Eigentumswohnung: Welche Versicherung ist sinnvoll? 

 

Sie haben eine Eigentumswohnung erworben? Herzlichen Glückwunsch! Was Sie aber jetzt als frisch gebackener Eigentümer nicht vergessen dürfen: Sichern Sie Ihr Wohnobjekt ab. Wir verraten Ihnen, wie Sie für Ihre Eigentumswohnung die richtige Versicherung finden.  

eigentumswohnung versicherung2 2 

Für Ihre Eigentumswohnung die passende Versicherung  

Als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie sich zwangsläufig mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Nicht unbedingt ein spannendes Thema – aber ein immens wichtiges. Schließlich kann jederzeit ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten. Das kann ein Wasserrohrbruch sein oder eine Person, die sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück verletzt – mit der passenden Versicherung sind Sie vor hohen Folgekosten geschützt.  

Der Versicherungsschutz, den Sie als Eigentümer benötigen, ist stets abhängig von Ihrer momentanen Lebenssituation. Es gibt diesbezüglich keine Versicherungspflicht. Es besteht also kein rechtlicher Zwang, dennoch ist es ratsam, beim Erwerb einer Eigentumswohnung bestimmte Versicherungen abzuschließen. 

Eigentumswohnung: Diese Versicherungen sind sinnvoll 

Gebäudeversicherung 

Ein Wasserrohrbruch durchnässt Wände und Boden Ihrer Wohnung. Das passiert viel öfter, als Sie vielleicht denken: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommt es in Deutschland etwa alle 30 Sekunden zu einem Wasserschaden. Gut, wenn Sie dann über eine Gebäudeversicherung verfügen, die die Folgekosten übernimmt. Aber: Die Gebäudeversicherung übernimmt nur Wasserschäden, die direkt mit dem Gebäude zu tun haben, also für Teile, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Das betrifft unter anderem Decke, Wand, Fenster, Türen, Parkett, Sanitär- und Heizungsanlagen. Die Versicherung für Ihre Wohnung deckt Kosten, die für Reparaturen und Instandsetzungen entstehen.  

Ist Ihre Eigentumswohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), sieht die Sache etwas anders aus: Der Versicherungsschutz fällt dann in die Verantwortung der Hausverwaltung. Sie schließt für alle Besitzer einer Eigentumswohnung die Versicherung ab, die WEG-Mitglieder zahlen Ihre Raten über das Hausgeld.  

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist übrigens alleinige Sache des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Die Gebäudeversicherung können Sie bei Eigennutzung steuerlich nicht absetzen. Aber vermieten Sie Ihre Wohnung, dürfen Sie die Versicherungskosten auf den Mieter als Betriebskosten umlegen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie Mitglied einer WEG sind. upmin berät Sie gerne und beantworten Ihre Fragen rund um die Betriebskosten 

Die Gebäudeversicherung deckt die Folgeschäden ab von:  

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion 
  • Leitungswasser 
  • Sturm und Hagel  

Gut zu wissen: Bei Verkauf Ihrer Eigentumswohnung geht die Gebäudeversicherung bzw. Ihr Anteil bei einer WEG automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz so festgelegt (§ 95 VVG).   

Elementarschadenversicherung 

Die Elementarschadenversicherung ist ebenfalls eine gemeinschaftliche Versicherung. Ihre Eigentumswohnung ist so gegen Schänden versichert, die durch extreme Wetter- bzw. Naturverhältnisse verursacht werden. In hochwassergefährdeten Gebieten ist dieser Schutz ratsam, vor allem für Parterrewohnungen. Die Gefahr geht nicht nur von größeren Gewässern aus, ein Risiko besteht auch bei kleinen Fließgewässern. Bei extremen Stark- und Dauerregen können sich kleine Flüsse und sogar Bäche schnell zu einer Bedrohung entwickeln. Bei einer WEG kümmert sich die Hausverwaltung um eine Elementarschadenversicherung. 

 Die Elementarschadenversicherung greift bei:  

  • Überschwemmung als Folge von Hochwasser, Starkregen oder Rückstau 
  • Schneedruck und Lawinen 
  • Erdbeben & Erdrutsch 
  • Vulkanausbruch

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 

Als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen Sie auch Teile des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehört das Grundstück, auf dem die Immobilie steht. Kommt es hier zu einem Unfall, bei dem sich ein Mieter oder Passant verletzt, haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – die gemeinschaftlich von allen Wohnungseigentümern getragen wird.  

Sie suchen eine Hausverwaltung?Wir beraten Sie gerne. Kostenlos & unverbindlich.Jetzt Termin vereinbarenIcon

Mietausfallversicherung 

Mit der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung können Sie die Kreditraten bezahlen oder Rücklagen schaffen. Was aber, wenn die Wohnung für eine gewisse Zeit nicht vermietbar ist, beispielsweise wegen aufwendigen Sanierungsarbeiten? In diesem Fall kommt die Mietausfallversicherung zum Zug. Die Mietausfallversicherung ist eine individuelle Versicherung und keine Sache der Eigentümergemeinschaft.   

Restschuldversicherung 

Auch die Restschuldversicherung ist für Besitzer einer Eigentumswohnung eine individuelle Versicherung. Sie tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, den Kredit für Ihre Immobilie zu tilgen. Bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, die Restschuldversicherung springt ein. Für manche Banken kann der Abschluss dieser Versicherung sogar die Voraussetzung für ein Darlehen sein.   

Haben wir Ihr Interesse zum Thema Versicherungen geweckt? Dann entdecken Sie auch weitere Beiträge dazu: 

Sie sehen, das Thema „Eigentumswohnung und Versicherung“ ist nicht ohne. Es gibt viel zu bedenken und zu beachten. Als Ihre Mietverwaltung helfen wir Ihnen, sich im Versicherungsdschungel zurechtzufinden. Sollte es zu einem Schaden kommen, sorgen wir in Abstimmung mit der Versicherung für eine professionelle Schadensbehebung. Zudem übernehmen wir nicht nur die Kommunikation mit der Versicherung und dem WEG-Verwalter, sondern auch mit den Handwerkern. Ihr Mietobjekt ist bei uns in den besten Händen. Rund um die Uhr, Tag für Tag. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten!