Als Wohnungseigentümer zahlen Sie einen monatlichen Betrag für Instandhaltung und Betrieb der Immobilie: das Hausgeld. Das sollte Sie jedoch nicht verschrecken, denn schließlich bringt es Ihnen neben der finanziellen Belastung auch Vorteile. Welche das sind, woraus sich bei Eigentumswohnungen das Hausgeld zusammensetzt und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Bei Eigentumswohnungen: Hausgeld statt Nebenkosten
Mit dem Hausgeld verhält es sich ähnlich wie mit den Nebenkosten: Monatlich zahlen Sie einen bestimmten Betrag. Das Hausgeld setzt sich zusammen aus Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb und Verwaltung der Wohnanlage. Die Kosten betreffen also nicht Ihr Sondereigentum, für welches Sie ein Sondernutzungsrecht genießen.
Die Kosten betreffen stattdessen das Gemeinschaftseigentum, also beispielsweise Treppenhaus, Dach oder Zuwege eines Mehrfamilienhauses. Viele anfallende Kosten sind also bereits durch das Hausgeld abgedeckt. So drohen in der Regel keine plötzlichen, hohen Kosten für die Wohnanlage – praktisch, oder?
Transparenz ist wichtig: Die WEG-Verwaltung berechnet die Höhe des Hausgeldes einmal im Jahr neu. Die geplanten Kosten werden im Wirtschaftsplan aufgeführt, welchen die Eigentümer mit einfacher Mehrheit auf der Eigentümerversammlung absegnen müssen.
Sie zahlen für Ihre Eigentumswohnung das Hausgeld monatlich im Voraus, meist auf ein Konto der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung). Am Ende des Wirtschaftsjahres ist Zahltag, dann wird das Hausgeld mit der Jahresabrechnung abgerechnet – ähnlich der Abschlagszahlung für Strom und Gas.
Da der Wirtschaftsplan immer auf einer Schätzung beruht, kann es zu Rückerstattungen oder Nachzahlungen kommen. Natürlich kann es im Laufe eines Jahres auch zu unvorhergesehenen Kosten kommen, wie beispielsweise bei einem Hochwasser. Reicht das Hausgeld in seltenen Fällen mal nicht aus, müssen Sie eine Sonderumlage zahlen.
Wir verwalten Ihre Eigentumswohnung und prüfen das Hausgeld
Als moderne und erfahrene Wohnungsverwaltung übernimmt upmin zuverlässig die Verwaltung Ihres Sondereigentums. Dazu gehört auch, dass wir die Höhe des Hausgeldes Ihrer Eigentumswohnung für Sie prüfen und im Zweifel mit der WEG-Verwaltung in Kontakt treten. Bei rechtlichen Unklarheiten beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen vor der WEG-Verwaltung.
Was gehört bei Eigentumswohnungen zum Hausgeld?
Grundlage für die Berechnung des Hausgeldes sind die zu erwartenden Ausgaben für Betrieb, Reparaturen und andere Investitionen.
So setzt sich für Besitzer von Eigentumswohnungen das Hausgeld zusammen:
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alle Reparaturen und Sanierungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, beispielsweise um einen kaputten Fahrstuhl oder ein undichtes Dach.
- Verwaltungskosten: Dazu zählen unter anderem Hausverwalter-Honorare und Kontogebühren.
- Heizkosten: Diese werden über das Hausgeld beglichen, sofern die Mieter nicht direkt an den Versorger zahlen.
- Betriebskosten: Dazu gehören unter anderem Wasser, Hausstrom, Müllentsorgung, Winterdienst, Hausmeisterhonorar und Versicherungen.
- Instandhaltungsrücklage: Das ist die gemeinschaftliche Rücklage für Reparaturen und Sanierungen. Reicht diese nicht aus, ist eine Sonderumlage möglich.
Wie viel Hausgeld müssen Sie bei Eigentumswohnungen zahlen?
Für Besitzer einer Eigentumswohnung wird das Hausgeld in der Regel anteilig nach Miteigentumsanteilen berechnet. Das bedeutet: Je mehr Anteile Sie am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage besitzen, desto mehr Hausgeld zahlen Sie. Ein weiterer Faktor ist der Zustand der Immobilie: So fallen bei einem Neubau naturgemäß weniger Kosten für Reparaturen an, andererseits ist der Betrieb von Fahrstühlen, elektrischen Schließanlagen, Schwimmbädern und ähnlicher moderner Wohlfühl-Technologie recht teuer.
Wie Ihre Hausverwaltung für Ihre Eigentumswohnung das Hausgeld berechnen wird, hängt also von unterschiedlichen Faktoren ab. Als grober Richtwert gilt: Meist liegt der monatlich zu zahlende Betrag 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten eines Mieters in einer vergleichbaren Immobilie. Umgerechnet auf den Quadratmeter sind das etwa 2,50 bis 4,50 Euro, oder 350 bis 450 Euro für eine 100 Quadratmeter große Wohnung.
Können Sie das Hausgeld für Ihre Eigentumswohnung auf Ihre Mieter umlegen?
Sie können zwar nicht das komplette Hausgeld auf Ihre Mieter umlegen, aber alle laufenden Betriebskosten, die laut Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV) umlagefähig sind. Dazu gehören beispielsweise Hausstrom, Versicherungen für das Wohngebäude und Heizkosten bei einer Zentralheizung. Wir von upmin achten bei der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter natürlich darauf, dass alle umlagefähigen Kosten nach geltendem Umlageschlüssel aufgeführt sind!
Für Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung hat das Hausgeld auch etwas Gutes: Ein monatlicher Betrag ist schließlich besser planbar als plötzlich anfallende Kosten. Eine Hausverwaltung sollte jedoch immer eine klug durchdachte Kostenabschätzung zu Grunde legen. Gerne prüfen wir als Ihre Sondereigentums-Verwaltung Ihr Hausgeld auf Unregelmäßigkeiten. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin!