Eigentum verpflichtet – was bedeutet der Satz für Ihre Immobilie?

 

Eigentum verpflichtet“ – so steht es in Artikel 14 im Deutschen Grundgesetz (GG). Neben Rechten und Freiheiten erwarten Immobilienbesitzer daher auch viele Pflichten und Auflagen. Das gilt für Haus- und Wohnungseigentümer, die in Ihrem Eigenheim selbst wohnen und besonders für Vermieter. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte. 

eigentum verpflichtet

Eigentum verpflichtet: allgemeine Pflichten für Immobilienbesitzer

Wer eine Immobilie kauft, sucht meist finanzielle Absicherung, sollte sich jedoch auch mit seinen Aufgaben gut auskennen. Halten Sie sich nicht an Eigentümerpflichten, können hohe Strafen drohen. Viele Pflichten, die sich aus dem Besitz einer Immobilie ergeben, betreffen alle Wohnungseigentümer, Teileigentümer und Hausbesitzer – unabhängig davon, ob diese ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen. Wir haben hier die wichtigsten für Sie zusammengefasst: 

Verkehrssicherungspflicht

Ihre Pflichten als Immobilienbesitzer erstrecken sich über die Grenzen Ihres Grundstücks hinaus. Grundsätzlich geht es darum, dass von Ihrem (erweiterten) Grundstück und Ihrer Immobilie kein Schaden für Dritte ausgeht. Darunter fallen verschiedene Aspekte: 

  • Bei Schnee und Eis müssen Sie Gehwege vor Ihrem Haus räumen und wenn nötig streuen. Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass keine Schäden durch vom Dach herabfallenden Schnee oder Eis entsteht. 
  • Bäume auf Ihrem Grundstück müssen Sie regelmäßig kontrollieren, damit von diesen keine Gefahr ausgeht, sie also beispielsweise nicht aufs Nachbargrundstück fallen, wenn sie marode sind und es stürmt.
  • Baustellen müssen für Kinder gut abgesichert werden, Warnschilder reichen nicht aus. 
  • Nach einem Sturm müssen Sie das Dach auf Schäden kontrollieren. 

Rauchmelderpflicht

In jedem Bundesland gilt mittlerweile eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern! Diese sind  in alle wohnungsähnlich genutzten Räumen Ihrer Immobilie Pflicht, auch in Gartenhäusern und Ähnlichem.

Um sicher zu gehen, sollten Sie in den spezifischen Auflagen Ihrer Kommune und Ihres Bundeslandes nachschauen. Denn Achtung: Entsteht bei einem Brand ein Schaden, der durch den korrekten Einbau von Rauchmeldern hätte verhindert werden können, drohen straf-, zivil- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. 

Rechtmäßige Nutzung 

Eigentum verpflichtet auch zur rechtmäßigen Nutzung: Meist sind für Immobilien nur bestimmte Nutzungsarten vorgesehen, diese finden Sie im Flächennutzungsplan des Baugebiets. So sind laute Bars und Diskotheken beispielsweise in reinen Wohngebieten meist nicht erlaubt. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Immobilie so nutzen, wie es vorgesehen ist – also eine Garage etwa nicht als Wohnraum und den Garten nicht als Campingplatz. 

Entsorgungspflicht

Der Umgang mit Abfällen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In den meisten Kommunen sind Sie als Immobilienbesitzer allerdings sowohl für die Müllentsorgung als auch für den Anschluss an das Wasser- und Abwassernetz verantwortlich.

Gefahrstoffsicherungspflicht

Falls Sie noch eine Ölheizung in Ihrem Haus verbaut haben, müssen Sie den Öltank in regelmäßigen Abständen prüfen lassen. Läuft Öl aus, weil der Tank nur mangelhaft gewartet wurde, können hohe Strafen fällig werden.

Unser Tipp: Versichern Sie Ihr Eigentum sinnvoll um mögliche Schadenszahlungen aufzufangen. Wichtig sind etwa eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausratversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Eigentum verpflichtet: Auflagen für Vermieter

Eigentum verpflichtet ganz besonders Vermieter. Wenn in Ihrer Immobilie Mieter wohnen, kommen eine Reihe weiterer Pflichten auf Sie zu. Einige der Wichtigsten hier im Überblick: 

Instandhaltungspflicht

Ihre vermietete Immobilie müssen Sie in dem Zustand erhalten, wie dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war. Das betrifft weniger Schönheitsreparaturen, als vielmehr elementare Mängel. Diese müssen Sie beseitigen, damit Räume genutzt werden können – also beispielsweise defekte Wasserleitungen, Heizungen oder Elektrizität. 

Beheizungspflicht

Die Räume Ihrer Immobilie müssen beheizbar sein, und zwar zwingend von Anfang Oktober bis Ende April. In diesem Zeitraum muss die Wohnung tagsüber und abends zwischen 6 und 24 Uhr auf 20 Grad und nachts auf 17-18 Grad geheizt werden können.  

Ruhepflicht

Als Vermieter müssen Sie für Ruhe sorgen, jedenfalls in solch einem Maße, dass das Wohnen erträglich ist – sofern Sie irgendeinen Einfluss darauf haben. Bei Sanierungen der Wohnung müssen Mieter Lärm jedoch für begrenzte Zeit hinnehmen. 

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Gefahrstoffsicherungspflicht, Instandhaltungspflicht und rechtmäßige Nutzung – Eigentum verpflichtet! Als Eigentümer und Vermieter ist es gar nicht so einfach, den Durchblick bei Ihren Rechten und vor allem Pflichten zu behalten. Sie wollen Ihre Wohnung vermieten? Lassen Sie uns das regeln, unsere Experten von der Hausverwaltung upmin wissen wie es geht. Wir kümmern uns um alle lästigen Vermieterpflichten, zuverlässig, digital und transparent. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Angebotspaketen. 

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