, wir kennen auch kompetente und kostengünstige Experten, die Ihnen einen rechtlich korrekten Energieausweis ausstellen. 

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